Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
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§ 4 Gesellschafterkonten<br />
1. Für jeden Kommanditisten wird ein Festkapitalkonto, ein variables Kapitalkonto,<br />
ein Ergebnissonderkonto und ein Rücklagenkonto geführt.<br />
. Die Pflichteinlagen der Kommanditisten gemäß § 3 Absatz , 3 und 4<br />
werden auf den Festkapitalkonten gebucht.<br />
3. Auf den variablen Kapitalkonten werden Einlagen, die nicht dem Festkapital<br />
zuzuordnen sind, und Entnahmen gebucht.<br />
4. Auf Ergebnissonderkonten werden die anteiligen Gewinne und Verluste<br />
gebucht. Dies gilt auch dann, wenn die Verlustanteile die Hafteinlagen<br />
der Kommanditisten übersteigen.<br />
5. Das gegebenenfalls zu zahlende Agio der Kommanditisten gemäß § 3<br />
Absatz 6 wird auf dem Rücklagenkonto gebucht. Das Agio wird zur Deckung<br />
eines Teils der Vertriebskosten der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />
verwandt. Das Rücklagenkonto wird insoweit aufgelöst.<br />
6. Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen.<br />
§ 5 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft<br />
1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />
. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt allein<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin. Sie hat die Geschäfte der<br />
Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders in Übereinstimmung<br />
mit dem Gesellschaftsvertrag, den Beschlüssen des Beirats<br />
und der Gesellschafterversammlung zu führen.<br />
. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind für den<br />
Rechtsverkehr mit der Gesellschaft von den einschränkenden Bestimmungen<br />
des § 181 BGB sowie des § 11 HGB befreit.<br />
3. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der vorherigen Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung.<br />
a) Die Veräußerung oder Belastung beider Schiffe oder eines der<br />
Schiffe über das in der Mittelverwendung (Anlage 1) vorgesehene<br />
Maß hinaus.<br />
b) Die Ausübung der mit der Turkon Konteyner Tasimacilik ve<br />
Denizcilik A.S., Istanbul, (nachfolgend der Charterer genannt) als<br />
Charterer der Schiffe am 5. Oktober 005 vereinbarten Andienungsrechte<br />
(nachfolgend das Put Option Agreement genannt)<br />
zum Verkauf der Schiffe oder eines der Schiffe an den Charterer.<br />
c) Gründungen von Kapital- und Personengesellschaften sowie Abschluss<br />
und Kündigung von Gesellschaftsverträgen, die Gesellschaften<br />
betreffen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist (siehe<br />
jedoch Absatz 7j.<br />
10. Vertragswerk<br />
4. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der vorherigen Zustimmung<br />
des Beirates.<br />
a) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme von Bürgschaften,<br />
Schuldbeitritt, Übernahme von Garantien und Gewährung<br />
von Sicherheiten mit Ausnahme derjenigen Garantien und<br />
Bürgschaften, die üblicherweise mit dem normalen Geschäftsablauf<br />
verbunden sind oder die zur Abwehr von Arrestmaßnahmen<br />
gegen die Schiffe oder eines der Schiffe erforderlich sind.<br />
b) Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvollmachten;<br />
c) Abschluss von Anstellungsverhältnissen, Erteilung und Erhöhung<br />
von Pensions- und Versorgungszusagen und Tantiemen, soweit<br />
nicht ausschließlich seemännisches Personal betroffen ist.<br />
d) Inbetriebnahme und Stilllegung von wesentlichen Betriebsteilen.<br />
e) Aufnahme bzw. Umschuldung von Schiffshypothekendarlehen mit<br />
Ausnahme der Darlehen, die in der Investitionsphase abgeschlossen<br />
worden sind.<br />
f) Abschluss von Devisentermingeschäften.<br />
g) Eingehung von Verbindlichkeiten jeder Art, die EUR 50.000,00<br />
übersteigen, es sei denn, sie sind gemäß Absatz 7a) ohne Zustimmung<br />
zulässig.<br />
h) Abschluss, wesentliche Änderungen und Aufhebung von Zeitcharterverträgen,<br />
es sei denn, sie haben eine Dauer von weniger als<br />
1 Monaten (einschließlich Optionen) (siehe jedoch Absatz 7c);<br />
i) Vercharterung des Schiffes an Unternehmen, an denen Gesellschafter<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin oder des Vertragsreeders<br />
unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind (siehe jedoch<br />
Absatz 7c).<br />
j) Abschluss, wesentliche Änderungen und Aufhebung von Bareboat-Charterverträgen<br />
(siehe jedoch Absatz 7i).<br />
k) Abschluss, Änderung und Beendigung von Pool- und ähnlichen<br />
Verträgen.<br />
l) Umbau der Schiffe oder eines der Schiffe, soweit damit wesentliche<br />
Beschäftigungsmerkmale beeinflusst werden oder der Umbauaufwand<br />
EUR 50.000,00 für jedes der Schiffe übersteigt.<br />
m) Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten einschließlich der<br />
Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen, die ein Volumen<br />
von EUR 50.000,00 für jedes der Schiffe übersteigen, soweit<br />
nicht Havariefälle vorliegen oder es sich um Arbeiten und Beschaffungen<br />
handelt, die durch Versicherungen unter Berücksichtigung<br />
eines möglichen Selbstbehalts gedeckt sind.<br />
n) Gewährung von Darlehen von mehr als EUR 50.000,00, ausgenommen<br />
Vorschüsse an das fahrende Personal.<br />
o) Umflaggung der Schiffe oder eines der Schiffe (siehe jedoch Absatz<br />
7i).<br />
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