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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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MitunternehMerschaft<br />

7. Steuerliche Angaben<br />

Die Gesellschaft sieht daher den nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes für die Bejahung<br />

der Gewinnerzielungsabsicht auf Gesellschaftsebene erforderlichen Nachweis als erbracht an, dass<br />

nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns aus heutiger Sicht ein Totalgewinn erzielt wird.<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung ist nach der Konzeption nicht vorgesehen und wird von der<br />

Initiatorin nicht angeboten. Grundsätzlich hat jeder Anleger die Möglichkeit, eine individuelle Anteils-<br />

finanzierung über eine Bank seiner Wahl vorzunehmen, jedoch ist darauf zu achten, dass die Gewinn-<br />

erzielungsabsicht auf Gesellschafterebene durch die individuellen Finanzierungsaufwendungen nicht<br />

gefährdet wird. Zur Vermeidung von Nachteilen sollte eine Fremdfinanzierung der Beteiligung mit dem<br />

persönlichen Steuerberater abgestimmt werden.<br />

Neben der Gewinnerzielungsabsicht ist das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft Voraussetzung<br />

dafür, dass die prognostizierten Ergebnisanteile mit steuerlicher Wirkung den einzelnen Kommandi-<br />

tisten bzw. Treugebern zugerechnet werden können. Dies setzt voraus, dass die Kommanditisten bzw.<br />

Treugeber ein Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative ausüben können. Indem die<br />

Kommanditisten bzw. Treugeber nach der gesellschaftsrechtlichen Konzeption der Beteiligungsge-<br />

sellschaft am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der Kommanditgesellschaft beteiligt<br />

sind, tragen sie das erforderliche Maß an Mitunternehmerrisiko, wie es für eine Mitunternehmerschaft<br />

vorausgesetzt wird.<br />

Die Kommanditisten bzw. Treugeber können an den mitunternehmerischen Entscheidungen durch die<br />

Möglichkeit der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte, insbesondere durch Stimmrechte und Kontroll-<br />

rechte, wie sie nach § 166 HGB Kommanditisten eingeräumt werden, teilhaben und insoweit Mitunter-<br />

nehmerinitiative ausüben.<br />

Darüber hinaus hat jeder Treugeber das Recht, sich unmittelbar als Kommanditist in das Handels-re-<br />

gister der Gesellschaft eintragen zu lassen.<br />

Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist damit die gesellschaftsrechtliche Stellung der einzelnen<br />

Gesellschafter bzw. Treugeber so ausgestaltet, dass sie den Anforderungen des geltenden Steuer-<br />

rechts an eine Mitunternehmerschaft nach § 15 EStG entspricht. Insoweit bilden alle Gesellschafter<br />

und Treugeber auf Basis des geltenden Steuerrechts und der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />

eine Mitunternehmerschaft und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.<br />

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