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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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§ 4 Gesellschafterkonten<br />

1. Für jeden Kommanditisten wird ein Festkapitalkonto, ein variables Kapitalkonto,<br />

ein Ergebnissonderkonto und ein Rücklagenkonto geführt.<br />

. Die Pflichteinlagen der Kommanditisten gemäß § 3 Absatz , 3 und 4<br />

werden auf den Festkapitalkonten gebucht.<br />

3. Auf den variablen Kapitalkonten werden Einlagen, die nicht dem Festkapital<br />

zuzuordnen sind, und Entnahmen gebucht.<br />

4. Auf Ergebnissonderkonten werden die anteiligen Gewinne und Verluste<br />

gebucht. Dies gilt auch dann, wenn die Verlustanteile die Hafteinlagen<br />

der Kommanditisten übersteigen.<br />

5. Das gegebenenfalls zu zahlende Agio der Kommanditisten gemäß § 3<br />

Absatz 6 wird auf dem Rücklagenkonto gebucht. Das Agio wird zur Deckung<br />

eines Teils der Vertriebskosten der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

verwandt. Das Rücklagenkonto wird insoweit aufgelöst.<br />

6. Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen.<br />

§ 5 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft<br />

1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt allein<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin. Sie hat die Geschäfte der<br />

Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders in Übereinstimmung<br />

mit dem Gesellschaftsvertrag, den Beschlüssen des Beirats<br />

und der Gesellschafterversammlung zu führen.<br />

. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind für den<br />

Rechtsverkehr mit der Gesellschaft von den einschränkenden Bestimmungen<br />

des § 181 BGB sowie des § 11 HGB befreit.<br />

3. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der vorherigen Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung.<br />

a) Die Veräußerung oder Belastung beider Schiffe oder eines der<br />

Schiffe über das in der Mittelverwendung (Anlage 1) vorgesehene<br />

Maß hinaus.<br />

b) Die Ausübung der mit der Turkon Konteyner Tasimacilik ve<br />

Denizcilik A.S., Istanbul, (nachfolgend der Charterer genannt) als<br />

Charterer der Schiffe am 5. Oktober 005 vereinbarten Andienungsrechte<br />

(nachfolgend das Put Option Agreement genannt)<br />

zum Verkauf der Schiffe oder eines der Schiffe an den Charterer.<br />

c) Gründungen von Kapital- und Personengesellschaften sowie Abschluss<br />

und Kündigung von Gesellschaftsverträgen, die Gesellschaften<br />

betreffen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist (siehe<br />

jedoch Absatz 7j.<br />

10. Vertragswerk<br />

4. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der vorherigen Zustimmung<br />

des Beirates.<br />

a) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme von Bürgschaften,<br />

Schuldbeitritt, Übernahme von Garantien und Gewährung<br />

von Sicherheiten mit Ausnahme derjenigen Garantien und<br />

Bürgschaften, die üblicherweise mit dem normalen Geschäftsablauf<br />

verbunden sind oder die zur Abwehr von Arrestmaßnahmen<br />

gegen die Schiffe oder eines der Schiffe erforderlich sind.<br />

b) Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvollmachten;<br />

c) Abschluss von Anstellungsverhältnissen, Erteilung und Erhöhung<br />

von Pensions- und Versorgungszusagen und Tantiemen, soweit<br />

nicht ausschließlich seemännisches Personal betroffen ist.<br />

d) Inbetriebnahme und Stilllegung von wesentlichen Betriebsteilen.<br />

e) Aufnahme bzw. Umschuldung von Schiffshypothekendarlehen mit<br />

Ausnahme der Darlehen, die in der Investitionsphase abgeschlossen<br />

worden sind.<br />

f) Abschluss von Devisentermingeschäften.<br />

g) Eingehung von Verbindlichkeiten jeder Art, die EUR 50.000,00<br />

übersteigen, es sei denn, sie sind gemäß Absatz 7a) ohne Zustimmung<br />

zulässig.<br />

h) Abschluss, wesentliche Änderungen und Aufhebung von Zeitcharterverträgen,<br />

es sei denn, sie haben eine Dauer von weniger als<br />

1 Monaten (einschließlich Optionen) (siehe jedoch Absatz 7c);<br />

i) Vercharterung des Schiffes an Unternehmen, an denen Gesellschafter<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin oder des Vertragsreeders<br />

unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind (siehe jedoch<br />

Absatz 7c).<br />

j) Abschluss, wesentliche Änderungen und Aufhebung von Bareboat-Charterverträgen<br />

(siehe jedoch Absatz 7i).<br />

k) Abschluss, Änderung und Beendigung von Pool- und ähnlichen<br />

Verträgen.<br />

l) Umbau der Schiffe oder eines der Schiffe, soweit damit wesentliche<br />

Beschäftigungsmerkmale beeinflusst werden oder der Umbauaufwand<br />

EUR 50.000,00 für jedes der Schiffe übersteigt.<br />

m) Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten einschließlich der<br />

Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen, die ein Volumen<br />

von EUR 50.000,00 für jedes der Schiffe übersteigen, soweit<br />

nicht Havariefälle vorliegen oder es sich um Arbeiten und Beschaffungen<br />

handelt, die durch Versicherungen unter Berücksichtigung<br />

eines möglichen Selbstbehalts gedeckt sind.<br />

n) Gewährung von Darlehen von mehr als EUR 50.000,00, ausgenommen<br />

Vorschüsse an das fahrende Personal.<br />

o) Umflaggung der Schiffe oder eines der Schiffe (siehe jedoch Absatz<br />

7i).<br />

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