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Corporate Accountability - Nord-Süd-Netz

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Claus Körting*<br />

Global Compact –<br />

Bilanz und<br />

Perspektiven<br />

I. Was ist der Global Compact<br />

und was ist er nicht?<br />

Fünfeinhalb Jahre nach seiner<br />

offi ziellen Gründung hat sich der UN<br />

Global Compact (GC) zum weltweit<br />

größten „Multistakeholder“-Forum<br />

zu Fragen des verantwortungsvollen<br />

unternehmerischen Handelns (<strong>Corporate</strong><br />

Social Responsibility) entwickelt.<br />

Über 2.300 Unternehmen (Stand: Dezember<br />

2005), Wirtschaftverbände,<br />

NGOs, Gewerkschaften und nicht<br />

zuletzt sechs UN-Organisationen<br />

sind in unterschiedlichster Weise in<br />

der Unterstützung und praktischen<br />

Umsetzung der zehn Prinzipien des<br />

GC (s. Kasten) engagiert.<br />

Der Global Compact ist nicht<br />

unumstritten: Unverbindlichkeit,<br />

mangelnde Überprüfbarkeit und<br />

fehlende Sanktionsmöglichkeiten bei<br />

Nichteinhaltung der zehn Prinzipien<br />

sind die zentralen Kritikpunkte. Dabei<br />

wird der GC oft mit Ansprüchen<br />

überfrachtet, deren Erfüllung er gar<br />

nicht in seinem Selbstverständnis<br />

reklamiert.<br />

Was ist der Global Compact und<br />

was ist er nicht?<br />

1. Der GC ist weder ein verbindliches<br />

ordnungspolitisches Instrument<br />

noch ein Verhaltenskodex, sondern<br />

* Claus Körting ist Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), Büro für die<br />

Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.<br />

eine „werteorientierte Plattform“,<br />

deren Ziel die Förderung institutionellen<br />

Lernens ist, um damit eine Verbesserung<br />

der unternehmenspolitischen<br />

Praxis im Sinne der Erfüllung der zehn<br />

Prinzipien zu erreichen. Der GC erhebt<br />

nicht den Anspruch, Ersatz für staatliche<br />

Regelungen bei den zentralen<br />

Themen Menschenrechte, Arbeits- und<br />

Sozialstandards, Umweltschutz und<br />

Korruptionsbekämpfung zu sein.<br />

2. Der Ansatz freiwilliger Selbstverpfl<br />

ichtung zur Einhaltung bzw.<br />

aktiven Förderung der zehn Prinzipien<br />

ist die konstitutive Basis des GC.<br />

Freiwilligkeit meint aber nicht Unverbindlichkeit<br />

und Beliebigkeit. Durch<br />

die neue „Governance“-Struktur des<br />

GC (s. Punkt III), werden eine verbesserte<br />

Berichterstattungspfl icht,<br />

klarere Schwerpunktsetzungen und<br />

stärkere Koordinierung der GC-Aktivitäten<br />

– international wie auch in<br />

lokalen <strong>Netz</strong>werken - angestrebt.<br />

3. Der GC erhebt keinen Alleinvertretungsanspruch<br />

für verantwortungsvolles<br />

unternehmerisches<br />

Handeln; er versteht sich vielmehr<br />

als ergänzend und komplementär zu<br />

anderen Regelungsansätze wie z. B.<br />

den OECD-Leitsätzen für multinationale<br />

Unternehmen.<br />

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