Corporate Accountability - Nord-Süd-Netz
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Die dreigliedrige Grundsatzerklärung<br />
über multinationale Unternehmen<br />
und Sozialpolitik der ILO;<br />
Die OECD-Leitsätze für multinationale<br />
Unternehmen;<br />
Die 10 Prinzipien des Global Compact;<br />
und<br />
Die UN Normen.<br />
Die Menschenrechtskommission<br />
begrüßte in ihrer Tagung 2005 den Bericht<br />
und bittet in ihrer Resolution 2005/69 den<br />
Generalsekretär der UN, einen Sonderbeauftragten<br />
zum Thema „Wirtschaftsunternehmen<br />
und Menschenrechte“ zu berufen<br />
- zunächst für den Zeitraum von zwei<br />
Jahren. Zu seinen Aufgaben gehören:<br />
Identifizierung und Klärung von<br />
Standards.<br />
Klärung der Rolle des Staates zur<br />
Regulierung von Unternehmen.<br />
Dies bezieht sich nicht nur auf den<br />
Einzelstaat sondern bezieht explizit<br />
die internationale Staatengemeinschaft<br />
ein.<br />
Klären der Begriffe der „Komplizenschaft“<br />
und des „Einflussbereichs“<br />
von Unternehmen.<br />
Entwicklung von Kriterien für ein<br />
Human Rights Impact Assessment.<br />
Dokumentation von Beispielen<br />
guter Praxis.<br />
Ausblick<br />
Die Debatte über die menschenrechtliche<br />
Verantwortung von Unternehmen<br />
und ihre internationale Regelung ist<br />
durch den Beschluss, einen UN-Sonderbeauftragten<br />
zu ernennen, neu eröffnet<br />
worden. Die UN Normen werden dabei<br />
als Referenzdokument dienen, es ist jedoch<br />
unwahrscheinlich, dass sie am Ende<br />
des Prozesses angenommen werden.<br />
9<br />
Teil I / In der Sackgasse? Zum Stand der Debatte über die UN-Normen für transnationale Unternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte<br />
Der Sonderbeauftragte soll eng<br />
mit dem Berater von Kofi Annan für den<br />
Global Compact zusammenarbeiten und<br />
sich mit Vertretern unterschiedlicher Wirtschafsbereiche<br />
konsultieren. Ende 2005<br />
fand eine erste Konsultationsrunde mit<br />
der extraktiven Industrie statt.<br />
Kofi Annan hat mit dem Ökonomen<br />
John Ruggie, Harvard-Professor, seinen<br />
bisherigen Berater für den Global Compact<br />
zum Sonderbeauftragten ernannt.<br />
Sein Aktionsradius wird eingeschränkt<br />
sein. Ähnlich wie viele andere Sonderbeauftragte<br />
der UN verfügt er über keine<br />
eigenen Finanzmittel für seine Arbeit.<br />
Sein Mitarbeiterstab ist auf zwei Personen<br />
beschränkt, die in Teilzeit arbeiten.<br />
Er wird daher auf die Zusammen- bzw.<br />
Zuarbeit aus interessierten Kreisen angewiesen<br />
sein.<br />
Angekündigt sind Konsultationstreffen<br />
mit den verschiedenen Interessengruppen<br />
in Afrika, Asien und<br />
Lateinamerika sowie wie weitere branchenspezifische<br />
Treffen, die von Dritten<br />
finanziert werden müssen.<br />
Seine Arbeit findet im Kontext der<br />
Reform der Menschenrechtskommission<br />
statt. Diese soll von der Generalsversammlung<br />
2006 beschlossen werden. Bis<br />
dahin ist unklar, wie die Struktur und der<br />
Aufgabenbereich der Menschenrechtsarbeit<br />
in der UN aussehen werden.<br />
Dafür war die Diskussion um die Normen<br />
zu polarisiert.<br />
Die Auseinandersetzung um das Pro<br />
und Contra der UN Normen hat gezeigt,<br />
dass sich Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen<br />
zwar einig sind,<br />
dass es international verbindliche Regeln<br />
für Unternehmen im Bereich der Menschenrechte<br />
geben muss. Aber über die<br />
Inhalte und Umsetzung solcher Regeln<br />
besteht noch ein großer gemeinsamer<br />
Diskussionsbedarf. Die Bewegung für<br />
verbindliche Unternehmensregeln ist auf<br />
internationaler Ebene insgesamt eher<br />
schwach; daher ist es um so wichtiger,<br />
dass sich Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen<br />
auf gemeinsame<br />
Forderungen verständigen.