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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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6. Rechtliche Angaben<br />

6.1 Angaben zum Anlageobjekt<br />

kaufverträge<br />

BareBoat-charter<br />

Anlageobjekte sind die Motorschiffe MS “ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF KALKAVAN“. Die Be-<br />

teiligungsgesellschaft ist Eigentümerin beider Schiffe. Beide Schiffe sind im Namen der Beteiligungs-<br />

gesellschaft im Seeschiffsregister beim Amtsgericht Hamburg registriert.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat das Schiff MS “ORKUN KALKAVAN“ gemäß Kaufvertrag vom<br />

5. September 005 von Turkon Line erworben. Das Schiff wurde am 6. Oktober 005 an die Beteili-<br />

gungsgesellschaft abgeliefert. Der Kaufpreis des Schiffes betrug EUR 5.600.000,00.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat das Schiff MS “KASIF KALKAVAN“ gemäß Kaufvertrag vom 5. Sep-<br />

tember 005 von Sedef Shipbuilding Inc. erworben. Das Schiff wurde am 4. Oktober 005 an die Betei-<br />

ligungsgesellschaft abgeliefert. Der Kaufpreis des Schiffes betrug EUR 4.000.000,00.<br />

Bei Ablieferung der Schiffe an die Beteiligungsgesellschaft sind an den jeweiligen Verkäufer 70% des<br />

kontrahierten Kaufpreises gezahlt worden. Für den verbleibenden Betrag sehen die Kaufverträge ein<br />

Verkäuferdarlehen vor, wonach der jeweilige Verkäufer der Schiffe 30% des jeweiligen Kaufpreises<br />

stundet. Diese Verkäuferdarlehen sind mit 4% zu verzinsen und spätestens 15 Monate nach Abliefe-<br />

rung des jeweiligen Schiffes aus dem einzuwerbenden und einzuzahlenden Emissionskapital und aus<br />

der laufenden Liquidität zurückzuzahlen.<br />

Darüber hinaus sind die Kaufverträge abgewickelt und sonstige in den Kaufverträgen vorgesehene<br />

Übernahmekosten bezahlt. Vertragliche Gewährleistungsansprüche sind in den Kaufverträgen nicht<br />

vorgesehen, damit gelten die gesetzlichen Regelungen. Per Anfang Februar werden auch keinerlei<br />

Ansprüche geltend gemacht.<br />

Die Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Schiedsgerichtsbarkeit in Hamburg unter Anwendung<br />

der Regeln der German Maritime Arbitration Association (GMAA).<br />

Beide Schiffe sind gemäß jeweiligem Vertrag vom 6. Oktober 005 als Bareboat an die TKN Shipping<br />

<strong>Co</strong>mpany (Bareboat-Charterer) mit Sitz in Majuro, Marshall-Inseln, verchartert. Die Bareboat-Charter-<br />

verträge auf Basis der Formulare „Barecon 001” der Baltic and International Maritime <strong>Co</strong>uncil (BIM-<br />

CO) sind übliche Verträge für dieses Schifffahrtssegment. Die Schiffe sind danach gegen Zahlung einer<br />

zu vereinbarenden Charterrate dem Barebaot-Charterer in voll operativem Zustand, allerdings ohne<br />

Besatzung, zur Verfügung zu stellen, so dass der Bareboat-Charterer die Schiffe betreiben kann.<br />

Die Schiffe sind unmittelbar nach ihrer Ablieferung an die Beteiligungsgesellschaft an den Bareboat-<br />

Charterer abgeliefert worden. Die Dauer der Bareboat-Charter beträgt jeweils zwei Jahre ab dem<br />

Datum der jeweiligen Ablieferung der Schiffe an den Bareboat-Charterer. Es ist vorgesehen, die Bare-<br />

boat-Charter um jeweils zwei Jahre zu verlängern.<br />

Eine Kündigung der Bareboat-Charterverträge während dieser Laufzeit ist nicht vorgesehen. Die Bare-<br />

boat-Charterverträge sehen sowohl Gewährleistungs- und Schadensersatzrechte der Beteiligungsge

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