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Corporate Accountability - Nord-Süd-Netz

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Teil II / Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – Erfahrungen mit ihrer Anwendung<br />

Diesen Empfehlungen zufolge sollen die Unternehmen<br />

die Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen respektieren;<br />

ihre Geschäftspartner, einschließlich Zulieferfirmen und Unterauftragnehmer,<br />

zur Anwendung von Grundsätzen der Unternehmensführung ermutigen, die im<br />

Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen stehen;<br />

das Recht ihrer Arbeitnehmer respektieren, sich durch Gewerkschaften vertreten<br />

zu lassen, und mit diesen entweder einzeln oder über Arbeitgeberverbände<br />

konstruktive Verhandlungen zu führen und Vereinbarungen über die Beschäftigungsbedingungen<br />

zu treffen;<br />

zur effektiven Abschaffung der Kinderarbeit sowie zur Beseitigung sämtlicher<br />

Formen von Zwangsarbeit beitragen;<br />

gegenüber ihren Arbeitnehmern in Bezug auf Beschäftigung oder Beruf jegliche<br />

Diskriminierung aus Gründen von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion,<br />

politische Anschauung, Abstammung oder soziale Herkunft unterlassen;<br />

den Arbeitnehmervertretern jene Unterstützung zuteil werden lassen, die für<br />

das Zustandekommen wirksamer Tarifverträge erforderlich ist, u. a. durch die<br />

Bereitstellung von Informationen als Grundlage für konstruktive Verhandlungen<br />

über die Beschäftigungsbedingungen;<br />

Konsultationen und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern<br />

und deren jeweiligen Vertretern zu fördern;<br />

bei bevorstehenden Veränderungen ihrer Geschäftstätigkeit, die für die Arbeitnehmer<br />

mit erheblichen Konsequenzen verbunden sind, wie z. B. Massenentlassungen<br />

infolge der Schließung ganzer Standorte oder von Unternehmensteilen,<br />

die Vertreter ihrer Arbeitnehmer und die zuständigen Arbeitsmarkt-Behörden in<br />

angemessener Art und Weise von derartigen Veränderungen in Kenntnis setzen<br />

und mit den Arbeitnehmervertretern und den zuständigen Behörden zusammenarbeiten,<br />

um nachteilige Auswirkungen abzumildern. Die Unternehmen sollten<br />

solche Informationen bekannt geben, bevor eine endgültige Entscheidung<br />

getroffen wird;<br />

und nicht zuletzt sollen Unternehmen weder die gewerkschaftliche Organisation<br />

von Arbeitnehmern noch (Tarif-) Verhandlungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen<br />

durch die Drohung mit vollständiger oder teilweiser<br />

Verlagerung einer Betriebseinheit in ein anderes Land beeinträchtigen.<br />

Die Förderung der Anwendung der<br />

OECD-Leitsätze sowie der Beobachtung<br />

ihrer Einhaltung ist Aufgabe der Regierungen<br />

der OECD-Länder sowie jener<br />

Regierungen, die sich den Leitsätzen<br />

angeschlossen haben. Sie sind verpflichtet,<br />

sogenannte nationale Kontaktstellen<br />

einzurichten, deren Aufgabe darin besteht,<br />

die Umsetzung der Leitsätze zu fördern.<br />

Diese sollen über die Leitsätze informieren<br />

und mit beteiligten Parteien Fragen<br />

erörtern, die in den Zuständigkeitsbereich<br />

der Leitsätze fallen. Darüber hinaus ist es<br />

Aufgabe der nationalen Kontaktstellen,<br />

zur Lösung von Problemen beizutragen,<br />

die sich durch die Nichteinhaltung bzw.<br />

die Verletzung der Leitsätze ergeben.<br />

Der offizielle Text der Leitsätze spricht in<br />

diesem Zusammenhang von „ihrer Umsetzung<br />

in besonderen Fällen”.<br />

Zu diesem Zweck sollen die nationalen<br />

Kontaktstellen ein Diskussionsforum<br />

bieten und der Wirtschaft, den Arbeitnehmerorganisationen<br />

und NGOs dabei helfen,<br />

Konflikte „effizient und zügig sowie<br />

unter Beachtung der geltenden Gesetze zu<br />

lösen.” Dem Implementierungsverfahren<br />

zufolge muss die nationale Kontaktstelle<br />

als Reaktion auf eine Beschwerde über die<br />

vermeintliche Nichteinhaltung der Leitsätze<br />

zunächst darüber entscheiden, ob die<br />

aufgeworfenen Fragen eine eingehendere<br />

Prüfung rechtfertigen. Sofern dies bejaht<br />

wird, ist die Kontaktstelle angehalten,<br />

den beteiligten Parteien ihre Hilfe bei der<br />

Lösung dieser Fragen anzubieten. Für den<br />

Fall, dass es zu keiner Einigung über die<br />

strittigen Fragen kommt, ist es Aufgabe<br />

der Kontaktstelle, eine Erklärung abzugeben<br />

und erforderlichenfalls Empfehlungen<br />

zur Anwendung der Leitsätze zu formulieren.<br />

Verbunden damit ist die Hoffnung,<br />

dass es auf diesem Weg über öffentliche<br />

Kritik und politischen Druck gelingt, Unternehmen<br />

zur Korrektur ihres Handelns im<br />

Hinblick auf ihre soziale und ökologische<br />

Verantwortung zu veranlassen.<br />

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