Corporate Accountability - Nord-Süd-Netz
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Teil I / In der Sackgasse? Zum Stand der Debatte über die UN-Normen für transnationale Unternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte<br />
Zur Umsetzung der Normen werden<br />
folgende Schritte aufgeführt:<br />
1. Entwicklung von unternehmensinternen Regelungen in Übereinstimmung<br />
mit den UN Normen.<br />
2. Berichterstattung über die Umsetzung.<br />
3. Anwendung und Einbeziehung der Normen in Verträge oder sonstige Vereinbarungen<br />
des Wirtschaftsunternehmens mit Auftragnehmern, Subunternehmen,<br />
Lieferanten, Lizenznehmern und Vertreibern.<br />
4. Transparente und unabhängige Überwachung der Umsetzung durch bestehende<br />
oder noch zu schaffende internationale und nationale Mechanismen.<br />
5. Entschädigungspflicht im Falle der Schädigung von Personen, Rechtsträgern<br />
oder Gemeinschaften durch Nichteinhaltung der UN Normen.<br />
Während es von Seiten der Menschenrechtsorganisationen<br />
wie amnesty<br />
international und anderen eine breite<br />
Unterstützung für die UN Normen gibt,<br />
werden sie von Unternehmensseite massiv<br />
bekämpft. Die International Chamber<br />
of Commerce und die Internationale<br />
Arbeitgeberorganisation sprechen sich<br />
vehement gegen international verbindliche<br />
Regeln für Unternehmen aus.<br />
Aber es werden auch von anderen<br />
Organisationen, wie z.B. den Gewerkschaften,<br />
Schwachstellen in den UN<br />
Normen gesehen.<br />
So gehen die UN Normen von der<br />
Impressum<br />
primären Verantwortung von Staaten für<br />
die Anerkennung, den Schutz und die<br />
Gewährleistung der Menschenrechte aus.<br />
Die Unternehmen verpflichten sie ebenfalls<br />
dazu innerhalb ihres Tätigkeits- und<br />
Einflussbereichs, ohne dass dieser genau<br />
definiert ist. Eine klare Abgrenzung der<br />
staatlichen Verantwortung von der der<br />
Unternehmen wäre noch zu erarbeiten.<br />
Oft wird die Frage gestellt, was die<br />
Normen für Auswirkungen auf Unternehmen<br />
hätten, die z.B. in China investieren<br />
wollen bzw. mit chinesischen Unternehmen<br />
Handelsbeziehungen unterhalten.<br />
Dem liegt die Frage zu Grunde, wie sich<br />
Entscheidung der UN-<br />
Menschenrechtskommission<br />
2005<br />
2004 behandelte die Menschrechtskommission<br />
der UN erstmals den Entwurf.<br />
Sie stellte in ihrer Erklärung fest, dass die<br />
Unterkommission zwar keinen Auftrag<br />
hatte, die Normen zu entwerfen, betonte<br />
aber gleichzeitig, das es notwendig<br />
ist, „Möglichkeiten zur Stärkung von<br />
Standards zur Verantwortung transnationaler<br />
Konzerne für die Menschenrechts<br />
aufzuzeigen, sowie geeignete Mittel<br />
3 Vgl. http://www.dd-rd.ca/site/media/index.php?lang=en&subsection=news&id=672 (gel. 26.2.2006)<br />
international vereinbarte Menschenrechtsprinzipien<br />
(Allgemeine Erklärung<br />
der Menschenrechte, Pakt über wirtschaftliche,<br />
soziale und kulturelle Rechte, Pakt<br />
über bürgerliche und politische Rechte) in<br />
Unternehmen praktisch umsetzen lassen.<br />
Hier hat die Business Leaders Initiative<br />
on Human Rights einen ersten Schritt<br />
getan, in dem sie die UN Normen einem<br />
Praxistest unterziehen, deren Ergebnisse<br />
im Frühjahr 2006 veröffentlicht werden<br />
sollen. Die kanadische Menschenrechtsorganisation<br />
Rights and Democracy führt<br />
ebenfalls einen Praxistest an Hand einiger<br />
Fallbeispiele durch 3 .<br />
und Wege zu deren Umsetzung“. Die<br />
Menschenrechtskommission konnte sich<br />
nicht zu einer Annahme der UN Normen<br />
durchringen, sondern beauftragte das<br />
Büro des Hochkommissariats für Menschenrechte,<br />
in einer Studie die relevanten<br />
existierenden Standards für Unternehmen<br />
zusammenzustellen und offene Fragen<br />
aufzuzeigen. Der Bericht vom Februar<br />
2005 benennt vier zentrale Standards:<br />
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