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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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136<br />

11. Glossar<br />

FREMDKAPITAL<br />

Das Fremdkapital ist ein Teil der finanziellen Mittel, die dem Unterneh-<br />

men von außen, wie z. B. von einem Kreditinstitut zugeführt werden. Im<br />

Gegensatz zum Eigenkapital ist die Überlassung von Kapitalmitteln in<br />

Form von Fremdfinanzierung zeitlich begrenzt.<br />

FREMDKAPITALQUOTE<br />

Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital eines Unternehmens. Die<br />

Fremdkapitalquote wird in Prozent ausgedrückt.<br />

FUNGIBILITÄT<br />

Bei der Fungibilität handelt es sich um die Tauschbarkeit, Handelbar-<br />

keit und Verfügbarkeit. Sie ist bei Anteilen an geschlossenen Fonds<br />

eingeschränkt. Für die Handelbarkeit der Anteile gibt es nur einen Se-<br />

kundär- und keinen Primärmarkt. Bei geschlossenen Fonds handelt es<br />

sich grundsätzlich um eine langfristige Anlage.<br />

GESCHLOSSENER FONDS<br />

Beteiligungsgesellschaft für eine Investition in feststehender Höhe. Ein<br />

geschlossener Fonds wird in der Regel in Form einer Personengesell-<br />

schaft (meistens <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>) geführt. Sobald das geplante Eigen-<br />

kapital eingeworben wurde, schließt der Herausgeber den Fonds und<br />

ein Beitritt ist dann nicht mehr möglich. Grundsätzlich können Anteile<br />

eines bereits geschlossenen Fonds über den Zweitmarkt erworben<br />

werden.<br />

GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG<br />

Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder aus besonderem Grund (au-<br />

ßerordentliche) einberufene Versammlung der Fondsgesellschafter.<br />

Hierbei handelt es sich um ein wesentliches Forum der Anlegermitbe-<br />

stimmung. Der Gesellschaftsvertrag regelt Form und Frist der Einberu-<br />

fung der Versammlung. Wichtige Tagesordnungspunkte sind: Bericht<br />

über die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft durch die Ge-<br />

schäftsführung, Feststellung des Jahresabschlusses, Entlastung von<br />

Geschäftsführung und Beirat, Beschlüsse über Auszahlungen, Bei-<br />

ratswahl, Ausschluss von Gesellschaftern, Änderung der Geschäfts-<br />

politik.<br />

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (GuV)<br />

Die GuV dient der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben<br />

einer Gesellschaft während einer bestimmten, festgelegten Periode.<br />

GEWINNERZIELUNGSABSICHT<br />

Wirtschaftliches Interesse einer Person oder Gesellschaft eine Tä-<br />

tigkeit auszuführen, um Gewinne zu erzielen. Auch Überschusserzie-<br />

lungsabsicht genannt.<br />

GMBH & CO. <strong>KG</strong><br />

Ist die übliche Rechtsform für geschlossene Fonds. Hierbei handelt es<br />

sich um eine besondere Form der im Handelsgesetzbuch (HGB) gere-<br />

gelten Kommanditgesellschaft (<strong>KG</strong>). Der unbegrenzt haftende Gesell-<br />

schafter (Komplementär) ist im Gegensatz zu einer reinen <strong>KG</strong> keine<br />

natürliche Person, sondern eine juristische Person (<strong>GmbH</strong>).<br />

HAFTKAPITAL<br />

Betrag mit dem die Gesellschafter, bzw. die Kommanditisten maximal<br />

für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Die Höhe des Haftka-<br />

pitals ist im Handelsregister eingetragen.<br />

HAFTUNG<br />

Beim Kauf von Fondsanteilen wird der Anleger (Treuhand-) Gesellell-<br />

schafter und haftet bis zur Höhe seines Haftkapitals. Normalerweise<br />

wird der Anleger Kommanditist einer <strong>KG</strong>. Die Höhe des Haftkapitals ist<br />

im Handelsregister eingetragen und deshalb ist die Haftung begrenzt.<br />

Sobald der Kommanditist seine Hafteinlage getätigt hat, erlischt sei-<br />

ne persönliche Haftung. Diese lebt aber wieder auf, wenn die Einlage<br />

z. B. durch Auszahlungen an ihn zurückgezahlt wird und so sein Ka-<br />

pitalkonto unter die Hafteinlage gemindert wird. Dies bedeutet für die<br />

Kommanditisten, dass zwar im schlimmsten Fall die Einlage verloren<br />

geht, aber sie nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.<br />

HAFTUNGSBEGRENZUNG<br />

Die Haftung des Anlegers wird auf die Hafteinlage seiner Beteiligung<br />

beschränkt.<br />

HANDELSREGISTER<br />

Öffentliches Verzeichnis beim zuständigen Amtsgericht, in das alle<br />

Vollkaufleute eingetragen werden. Unterschieden wird nach Register<br />

A, Personengesellschaften, und nach Register B, juristischen Per-<br />

sonen. Jeder Bürger darf in das Handelsregister gebührenfrei Einblick<br />

nehmen.<br />

IMO (International Maritime Organisation)<br />

Beratende zwischenstaatliche Schifffahrtsorganisation zur Erhöhung<br />

der Schiffssicherheit und zur Verhütung von Meeresverschmutzungen<br />

durch Schiffe.<br />

INITIATORENVERGÜTUNG<br />

Für seine Tätigkeit für die Fondsgesellschaft erhält die Initiatorin ein<br />

Entgelt. In gesonderten Verträgen zwischen der Fondsgesellschaft und<br />

dem Initiator werden die Tätigkeiten und die Vergütungen vereinbart.<br />

INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN<br />

Im Investitions- und Finanzierungsplan werden die Gesamtausgaben<br />

und die Gesamtfinanzierung der Fondsgesellschaft dargestellt.<br />

ISM- CODE (International Safety Management- <strong>Co</strong>de)<br />

1987 von der IMO erlassene Auflage zur Verbesserung von Manage-<br />

ment und Sicherheit in der weltweiten Schifffahrt. Im Auftrag der Ree-<br />

dereien prüfen und zertifizieren international tätige Klassifikationsge-<br />

sellschaften die Erfüllung des ISM- <strong>Co</strong>des.

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