Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
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§ 4 Erbringung der Einlagen<br />
1. Der Anleger ist verpflichtet, die gemäß der Beitrittserklärung gezeichnete<br />
Pflichteinlage an die Treuhänderin auf das Mittelverwendungskonto<br />
zu den in der Beitrittserklärung vereinbarten Terminen und in Höhe<br />
der vereinbarten Teilbeträge einzuzahlen. Auf das durch öffentliches<br />
Angebot einzuwerbende Kommanditkapital ist zudem ein Agio in Höhe<br />
von jeweils 5% zu zahlen. Der Anleger ermächtigt die Treuhänderin ausdrücklich,<br />
diese Einzahlungsansprüche gegebenenfalls auch gerichtlich<br />
durchzusetzen. Rückständige Einlagen können mit 1% monatlich zu<br />
Lasten des jeweiligen Kommanditisten verzinst werden.<br />
. Die Treuhänderin ist gemeinsam mit der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
der Gesellschaft ermächtigt, Anleger, die ihre fällige Einlage<br />
in die Gesellschaft trotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung<br />
ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringen, durch schriftlichen<br />
Bescheid aus der Gesellschaft ganz oder teilweise auszuschließen. In<br />
diesem Fall endet auch dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag. Die<br />
Treuhänderin wird hierzu von den übrigen Anlegern ausdrücklich und<br />
unwiderruflich bevollmächtigt. Etwaige Rückzahlungsansprüche werden<br />
nicht verzinst.<br />
3. Der ausscheidende Anleger trägt die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden<br />
entstehenden Kosten. Die Berechnung von Verzugszinsen<br />
bleibt davon unberührt. Die Treuhänderin ist zur Verrechnung mit etwaigen<br />
Rückzahlungsansprüchen berechtigt. Weitere Ansprüche hat<br />
der ausscheidende Anleger nicht.<br />
§ 5 Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />
1. Die Anleger sind unter den Voraussetzungen des § 3 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
berechtigt, sich selbst anstelle der Treuhänderin<br />
als Kommanditisten im Handelsregister eintragen zu lassen und damit<br />
die entsprechenden Kommanditanteile auch im Außenverhältnis zu<br />
übernehmen. Macht der Anleger von diesem Recht Gebrauch, nimmt<br />
die Treuhänderin die Rechte der bisherigen Treugeber insoweit nur<br />
noch als Verwaltungstreuhänderin wahr. Es gelten die Rechte und<br />
Pflichten dieses Vertrages fort, soweit sich aus der unmittelbaren Beteiligung<br />
nicht zwingend etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für die<br />
Regelungen des § 11 dieses Vertrages.<br />
. Alle im Handelsregister einzutragenden Anleger sind verpflichtet, der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin auf eigene Kosten eine umfassende,<br />
über den Tod hinaus wirksame, notariell beglaubigte Registervollmacht<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
gegenüber dem Handelsregister zu erteilen, die zu allen Anmeldungen<br />
berechtigt, insbesondere:<br />
• Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des<br />
Vollmachtgebers<br />
• Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden<br />
Gesellschaftern<br />
• Änderung der Beteiligungsverhältnisse, des Kapitals und der Ergebnisverteilung<br />
der Gesellschaft<br />
• Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft<br />
• allen Umwandlungsvorgängen (einschließlich Verschmelzung,<br />
Spaltung, Formwechsel, Ausgliederung)<br />
• Liquidation der Gesellschaft<br />
• Löschung der Gesellschaft<br />
§ 6 Tätigkeiten der Treuhänderin<br />
10. Vertragswerk<br />
1. Die Treuhänderin übernimmt im Zusammenhang mit der Abwicklung<br />
des Beitritts der Anleger zur Gesellschaft und der Zahlung der Einlagen<br />
an die Gesellschaft die folgenden Tätigkeiten:<br />
a) Bearbeitung der Zeichnungsscheine<br />
b) Bestätigung von Beitritten, gegebenenfalls Versand der vorläufigen<br />
steuerlichen Ergebnismitteilungen<br />
c) Pflege der Treugeberdaten<br />
d) Anforderung, Überwachung, Mahnung und Buchung der von den<br />
Treugebern zu leistenden Einzahlungen<br />
e) Abwicklung von Ausschüttungen an die Anleger<br />
. Die Treuhänderin übernimmt im Zusammenhang mit der Verwaltung der<br />
Beteiligungen an der Gesellschaft die folgenden Tätigkeiten:<br />
a) Erledigung des die Treugeber betreffenden Schriftverkehrs mit der<br />
Gesellschaft, dem Vertragsreeder, dem Emissionshaus, Banken,<br />
Steuerberatern und rechtlichen Beratern<br />
b) Vorbereitung und Prüfung von Anmeldungen zum Handelsregister<br />
zur Eintragung der Anleger<br />
c) Erstellung und Versand von Zwischenberichten auf Grundlage der<br />
vom Vertragsreeder erhaltenen Unterlagen<br />
d) Erstellung und Versand des jährlichen Treuhandberichtes auf Basis<br />
des Jahresabschlusses und der vom Vertragsreeder erhaltenen<br />
Daten und Unterlagen<br />
e) Erhebung der Daten und Bearbeitung der Formulare für Sonderbetriebsausgaben<br />
und -einnahmen<br />
f) gegebenenfalls die Erstellung von steuerlichen Einzelmitteilungen<br />
anhand der Angaben des Steuerberaters der Gesellschaft<br />
g) Versand der steuerlichen Einzelmitteilungen<br />
h) fortlaufende Bearbeitung von Anfragen aus dem Kreis der Anleger<br />
i) gegebenenfalls die Teilnahme an Beiratssitzungen und Erstellung<br />
der Sitzungsprotokolle<br />
3. Die Treuhänderin übernimmt im Zusammenhang mit Gesellschafterversammlungen<br />
die folgenden Tätigkeiten:<br />
a) Vorbereitung und Versand der Einladungen zu Gesellschafter- und<br />
Treugeberversammlungen<br />
b) Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der jährlichen<br />
Gesellschafter- und Treugeberversammlung einschließlich der<br />
Erstellung und Versand der Protokolle<br />
c) gegebenenfalls die Organisation und Durchführung von Beiratswahlen<br />
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