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Corporate Accountability - Nord-Süd-Netz

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Teil I / In der Sackgasse? Zum Stand der Debatte über die UN-Normen für transnationale Unternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte<br />

Zur Umsetzung der Normen werden<br />

folgende Schritte aufgeführt:<br />

1. Entwicklung von unternehmensinternen Regelungen in Übereinstimmung<br />

mit den UN Normen.<br />

2. Berichterstattung über die Umsetzung.<br />

3. Anwendung und Einbeziehung der Normen in Verträge oder sonstige Vereinbarungen<br />

des Wirtschaftsunternehmens mit Auftragnehmern, Subunternehmen,<br />

Lieferanten, Lizenznehmern und Vertreibern.<br />

4. Transparente und unabhängige Überwachung der Umsetzung durch bestehende<br />

oder noch zu schaffende internationale und nationale Mechanismen.<br />

5. Entschädigungspflicht im Falle der Schädigung von Personen, Rechtsträgern<br />

oder Gemeinschaften durch Nichteinhaltung der UN Normen.<br />

Während es von Seiten der Menschenrechtsorganisationen<br />

wie amnesty<br />

international und anderen eine breite<br />

Unterstützung für die UN Normen gibt,<br />

werden sie von Unternehmensseite massiv<br />

bekämpft. Die International Chamber<br />

of Commerce und die Internationale<br />

Arbeitgeberorganisation sprechen sich<br />

vehement gegen international verbindliche<br />

Regeln für Unternehmen aus.<br />

Aber es werden auch von anderen<br />

Organisationen, wie z.B. den Gewerkschaften,<br />

Schwachstellen in den UN<br />

Normen gesehen.<br />

So gehen die UN Normen von der<br />

Impressum<br />

primären Verantwortung von Staaten für<br />

die Anerkennung, den Schutz und die<br />

Gewährleistung der Menschenrechte aus.<br />

Die Unternehmen verpflichten sie ebenfalls<br />

dazu innerhalb ihres Tätigkeits- und<br />

Einflussbereichs, ohne dass dieser genau<br />

definiert ist. Eine klare Abgrenzung der<br />

staatlichen Verantwortung von der der<br />

Unternehmen wäre noch zu erarbeiten.<br />

Oft wird die Frage gestellt, was die<br />

Normen für Auswirkungen auf Unternehmen<br />

hätten, die z.B. in China investieren<br />

wollen bzw. mit chinesischen Unternehmen<br />

Handelsbeziehungen unterhalten.<br />

Dem liegt die Frage zu Grunde, wie sich<br />

Entscheidung der UN-<br />

Menschenrechtskommission<br />

2005<br />

2004 behandelte die Menschrechtskommission<br />

der UN erstmals den Entwurf.<br />

Sie stellte in ihrer Erklärung fest, dass die<br />

Unterkommission zwar keinen Auftrag<br />

hatte, die Normen zu entwerfen, betonte<br />

aber gleichzeitig, das es notwendig<br />

ist, „Möglichkeiten zur Stärkung von<br />

Standards zur Verantwortung transnationaler<br />

Konzerne für die Menschenrechts<br />

aufzuzeigen, sowie geeignete Mittel<br />

3 Vgl. http://www.dd-rd.ca/site/media/index.php?lang=en&subsection=news&id=672 (gel. 26.2.2006)<br />

international vereinbarte Menschenrechtsprinzipien<br />

(Allgemeine Erklärung<br />

der Menschenrechte, Pakt über wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Rechte, Pakt<br />

über bürgerliche und politische Rechte) in<br />

Unternehmen praktisch umsetzen lassen.<br />

Hier hat die Business Leaders Initiative<br />

on Human Rights einen ersten Schritt<br />

getan, in dem sie die UN Normen einem<br />

Praxistest unterziehen, deren Ergebnisse<br />

im Frühjahr 2006 veröffentlicht werden<br />

sollen. Die kanadische Menschenrechtsorganisation<br />

Rights and Democracy führt<br />

ebenfalls einen Praxistest an Hand einiger<br />

Fallbeispiele durch 3 .<br />

und Wege zu deren Umsetzung“. Die<br />

Menschenrechtskommission konnte sich<br />

nicht zu einer Annahme der UN Normen<br />

durchringen, sondern beauftragte das<br />

Büro des Hochkommissariats für Menschenrechte,<br />

in einer Studie die relevanten<br />

existierenden Standards für Unternehmen<br />

zusammenzustellen und offene Fragen<br />

aufzuzeigen. Der Bericht vom Februar<br />

2005 benennt vier zentrale Standards:<br />

8

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