Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
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7. Steuerliche Angaben<br />
steuerliches konzePt<br />
Pauschale gewinnerMittlung<br />
nach § 5a estg (tonnagesteuer)<br />
Das steuerliche Konzept der Beteiligungsgesellschaft wurde auf der Grundlage der derzeit gelten-<br />
den Rechtslage entwickelt. Insbesondere die Regelungen zur pauschalen Gewinnermittlung nach §<br />
5a EStG (Tonnagesteuer) wurden in das steuerliche Konzept der Gesellschaft eingearbeitet. Das steu-<br />
erliche Konzept der Beteiligungsgesellschaft ist im Wesentlichen vergleichbar mit den steuerlichen<br />
Konzepten anderer Gesellschaften, die von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit grundsätzlich<br />
anerkannt worden sind. Notwendige Anpassungen des steuerlichen Konzepts an geänderte Rechts-<br />
lagen aufgrund von Gesetz- bzw. Erlassänderungen wurden vorgenommen. Für die Ergebnisprognose<br />
auf den Seiten 80 bis 81 wurde für die Anleger ein Spitzensteuersatz von 4 % zzgl. 5,5% Solidaritätszu-<br />
schlag ohne Kirchensteuer zugrunde gelegt.<br />
Bei der Ausarbeitung der steuerlichen Grundlagen hat sich die Gesellschaft von einer Wirtschafts-<br />
prüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft beraten lassen. Grundlage des Beratungsverhältnisses<br />
bilden vertragliche Vereinbarungen, nach denen die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-<br />
gesellschaft – auch im Verhältnis zu Dritten – ihre Haftung, wie allgemein üblich, für fahrlässig ver-<br />
ursachte Schäden auf bis zu EUR 4.000.000,00 pro Schadensfall und für Serienschäden auf bis zu<br />
EUR 5.000.000,00 beschränkt hat. Eine gutachterliche Stellungnahme zu den steuerlichen Grundlagen<br />
der Gesellschaft kann nach Abschluss einer gesonderten individuellen Auskunftsvereinbarung von<br />
der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft angefordert werden.<br />
Zu den Risiken dieser Vermögensanlage unter steuerlichen Aspekten wird auf die entsprechenden<br />
Ausführungen im Punkt 3 Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage auf den Seiten<br />
1 bis 0 verwiesen.<br />
Nach § 5a EStG haben Schifffahrtsgesellschaften seit dem 1. Januar 1999 die Möglichkeit, anstelle<br />
der regulären Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Absatz 1 i. V. m. § 5<br />
EStG für im internationalen Verkehr eingesetzte Handelsschiffe eine pauschale Gewinnermittlung in<br />
Abhängigkeit von der Tonnage vorzunehmen (Tonnagesteuer). Mit der pauschalen Gewinnermittlung<br />
sind nicht nur die laufenden Gewinne eines Schiffsbetriebes, sondern ist auch ein etwaiger Gewinn<br />
aus einer Anteilsveräußerung oder der Veräußerung des Schiffes bzw. bei einer Betriebsveräußerung<br />
im Ganzen abgegolten.<br />
Die Vorschriften zur Tonnagesteuer wurden durch das BMF-Schreiben vom 1 . Juni 00 zur Gewinn-<br />
ermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG (BStBl. 00 I, Seite 614 ff.)<br />
ergänzt. Die sich aus dem BMF-Schreiben ergebenden Erkenntnisse wurden im Rahmen der Konzep-<br />
tion berücksichtigt.<br />
Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 006 enden, ist die Antragsfrist anzuwenden, sofern die<br />
Anschaffung der Schiffe aufgrund eines vor dem 1. Januar 006 rechtswirksam abgeschlossenen Kauf-<br />
vertrages erfolgt ist. In diesen Fällen ist der Antrag auf Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung<br />
jedoch spätestens mit Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, das vor dem 1. Januar 008 endet.