Corporate Accountability - Nord-Süd-Netz
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Teil II / Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – Erfahrungen mit ihrer Anwendung<br />
Diesen Empfehlungen zufolge sollen die Unternehmen<br />
die Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen respektieren;<br />
ihre Geschäftspartner, einschließlich Zulieferfirmen und Unterauftragnehmer,<br />
zur Anwendung von Grundsätzen der Unternehmensführung ermutigen, die im<br />
Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen stehen;<br />
das Recht ihrer Arbeitnehmer respektieren, sich durch Gewerkschaften vertreten<br />
zu lassen, und mit diesen entweder einzeln oder über Arbeitgeberverbände<br />
konstruktive Verhandlungen zu führen und Vereinbarungen über die Beschäftigungsbedingungen<br />
zu treffen;<br />
zur effektiven Abschaffung der Kinderarbeit sowie zur Beseitigung sämtlicher<br />
Formen von Zwangsarbeit beitragen;<br />
gegenüber ihren Arbeitnehmern in Bezug auf Beschäftigung oder Beruf jegliche<br />
Diskriminierung aus Gründen von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion,<br />
politische Anschauung, Abstammung oder soziale Herkunft unterlassen;<br />
den Arbeitnehmervertretern jene Unterstützung zuteil werden lassen, die für<br />
das Zustandekommen wirksamer Tarifverträge erforderlich ist, u. a. durch die<br />
Bereitstellung von Informationen als Grundlage für konstruktive Verhandlungen<br />
über die Beschäftigungsbedingungen;<br />
Konsultationen und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern<br />
und deren jeweiligen Vertretern zu fördern;<br />
bei bevorstehenden Veränderungen ihrer Geschäftstätigkeit, die für die Arbeitnehmer<br />
mit erheblichen Konsequenzen verbunden sind, wie z. B. Massenentlassungen<br />
infolge der Schließung ganzer Standorte oder von Unternehmensteilen,<br />
die Vertreter ihrer Arbeitnehmer und die zuständigen Arbeitsmarkt-Behörden in<br />
angemessener Art und Weise von derartigen Veränderungen in Kenntnis setzen<br />
und mit den Arbeitnehmervertretern und den zuständigen Behörden zusammenarbeiten,<br />
um nachteilige Auswirkungen abzumildern. Die Unternehmen sollten<br />
solche Informationen bekannt geben, bevor eine endgültige Entscheidung<br />
getroffen wird;<br />
und nicht zuletzt sollen Unternehmen weder die gewerkschaftliche Organisation<br />
von Arbeitnehmern noch (Tarif-) Verhandlungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen<br />
durch die Drohung mit vollständiger oder teilweiser<br />
Verlagerung einer Betriebseinheit in ein anderes Land beeinträchtigen.<br />
Die Förderung der Anwendung der<br />
OECD-Leitsätze sowie der Beobachtung<br />
ihrer Einhaltung ist Aufgabe der Regierungen<br />
der OECD-Länder sowie jener<br />
Regierungen, die sich den Leitsätzen<br />
angeschlossen haben. Sie sind verpflichtet,<br />
sogenannte nationale Kontaktstellen<br />
einzurichten, deren Aufgabe darin besteht,<br />
die Umsetzung der Leitsätze zu fördern.<br />
Diese sollen über die Leitsätze informieren<br />
und mit beteiligten Parteien Fragen<br />
erörtern, die in den Zuständigkeitsbereich<br />
der Leitsätze fallen. Darüber hinaus ist es<br />
Aufgabe der nationalen Kontaktstellen,<br />
zur Lösung von Problemen beizutragen,<br />
die sich durch die Nichteinhaltung bzw.<br />
die Verletzung der Leitsätze ergeben.<br />
Der offizielle Text der Leitsätze spricht in<br />
diesem Zusammenhang von „ihrer Umsetzung<br />
in besonderen Fällen”.<br />
Zu diesem Zweck sollen die nationalen<br />
Kontaktstellen ein Diskussionsforum<br />
bieten und der Wirtschaft, den Arbeitnehmerorganisationen<br />
und NGOs dabei helfen,<br />
Konflikte „effizient und zügig sowie<br />
unter Beachtung der geltenden Gesetze zu<br />
lösen.” Dem Implementierungsverfahren<br />
zufolge muss die nationale Kontaktstelle<br />
als Reaktion auf eine Beschwerde über die<br />
vermeintliche Nichteinhaltung der Leitsätze<br />
zunächst darüber entscheiden, ob die<br />
aufgeworfenen Fragen eine eingehendere<br />
Prüfung rechtfertigen. Sofern dies bejaht<br />
wird, ist die Kontaktstelle angehalten,<br />
den beteiligten Parteien ihre Hilfe bei der<br />
Lösung dieser Fragen anzubieten. Für den<br />
Fall, dass es zu keiner Einigung über die<br />
strittigen Fragen kommt, ist es Aufgabe<br />
der Kontaktstelle, eine Erklärung abzugeben<br />
und erforderlichenfalls Empfehlungen<br />
zur Anwendung der Leitsätze zu formulieren.<br />
Verbunden damit ist die Hoffnung,<br />
dass es auf diesem Weg über öffentliche<br />
Kritik und politischen Druck gelingt, Unternehmen<br />
zur Korrektur ihres Handelns im<br />
Hinblick auf ihre soziale und ökologische<br />
Verantwortung zu veranlassen.<br />
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