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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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haftung der koMManditisten<br />

Provisionen<br />

gutachten<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

Die Haftung der Kommanditisten der Beteiligungsgesellschaft ist auf ihren jeweiligen Kommanditanteil<br />

beschränkt. Die gesetzliche Haftung erlischt mit Einzahlung des Kommanditanteils an die Beteiligungs-<br />

gesellschaft (vergleiche §§ 171 ff. HGB). Es besteht keine Verpflichtung der Kommanditisten, Beträge<br />

nachzuschießen.<br />

Die Kommanditeinlagen werden – entweder unmittelbar durch Registrierung als Kommanditist oder<br />

durch Erhöhung des Kommanditanteils der Treuhänderin – in Höhe ihrer jeweiligen Pflichteinlage in<br />

das Handelsregister eingetragen. Ist der Saldo des Kapitalkontos der jeweiligen Anleger durch Aus-<br />

zahlungen niedriger als die Hafteinlage, so lebt die der jeweiligen Anleger gegenüber Gläubigern der<br />

Beteiligungsgesellschaft (Außenhaftung) bis zur Höhe der Hafteinlage wieder auf (§ 17 Absatz 4 in<br />

Verbindung mit § 171 Absatz 1 HGB). Sollte beispielsweise die Beteiligungsgesellschaft zahlungsun-<br />

fähig sein, könnten Gläubiger der Beteiligungsgesellschaft die empfangenen Auszahlungen aufgrund<br />

der Außenhaftung von den Anlegern zurückfordern, allerdings nur bis zur Höhe der Hafteinlage des<br />

jeweiligen Kommanditisten.<br />

Eine noch weiter gehende Haftung entsprechend §§ 30, 31 <strong>GmbH</strong>-Gesetz ist möglich, wenn Auszah-<br />

lungen an die Anleger gegen die Bestimmungen des § 9 Absatz 1f des Gesellschaftsvertrages ver-<br />

stoßen, also die Liquiditäts- und Vermögenslage der Beteiligungsgesellschaft Auszahlungen nicht<br />

zugelassen hätte.<br />

Hat die Beteiligungsgesellschaft Kommanditkapital an die Kommanditisten zurückgezahlt, kann sie von<br />

den Kommanditisten die Rückzahlung des ausgezahlten Kommanditkapitals bis zur Höhe der jewei-<br />

ligen Pflichteinlage verlangen, falls die wirtschaftliche Lage der Beteiligungsgesellschaft dies erfor-<br />

dert (Innenhaftung). Rückzahlungen aufgrund von Innenhaftung sind beschränkt auf die wirtschaftlich<br />

erforderliche Höhe.<br />

Es werden an die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> gemäß der geschlossenen Vertriebsvereinbarung<br />

vom 0 . Februar 006 mit der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Provisionen in Höhe<br />

von EUR 604.000,00 und ein Betrag in Höhe des Agios von EUR 51.500,00, insgesamt EUR 855.500,00,<br />

gezahlt.<br />

Die diesem Beteiligungsangebot zugrunde liegenden Gutachten können von interessierten Anlegern<br />

nach Abschluss eines Auskunftsvertrages angefordert werden.<br />

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