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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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§ 4 Erbringung der Einlagen<br />

1. Der Anleger ist verpflichtet, die gemäß der Beitrittserklärung gezeichnete<br />

Pflichteinlage an die Treuhänderin auf das Mittelverwendungskonto<br />

zu den in der Beitrittserklärung vereinbarten Terminen und in Höhe<br />

der vereinbarten Teilbeträge einzuzahlen. Auf das durch öffentliches<br />

Angebot einzuwerbende Kommanditkapital ist zudem ein Agio in Höhe<br />

von jeweils 5% zu zahlen. Der Anleger ermächtigt die Treuhänderin ausdrücklich,<br />

diese Einzahlungsansprüche gegebenenfalls auch gerichtlich<br />

durchzusetzen. Rückständige Einlagen können mit 1% monatlich zu<br />

Lasten des jeweiligen Kommanditisten verzinst werden.<br />

. Die Treuhänderin ist gemeinsam mit der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Gesellschaft ermächtigt, Anleger, die ihre fällige Einlage<br />

in die Gesellschaft trotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung<br />

ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringen, durch schriftlichen<br />

Bescheid aus der Gesellschaft ganz oder teilweise auszuschließen. In<br />

diesem Fall endet auch dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag. Die<br />

Treuhänderin wird hierzu von den übrigen Anlegern ausdrücklich und<br />

unwiderruflich bevollmächtigt. Etwaige Rückzahlungsansprüche werden<br />

nicht verzinst.<br />

3. Der ausscheidende Anleger trägt die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden<br />

entstehenden Kosten. Die Berechnung von Verzugszinsen<br />

bleibt davon unberührt. Die Treuhänderin ist zur Verrechnung mit etwaigen<br />

Rückzahlungsansprüchen berechtigt. Weitere Ansprüche hat<br />

der ausscheidende Anleger nicht.<br />

§ 5 Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Die Anleger sind unter den Voraussetzungen des § 3 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt, sich selbst anstelle der Treuhänderin<br />

als Kommanditisten im Handelsregister eintragen zu lassen und damit<br />

die entsprechenden Kommanditanteile auch im Außenverhältnis zu<br />

übernehmen. Macht der Anleger von diesem Recht Gebrauch, nimmt<br />

die Treuhänderin die Rechte der bisherigen Treugeber insoweit nur<br />

noch als Verwaltungstreuhänderin wahr. Es gelten die Rechte und<br />

Pflichten dieses Vertrages fort, soweit sich aus der unmittelbaren Beteiligung<br />

nicht zwingend etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für die<br />

Regelungen des § 11 dieses Vertrages.<br />

. Alle im Handelsregister einzutragenden Anleger sind verpflichtet, der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin auf eigene Kosten eine umfassende,<br />

über den Tod hinaus wirksame, notariell beglaubigte Registervollmacht<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

gegenüber dem Handelsregister zu erteilen, die zu allen Anmeldungen<br />

berechtigt, insbesondere:<br />

• Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des<br />

Vollmachtgebers<br />

• Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden<br />

Gesellschaftern<br />

• Änderung der Beteiligungsverhältnisse, des Kapitals und der Ergebnisverteilung<br />

der Gesellschaft<br />

• Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft<br />

• allen Umwandlungsvorgängen (einschließlich Verschmelzung,<br />

Spaltung, Formwechsel, Ausgliederung)<br />

• Liquidation der Gesellschaft<br />

• Löschung der Gesellschaft<br />

§ 6 Tätigkeiten der Treuhänderin<br />

10. Vertragswerk<br />

1. Die Treuhänderin übernimmt im Zusammenhang mit der Abwicklung<br />

des Beitritts der Anleger zur Gesellschaft und der Zahlung der Einlagen<br />

an die Gesellschaft die folgenden Tätigkeiten:<br />

a) Bearbeitung der Zeichnungsscheine<br />

b) Bestätigung von Beitritten, gegebenenfalls Versand der vorläufigen<br />

steuerlichen Ergebnismitteilungen<br />

c) Pflege der Treugeberdaten<br />

d) Anforderung, Überwachung, Mahnung und Buchung der von den<br />

Treugebern zu leistenden Einzahlungen<br />

e) Abwicklung von Ausschüttungen an die Anleger<br />

. Die Treuhänderin übernimmt im Zusammenhang mit der Verwaltung der<br />

Beteiligungen an der Gesellschaft die folgenden Tätigkeiten:<br />

a) Erledigung des die Treugeber betreffenden Schriftverkehrs mit der<br />

Gesellschaft, dem Vertragsreeder, dem Emissionshaus, Banken,<br />

Steuerberatern und rechtlichen Beratern<br />

b) Vorbereitung und Prüfung von Anmeldungen zum Handelsregister<br />

zur Eintragung der Anleger<br />

c) Erstellung und Versand von Zwischenberichten auf Grundlage der<br />

vom Vertragsreeder erhaltenen Unterlagen<br />

d) Erstellung und Versand des jährlichen Treuhandberichtes auf Basis<br />

des Jahresabschlusses und der vom Vertragsreeder erhaltenen<br />

Daten und Unterlagen<br />

e) Erhebung der Daten und Bearbeitung der Formulare für Sonderbetriebsausgaben<br />

und -einnahmen<br />

f) gegebenenfalls die Erstellung von steuerlichen Einzelmitteilungen<br />

anhand der Angaben des Steuerberaters der Gesellschaft<br />

g) Versand der steuerlichen Einzelmitteilungen<br />

h) fortlaufende Bearbeitung von Anfragen aus dem Kreis der Anleger<br />

i) gegebenenfalls die Teilnahme an Beiratssitzungen und Erstellung<br />

der Sitzungsprotokolle<br />

3. Die Treuhänderin übernimmt im Zusammenhang mit Gesellschafterversammlungen<br />

die folgenden Tätigkeiten:<br />

a) Vorbereitung und Versand der Einladungen zu Gesellschafter- und<br />

Treugeberversammlungen<br />

b) Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der jährlichen<br />

Gesellschafter- und Treugeberversammlung einschließlich der<br />

Erstellung und Versand der Protokolle<br />

c) gegebenenfalls die Organisation und Durchführung von Beiratswahlen<br />

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