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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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7. Steuerliche Angaben<br />

steuerliches konzePt<br />

Pauschale gewinnerMittlung<br />

nach § 5a estg (tonnagesteuer)<br />

Das steuerliche Konzept der Beteiligungsgesellschaft wurde auf der Grundlage der derzeit gelten-<br />

den Rechtslage entwickelt. Insbesondere die Regelungen zur pauschalen Gewinnermittlung nach §<br />

5a EStG (Tonnagesteuer) wurden in das steuerliche Konzept der Gesellschaft eingearbeitet. Das steu-<br />

erliche Konzept der Beteiligungsgesellschaft ist im Wesentlichen vergleichbar mit den steuerlichen<br />

Konzepten anderer Gesellschaften, die von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit grundsätzlich<br />

anerkannt worden sind. Notwendige Anpassungen des steuerlichen Konzepts an geänderte Rechts-<br />

lagen aufgrund von Gesetz- bzw. Erlassänderungen wurden vorgenommen. Für die Ergebnisprognose<br />

auf den Seiten 80 bis 81 wurde für die Anleger ein Spitzensteuersatz von 4 % zzgl. 5,5% Solidaritätszu-<br />

schlag ohne Kirchensteuer zugrunde gelegt.<br />

Bei der Ausarbeitung der steuerlichen Grundlagen hat sich die Gesellschaft von einer Wirtschafts-<br />

prüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft beraten lassen. Grundlage des Beratungsverhältnisses<br />

bilden vertragliche Vereinbarungen, nach denen die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-<br />

gesellschaft – auch im Verhältnis zu Dritten – ihre Haftung, wie allgemein üblich, für fahrlässig ver-<br />

ursachte Schäden auf bis zu EUR 4.000.000,00 pro Schadensfall und für Serienschäden auf bis zu<br />

EUR 5.000.000,00 beschränkt hat. Eine gutachterliche Stellungnahme zu den steuerlichen Grundlagen<br />

der Gesellschaft kann nach Abschluss einer gesonderten individuellen Auskunftsvereinbarung von<br />

der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft angefordert werden.<br />

Zu den Risiken dieser Vermögensanlage unter steuerlichen Aspekten wird auf die entsprechenden<br />

Ausführungen im Punkt 3 Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage auf den Seiten<br />

1 bis 0 verwiesen.<br />

Nach § 5a EStG haben Schifffahrtsgesellschaften seit dem 1. Januar 1999 die Möglichkeit, anstelle<br />

der regulären Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Absatz 1 i. V. m. § 5<br />

EStG für im internationalen Verkehr eingesetzte Handelsschiffe eine pauschale Gewinnermittlung in<br />

Abhängigkeit von der Tonnage vorzunehmen (Tonnagesteuer). Mit der pauschalen Gewinnermittlung<br />

sind nicht nur die laufenden Gewinne eines Schiffsbetriebes, sondern ist auch ein etwaiger Gewinn<br />

aus einer Anteilsveräußerung oder der Veräußerung des Schiffes bzw. bei einer Betriebsveräußerung<br />

im Ganzen abgegolten.<br />

Die Vorschriften zur Tonnagesteuer wurden durch das BMF-Schreiben vom 1 . Juni 00 zur Gewinn-<br />

ermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG (BStBl. 00 I, Seite 614 ff.)<br />

ergänzt. Die sich aus dem BMF-Schreiben ergebenden Erkenntnisse wurden im Rahmen der Konzep-<br />

tion berücksichtigt.<br />

Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 006 enden, ist die Antragsfrist anzuwenden, sofern die<br />

Anschaffung der Schiffe aufgrund eines vor dem 1. Januar 006 rechtswirksam abgeschlossenen Kauf-<br />

vertrages erfolgt ist. In diesen Fällen ist der Antrag auf Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung<br />

jedoch spätestens mit Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, das vor dem 1. Januar 008 endet.

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