Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
gewerBesteuer<br />
7. Steuerliche Angaben<br />
haltene Kommanditbeteiligungen die oben dargestellten erbschafts- und schenkungssteuerlichen<br />
Vergünstigungen nach §§ 13a, 19a, ErbStG (Freibetrag, Bewertungsabschlag, Tarifbegrenzung). Weiter<br />
soll der Wert der zu übertragenden treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung nicht mehr mit<br />
dem anteiligen Buchwert des Betriebsvermögens, sondern mit dem gemeinen Wert (§ 9 Bewertungs-<br />
gesetz) bewertet werden. Der gemeine Wert wird dabei durch den Wert bestimmt, der bei einer Ver-<br />
äußerung auf dem freien Markt für das Wirtschaftsgut zu erzielen wäre (Verkehrswert). Zur Ermittlung<br />
des gemeinen Werts (Verkehrswert) im Falle von treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />
hat sich die Finanzverwaltung noch nicht geäußert. Für die Übertragung direkt gehaltener Kommandit-<br />
beteiligungen gelten diese Einschränkungen nicht.<br />
Um die bisher bei Erbschaft und Schenkung geltenden und in aller Regel günstigeren Bewertungs-<br />
regeln auch zukünftig beibehalten zu können, kommt für die Treugeber die Wandlung in eine Direkt-<br />
kommanditistenstellung durch Eintragung in das Handelsregister in Betracht.<br />
Ob allerdings die derzeitigen Bewertungsvorteile für die Direktkommanditisten auch künftig erhalten<br />
bleiben, ist vor dem Hintergrund eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem die bis-<br />
herigen Steuerwerte auf dem Prüfstand stehen, ungewiss.<br />
Zur Vermeidung von Nachteilen sollten ggf. die persönlichen erbschafts- und schenkungssteuerlichen<br />
Auswirkungen mit dem persönlichen Steuerberater abgestimmt werden.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb der Gewerbebesteuerung. Nach der Opti-<br />
on zur Tonnagesteuer bildet der pauschal ermittelte Gewinn die Grundlage für die Ermittlung der Ge-<br />
werbeertragssteuer. Die Vergütungen an die Gesellschafter abzüglich der damit zusammenhängenden<br />
Kosten werden als Sonderbetriebseinnahmen dem pauschal ermittelten Gewinn hinzugerechnet und<br />
der Gewerbesteuer unterworfen. Die Kürzungsvorschrift § 9 Nr. 3 GewStG findet grundsätzlich keine<br />
Anwendung. Veräußerungsgewinne im Rahmen einer Betriebsaufgabe unterliegen bei der Beteili-<br />
gungsgesellschaft nicht der Gewerbesteuer, soweit der Gewinn auf unmittelbar an der Beteiligungs-<br />
gesellschaft beteiligte Personen entfällt.<br />
Eine pauschale Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbeertragssteuer nach § 35 EStG ergibt sich aus<br />
der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft bei den Anlegern nicht, da die Vorschrift während des<br />
Zeitraums der pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG keine Anwendung findet.<br />
107