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Corporate Accountability - Nord-Süd-Netz

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Wolfgang Weinz*<br />

Globale Rahmenvereinbarungen<br />

zwischen Gewerkschaften und Konzernen –<br />

Zwischenbilanz<br />

aus Sicht der IUL 14<br />

* Wolfgang Weinz ist Projekt-Koordinator der IUL in Genf.<br />

Vorbemerkung<br />

Tempo und Ausmaß der Globalisierung<br />

hat eine Tatsache ins<br />

Zentrum der internationalen Gewerkschaftsbewegung<br />

gerückt: die<br />

Nichtexistenz effi zienter, verbindlicher,<br />

also auch rechtlich durchsetzbarer,<br />

internationaler Arbeitsbeziehungen.<br />

Während seit Mitte der 1990er<br />

Jahre Handelskonflikte über das<br />

WTO-Schiedsgericht rechtsverbindlich<br />

und sanktionsfähig geregelt<br />

werden können, bleibt für den<br />

Bereich der Umwelt- und Menschenrechte<br />

das „soft law“ – die<br />

Freiwilligkeit. Ein Zweiklassen-Recht<br />

auf internationaler Ebene also, wie<br />

es sich im Bereich der Arbeitsbeziehungen<br />

durch Instrumente, wie die<br />

OECD-Leitsätze für multinationale<br />

Unternehmen, den Global Compact<br />

der UN und die Übereinkommen der<br />

Internationalen Arbeitsorganisation<br />

(IAO) darstellt.<br />

Die bittere Ironie dieser Entwicklung<br />

besteht darin, dass eine<br />

Globalisierung der Ökonomie – gestützt<br />

vom internationalem Regelwerk<br />

der WTO – in vollen Gange ist,<br />

während die sozialen und arbeits-<br />

14 Die Internationale Union der Lebensmittel-, Landwirtschafts-, Hotel-, Restaurant-, Café- und<br />

Genussmittelarbeiter-Gewerkschaften (IUL) ist ein internationaler Gewerkschaftsbund, dem 361<br />

Gewerkschaften aus 125 Ländern mit insgesamt mehr als 2,7 Millionen Mitgliedern angehören. Sie<br />

hat ihren Sitz in Genf, Schweiz. Dieser Beitrag basiert u.a. auf Überlegungen und Dokumenten<br />

des IUL Generalsekretariats, welche zur Zeit in den Entscheidungsgremien der IUL debattiert werden.<br />

marktpolitischen Konsequenzen<br />

bestenfalls auf nationalstaatlicher<br />

Ebene flankiert werden können.<br />

Dies, obwohl die Staatengemeinschaft<br />

im Besitz eines Kanons globaler<br />

Übereinkommen ist, die Bestandteil<br />

der Menschenrechte für<br />

alle Mitgliedstaaten der Vereinten<br />

Nationen ist, nämlich die seit 1919<br />

ratifizierten acht Kernarbeitsnormen<br />

der IAO.<br />

Da Transnationale Konzerne<br />

(TNK) als Flaggschiffe der Globalisierung<br />

in besonderer Weise von<br />

der skizzierten Entwicklung profi -<br />

tieren, ist es nicht verwunderlich,<br />

dass die Globalen Gewerkschaftsorganisationen<br />

eine Anerkennung<br />

und Regelung ausgehandelter und<br />

vereinbarter Arbeitsbeziehungen im<br />

Tätigkeitsbereich der TNKs suchen.<br />

Vor diesem Hintergrund muss<br />

deutlich gemacht werden, dass all<br />

die Hilfsmittel und Instrumente, die<br />

dazu entwickelt wurden, niemals die<br />

nationale, regionale und internationale<br />

Umsetzung universaler Menschenrechte<br />

durch die Regierungen<br />

und deren Einhaltung durch TNKs<br />

ersetzen können.<br />

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