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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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10. Vertragswerk<br />

p) alle sonstigen Rechtshandlungen, die nach Art, Umfang und Risiko<br />

erkennbar über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen.<br />

5. Verfügt die Gesellschaft über keinen Beirat, werden dessen Rechte<br />

durch die Gesellschafterversammlung wahrgenommen.<br />

6. In Not- und in Eilfällen hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und /<br />

oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

einer Reederei hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Reeders auch ohne vorherige Zustimmung des Beirates oder der Gesellschafterversammlung<br />

vorzunehmen. Hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie den Beirat<br />

oder – soweit die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich<br />

wäre – die Gesellschafter unverzüglich zu unterrichten.<br />

7. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat jedoch folgende Verträge<br />

für die Beteiligungsgesellschaft abgeschlossen bzw. ist berechtigt,<br />

folgende Verträge ohne Zustimmung des Beirats und der Gesellschafterversammlung<br />

abzuschließen und folgende Rechtsgeschäfte vorzunehmen<br />

sowie alle sonstigen Verpflichtungen, die sich aus den Darlehensverträgen<br />

ergeben, zu erfüllen.<br />

a) Zur Anschaffung der Schiffe oder eines der Schiffe erforderliche<br />

Darlehensverträge mit den finanzierenden Banken (Zwischen- und<br />

Endfinanzierung) sowie zur Sicherstellung der Darlehensansprüche<br />

erforderliche Bestellungen von Schiffshypotheken oder<br />

sonstigen Sicherheiten.<br />

b) Bereederungsvertrag mit der <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> &<br />

<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Hamburg.<br />

c) Abschluss des Zeitchartervertrages mit der Turkon Konteyner<br />

Tasimacilik ve Denizcilik A.S., Istanbul, sowie die Vereinbarung<br />

eines Andienungsrechts zum Verkauf der Schiffe oder eines der<br />

Schiffe and den Charterer, im Fall der Ausübung des Andienungsrechts<br />

auch die Übereignung der Schiffe oder eines der Schiffe<br />

an den Charterer.<br />

d) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

über die Beratung der Gesellschaft hinsichtlich Konzeption,<br />

Strukturierung und Marketing der Beteiligung an der Gesellschaft<br />

einschließlich der Erstellung eines Beteiligungsprospektes und<br />

der Durchführung aller werblichen Maßnahmen sowie der Platzierung<br />

der Kommanditanteile, wobei betreffend die Platzierung der<br />

Kommanditanteile Vertriebsvereinbarungen mit weiteren Vertriebspartnern<br />

geschlossen werden können.<br />

e) Geschäftsbesorgungsvertrag hinsichtlich der vorbereitenden Bereederung<br />

der Schiffe mit der <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> &<br />

<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>.<br />

f) Vertrag mit einem unabhängigen Mittelverwendungsprüfer über<br />

die Mittelverwendungsprüfung und Mittelfreigabe.<br />

g) Treuhand- und Verwaltungsvertrag für Kommanditbeteiligungen<br />

mit der SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und<br />

Industrie mit beschränkter Haftung als Treuhandkommanditistin<br />

über die Betreuung der von ihr treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteile<br />

bzw. der später im Handelsregister eingetragenen<br />

Kommanditisten.<br />

h) Vereinbarung mit der Turkon Holding A.S., Istanbul, über eine<br />

Platzierungsgarantie.<br />

i) Anträge und Vereinbarungen zur Registrierung der Schiffe oder<br />

eines der Schiffe in einem deutschen Seeschiffsregister, zur<br />

Schaffung der Voraussetzung zur Gewinnbesteuerung gemäß<br />

§ 5 a EStG (Tonnagesteuer) sowie den Abschluss eines entsprechenden<br />

Bareboat-Chartervertrages zur Registrierung im Bareboat-Charter-Register<br />

eines geeigneten Landes.<br />

j) Gründung einer Tochtergesellschaft in einem geeigneten Land<br />

und Abschluss von Verträgen, die zur Führung der Flagge dieses<br />

Landes notwendig und geeignet sind.<br />

k) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement<br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> über (i) die Vermittlung einer Finanzierung der<br />

Schiffe und (ii) die Unterstützung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

bei der Geschäftsführung, insbesondere dem Zinsund<br />

Währungsmanagement.<br />

l) Sonstige Verträge im Rahmen der im Prospekt vorgesehenen Mittelverwendung<br />

(Investition) laut Anlage 1.<br />

8. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist im Zusammenwirken mit<br />

der Treuhandkommanditistin ermächtigt, einen Kommanditisten, der<br />

seine fällige Einlage in die Gesellschaft trotz schriftlicher Fristsetzung<br />

mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt,<br />

durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft ganz oder<br />

teilweise auszuschließen und gegebenenfalls an seiner Stelle einen<br />

oder mehrere neue Kommanditisten aufzunehmen, ohne dass es eines<br />

besonderen Gesellschafterbeschlusses bedarf. Der ausscheidende<br />

Kommanditist trägt die im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden<br />

entstehenden Kosten. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt davon<br />

unberührt. Etwaige Rückzahlungsansprüche werden nicht verzinst. Die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Verrechnung mit etwaigen<br />

Rückzahlungsansprüchen berechtigt. Weitere Ansprüche hat der ausscheidende<br />

Kommanditist nicht. Diese Regelung findet entsprechende<br />

Anwendung für die nicht rechtzeitige Erbringung der Einlage des Treugebers<br />

an die Treuhandkommanditistin. Endet das Treuhandverhältnis<br />

zur Treuhandkommanditistin, gleich aus welchem Rechtsgrund, so ist<br />

die Treuhandkommanditistin berechtigt, die Herabsetzung ihrer Kommanditeinlage<br />

in Höhe des Nennbetrages zu verlangen.<br />

§ 7 Beirat<br />

1. Die Gesellschaft hat einen Beirat. Der Beirat besteht aus drei Personen,<br />

die einheitlich von den Gesellschaftern der Gesellschaft aus dem Gesellschafterkreis<br />

gewählt werden, und zwar mit relativer Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen. Bis zur Wahl des Beirats kann die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin der Gesellschaft einen vorläufigen Beirat<br />

berufen.<br />

Der Vertragsreeder und die Treuhandkommanditistin können, soweit sie<br />

im Beirat nicht vertreten sind, je einen Vertreter zu den Beiratssitzungen<br />

entsenden, die zwar ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht haben.<br />

. Der Beirat wird für drei Jahre gewählt. Er bleibt jedoch bis zur nächsten<br />

nach Ablauf der Wahlperiode angesetzten Neuwahl im Amt. Beiratsmitglieder<br />

können jederzeit durch diejenigen, von denen sie gewählt<br />

bzw. berufen wurden, abberufen werden. Personen, die in einem Konkurrenzverhältnis<br />

zur Gesellschaft bzw. zu den Kommanditisten gemäß

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