Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
MitunternehMerschaft<br />
7. Steuerliche Angaben<br />
Die Gesellschaft sieht daher den nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes für die Bejahung<br />
der Gewinnerzielungsabsicht auf Gesellschaftsebene erforderlichen Nachweis als erbracht an, dass<br />
nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns aus heutiger Sicht ein Totalgewinn erzielt wird.<br />
Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung ist nach der Konzeption nicht vorgesehen und wird von der<br />
Initiatorin nicht angeboten. Grundsätzlich hat jeder Anleger die Möglichkeit, eine individuelle Anteils-<br />
finanzierung über eine Bank seiner Wahl vorzunehmen, jedoch ist darauf zu achten, dass die Gewinn-<br />
erzielungsabsicht auf Gesellschafterebene durch die individuellen Finanzierungsaufwendungen nicht<br />
gefährdet wird. Zur Vermeidung von Nachteilen sollte eine Fremdfinanzierung der Beteiligung mit dem<br />
persönlichen Steuerberater abgestimmt werden.<br />
Neben der Gewinnerzielungsabsicht ist das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft Voraussetzung<br />
dafür, dass die prognostizierten Ergebnisanteile mit steuerlicher Wirkung den einzelnen Kommandi-<br />
tisten bzw. Treugebern zugerechnet werden können. Dies setzt voraus, dass die Kommanditisten bzw.<br />
Treugeber ein Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative ausüben können. Indem die<br />
Kommanditisten bzw. Treugeber nach der gesellschaftsrechtlichen Konzeption der Beteiligungsge-<br />
sellschaft am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der Kommanditgesellschaft beteiligt<br />
sind, tragen sie das erforderliche Maß an Mitunternehmerrisiko, wie es für eine Mitunternehmerschaft<br />
vorausgesetzt wird.<br />
Die Kommanditisten bzw. Treugeber können an den mitunternehmerischen Entscheidungen durch die<br />
Möglichkeit der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte, insbesondere durch Stimmrechte und Kontroll-<br />
rechte, wie sie nach § 166 HGB Kommanditisten eingeräumt werden, teilhaben und insoweit Mitunter-<br />
nehmerinitiative ausüben.<br />
Darüber hinaus hat jeder Treugeber das Recht, sich unmittelbar als Kommanditist in das Handels-re-<br />
gister der Gesellschaft eintragen zu lassen.<br />
Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist damit die gesellschaftsrechtliche Stellung der einzelnen<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber so ausgestaltet, dass sie den Anforderungen des geltenden Steuer-<br />
rechts an eine Mitunternehmerschaft nach § 15 EStG entspricht. Insoweit bilden alle Gesellschafter<br />
und Treugeber auf Basis des geltenden Steuerrechts und der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />
eine Mitunternehmerschaft und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.<br />
101