Corporate Accountability - Nord-Süd-Netz
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Wolfgang Weinz*<br />
Globale Rahmenvereinbarungen<br />
zwischen Gewerkschaften und Konzernen –<br />
Zwischenbilanz<br />
aus Sicht der IUL 14<br />
* Wolfgang Weinz ist Projekt-Koordinator der IUL in Genf.<br />
Vorbemerkung<br />
Tempo und Ausmaß der Globalisierung<br />
hat eine Tatsache ins<br />
Zentrum der internationalen Gewerkschaftsbewegung<br />
gerückt: die<br />
Nichtexistenz effi zienter, verbindlicher,<br />
also auch rechtlich durchsetzbarer,<br />
internationaler Arbeitsbeziehungen.<br />
Während seit Mitte der 1990er<br />
Jahre Handelskonflikte über das<br />
WTO-Schiedsgericht rechtsverbindlich<br />
und sanktionsfähig geregelt<br />
werden können, bleibt für den<br />
Bereich der Umwelt- und Menschenrechte<br />
das „soft law“ – die<br />
Freiwilligkeit. Ein Zweiklassen-Recht<br />
auf internationaler Ebene also, wie<br />
es sich im Bereich der Arbeitsbeziehungen<br />
durch Instrumente, wie die<br />
OECD-Leitsätze für multinationale<br />
Unternehmen, den Global Compact<br />
der UN und die Übereinkommen der<br />
Internationalen Arbeitsorganisation<br />
(IAO) darstellt.<br />
Die bittere Ironie dieser Entwicklung<br />
besteht darin, dass eine<br />
Globalisierung der Ökonomie – gestützt<br />
vom internationalem Regelwerk<br />
der WTO – in vollen Gange ist,<br />
während die sozialen und arbeits-<br />
14 Die Internationale Union der Lebensmittel-, Landwirtschafts-, Hotel-, Restaurant-, Café- und<br />
Genussmittelarbeiter-Gewerkschaften (IUL) ist ein internationaler Gewerkschaftsbund, dem 361<br />
Gewerkschaften aus 125 Ländern mit insgesamt mehr als 2,7 Millionen Mitgliedern angehören. Sie<br />
hat ihren Sitz in Genf, Schweiz. Dieser Beitrag basiert u.a. auf Überlegungen und Dokumenten<br />
des IUL Generalsekretariats, welche zur Zeit in den Entscheidungsgremien der IUL debattiert werden.<br />
marktpolitischen Konsequenzen<br />
bestenfalls auf nationalstaatlicher<br />
Ebene flankiert werden können.<br />
Dies, obwohl die Staatengemeinschaft<br />
im Besitz eines Kanons globaler<br />
Übereinkommen ist, die Bestandteil<br />
der Menschenrechte für<br />
alle Mitgliedstaaten der Vereinten<br />
Nationen ist, nämlich die seit 1919<br />
ratifizierten acht Kernarbeitsnormen<br />
der IAO.<br />
Da Transnationale Konzerne<br />
(TNK) als Flaggschiffe der Globalisierung<br />
in besonderer Weise von<br />
der skizzierten Entwicklung profi -<br />
tieren, ist es nicht verwunderlich,<br />
dass die Globalen Gewerkschaftsorganisationen<br />
eine Anerkennung<br />
und Regelung ausgehandelter und<br />
vereinbarter Arbeitsbeziehungen im<br />
Tätigkeitsbereich der TNKs suchen.<br />
Vor diesem Hintergrund muss<br />
deutlich gemacht werden, dass all<br />
die Hilfsmittel und Instrumente, die<br />
dazu entwickelt wurden, niemals die<br />
nationale, regionale und internationale<br />
Umsetzung universaler Menschenrechte<br />
durch die Regierungen<br />
und deren Einhaltung durch TNKs<br />
ersetzen können.<br />
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