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Corporate Accountability - Nord-Süd-Netz

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Die dreigliedrige Grundsatzerklärung<br />

über multinationale Unternehmen<br />

und Sozialpolitik der ILO;<br />

Die OECD-Leitsätze für multinationale<br />

Unternehmen;<br />

Die 10 Prinzipien des Global Compact;<br />

und<br />

Die UN Normen.<br />

Die Menschenrechtskommission<br />

begrüßte in ihrer Tagung 2005 den Bericht<br />

und bittet in ihrer Resolution 2005/69 den<br />

Generalsekretär der UN, einen Sonderbeauftragten<br />

zum Thema „Wirtschaftsunternehmen<br />

und Menschenrechte“ zu berufen<br />

- zunächst für den Zeitraum von zwei<br />

Jahren. Zu seinen Aufgaben gehören:<br />

Identifizierung und Klärung von<br />

Standards.<br />

Klärung der Rolle des Staates zur<br />

Regulierung von Unternehmen.<br />

Dies bezieht sich nicht nur auf den<br />

Einzelstaat sondern bezieht explizit<br />

die internationale Staatengemeinschaft<br />

ein.<br />

Klären der Begriffe der „Komplizenschaft“<br />

und des „Einflussbereichs“<br />

von Unternehmen.<br />

Entwicklung von Kriterien für ein<br />

Human Rights Impact Assessment.<br />

Dokumentation von Beispielen<br />

guter Praxis.<br />

Ausblick<br />

Die Debatte über die menschenrechtliche<br />

Verantwortung von Unternehmen<br />

und ihre internationale Regelung ist<br />

durch den Beschluss, einen UN-Sonderbeauftragten<br />

zu ernennen, neu eröffnet<br />

worden. Die UN Normen werden dabei<br />

als Referenzdokument dienen, es ist jedoch<br />

unwahrscheinlich, dass sie am Ende<br />

des Prozesses angenommen werden.<br />

9<br />

Teil I / In der Sackgasse? Zum Stand der Debatte über die UN-Normen für transnationale Unternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte<br />

Der Sonderbeauftragte soll eng<br />

mit dem Berater von Kofi Annan für den<br />

Global Compact zusammenarbeiten und<br />

sich mit Vertretern unterschiedlicher Wirtschafsbereiche<br />

konsultieren. Ende 2005<br />

fand eine erste Konsultationsrunde mit<br />

der extraktiven Industrie statt.<br />

Kofi Annan hat mit dem Ökonomen<br />

John Ruggie, Harvard-Professor, seinen<br />

bisherigen Berater für den Global Compact<br />

zum Sonderbeauftragten ernannt.<br />

Sein Aktionsradius wird eingeschränkt<br />

sein. Ähnlich wie viele andere Sonderbeauftragte<br />

der UN verfügt er über keine<br />

eigenen Finanzmittel für seine Arbeit.<br />

Sein Mitarbeiterstab ist auf zwei Personen<br />

beschränkt, die in Teilzeit arbeiten.<br />

Er wird daher auf die Zusammen- bzw.<br />

Zuarbeit aus interessierten Kreisen angewiesen<br />

sein.<br />

Angekündigt sind Konsultationstreffen<br />

mit den verschiedenen Interessengruppen<br />

in Afrika, Asien und<br />

Lateinamerika sowie wie weitere branchenspezifische<br />

Treffen, die von Dritten<br />

finanziert werden müssen.<br />

Seine Arbeit findet im Kontext der<br />

Reform der Menschenrechtskommission<br />

statt. Diese soll von der Generalsversammlung<br />

2006 beschlossen werden. Bis<br />

dahin ist unklar, wie die Struktur und der<br />

Aufgabenbereich der Menschenrechtsarbeit<br />

in der UN aussehen werden.<br />

Dafür war die Diskussion um die Normen<br />

zu polarisiert.<br />

Die Auseinandersetzung um das Pro<br />

und Contra der UN Normen hat gezeigt,<br />

dass sich Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen<br />

zwar einig sind,<br />

dass es international verbindliche Regeln<br />

für Unternehmen im Bereich der Menschenrechte<br />

geben muss. Aber über die<br />

Inhalte und Umsetzung solcher Regeln<br />

besteht noch ein großer gemeinsamer<br />

Diskussionsbedarf. Die Bewegung für<br />

verbindliche Unternehmensregeln ist auf<br />

internationaler Ebene insgesamt eher<br />

schwach; daher ist es um so wichtiger,<br />

dass sich Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen<br />

auf gemeinsame<br />

Forderungen verständigen.

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