Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
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11. Glossar<br />
FREMDKAPITAL<br />
Das Fremdkapital ist ein Teil der finanziellen Mittel, die dem Unterneh-<br />
men von außen, wie z. B. von einem Kreditinstitut zugeführt werden. Im<br />
Gegensatz zum Eigenkapital ist die Überlassung von Kapitalmitteln in<br />
Form von Fremdfinanzierung zeitlich begrenzt.<br />
FREMDKAPITALQUOTE<br />
Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital eines Unternehmens. Die<br />
Fremdkapitalquote wird in Prozent ausgedrückt.<br />
FUNGIBILITÄT<br />
Bei der Fungibilität handelt es sich um die Tauschbarkeit, Handelbar-<br />
keit und Verfügbarkeit. Sie ist bei Anteilen an geschlossenen Fonds<br />
eingeschränkt. Für die Handelbarkeit der Anteile gibt es nur einen Se-<br />
kundär- und keinen Primärmarkt. Bei geschlossenen Fonds handelt es<br />
sich grundsätzlich um eine langfristige Anlage.<br />
GESCHLOSSENER FONDS<br />
Beteiligungsgesellschaft für eine Investition in feststehender Höhe. Ein<br />
geschlossener Fonds wird in der Regel in Form einer Personengesell-<br />
schaft (meistens <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>) geführt. Sobald das geplante Eigen-<br />
kapital eingeworben wurde, schließt der Herausgeber den Fonds und<br />
ein Beitritt ist dann nicht mehr möglich. Grundsätzlich können Anteile<br />
eines bereits geschlossenen Fonds über den Zweitmarkt erworben<br />
werden.<br />
GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG<br />
Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder aus besonderem Grund (au-<br />
ßerordentliche) einberufene Versammlung der Fondsgesellschafter.<br />
Hierbei handelt es sich um ein wesentliches Forum der Anlegermitbe-<br />
stimmung. Der Gesellschaftsvertrag regelt Form und Frist der Einberu-<br />
fung der Versammlung. Wichtige Tagesordnungspunkte sind: Bericht<br />
über die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft durch die Ge-<br />
schäftsführung, Feststellung des Jahresabschlusses, Entlastung von<br />
Geschäftsführung und Beirat, Beschlüsse über Auszahlungen, Bei-<br />
ratswahl, Ausschluss von Gesellschaftern, Änderung der Geschäfts-<br />
politik.<br />
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (GuV)<br />
Die GuV dient der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben<br />
einer Gesellschaft während einer bestimmten, festgelegten Periode.<br />
GEWINNERZIELUNGSABSICHT<br />
Wirtschaftliches Interesse einer Person oder Gesellschaft eine Tä-<br />
tigkeit auszuführen, um Gewinne zu erzielen. Auch Überschusserzie-<br />
lungsabsicht genannt.<br />
GMBH & CO. <strong>KG</strong><br />
Ist die übliche Rechtsform für geschlossene Fonds. Hierbei handelt es<br />
sich um eine besondere Form der im Handelsgesetzbuch (HGB) gere-<br />
gelten Kommanditgesellschaft (<strong>KG</strong>). Der unbegrenzt haftende Gesell-<br />
schafter (Komplementär) ist im Gegensatz zu einer reinen <strong>KG</strong> keine<br />
natürliche Person, sondern eine juristische Person (<strong>GmbH</strong>).<br />
HAFTKAPITAL<br />
Betrag mit dem die Gesellschafter, bzw. die Kommanditisten maximal<br />
für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Die Höhe des Haftka-<br />
pitals ist im Handelsregister eingetragen.<br />
HAFTUNG<br />
Beim Kauf von Fondsanteilen wird der Anleger (Treuhand-) Gesellell-<br />
schafter und haftet bis zur Höhe seines Haftkapitals. Normalerweise<br />
wird der Anleger Kommanditist einer <strong>KG</strong>. Die Höhe des Haftkapitals ist<br />
im Handelsregister eingetragen und deshalb ist die Haftung begrenzt.<br />
Sobald der Kommanditist seine Hafteinlage getätigt hat, erlischt sei-<br />
ne persönliche Haftung. Diese lebt aber wieder auf, wenn die Einlage<br />
z. B. durch Auszahlungen an ihn zurückgezahlt wird und so sein Ka-<br />
pitalkonto unter die Hafteinlage gemindert wird. Dies bedeutet für die<br />
Kommanditisten, dass zwar im schlimmsten Fall die Einlage verloren<br />
geht, aber sie nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.<br />
HAFTUNGSBEGRENZUNG<br />
Die Haftung des Anlegers wird auf die Hafteinlage seiner Beteiligung<br />
beschränkt.<br />
HANDELSREGISTER<br />
Öffentliches Verzeichnis beim zuständigen Amtsgericht, in das alle<br />
Vollkaufleute eingetragen werden. Unterschieden wird nach Register<br />
A, Personengesellschaften, und nach Register B, juristischen Per-<br />
sonen. Jeder Bürger darf in das Handelsregister gebührenfrei Einblick<br />
nehmen.<br />
IMO (International Maritime Organisation)<br />
Beratende zwischenstaatliche Schifffahrtsorganisation zur Erhöhung<br />
der Schiffssicherheit und zur Verhütung von Meeresverschmutzungen<br />
durch Schiffe.<br />
INITIATORENVERGÜTUNG<br />
Für seine Tätigkeit für die Fondsgesellschaft erhält die Initiatorin ein<br />
Entgelt. In gesonderten Verträgen zwischen der Fondsgesellschaft und<br />
dem Initiator werden die Tätigkeiten und die Vergütungen vereinbart.<br />
INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN<br />
Im Investitions- und Finanzierungsplan werden die Gesamtausgaben<br />
und die Gesamtfinanzierung der Fondsgesellschaft dargestellt.<br />
ISM- CODE (International Safety Management- <strong>Co</strong>de)<br />
1987 von der IMO erlassene Auflage zur Verbesserung von Manage-<br />
ment und Sicherheit in der weltweiten Schifffahrt. Im Auftrag der Ree-<br />
dereien prüfen und zertifizieren international tätige Klassifikationsge-<br />
sellschaften die Erfüllung des ISM- <strong>Co</strong>des.