Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
116<br />
10. Vertragswerk<br />
p) alle sonstigen Rechtshandlungen, die nach Art, Umfang und Risiko<br />
erkennbar über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen.<br />
5. Verfügt die Gesellschaft über keinen Beirat, werden dessen Rechte<br />
durch die Gesellschafterversammlung wahrgenommen.<br />
6. In Not- und in Eilfällen hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und /<br />
oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
einer Reederei hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Reeders auch ohne vorherige Zustimmung des Beirates oder der Gesellschafterversammlung<br />
vorzunehmen. Hat die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie den Beirat<br />
oder – soweit die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich<br />
wäre – die Gesellschafter unverzüglich zu unterrichten.<br />
7. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat jedoch folgende Verträge<br />
für die Beteiligungsgesellschaft abgeschlossen bzw. ist berechtigt,<br />
folgende Verträge ohne Zustimmung des Beirats und der Gesellschafterversammlung<br />
abzuschließen und folgende Rechtsgeschäfte vorzunehmen<br />
sowie alle sonstigen Verpflichtungen, die sich aus den Darlehensverträgen<br />
ergeben, zu erfüllen.<br />
a) Zur Anschaffung der Schiffe oder eines der Schiffe erforderliche<br />
Darlehensverträge mit den finanzierenden Banken (Zwischen- und<br />
Endfinanzierung) sowie zur Sicherstellung der Darlehensansprüche<br />
erforderliche Bestellungen von Schiffshypotheken oder<br />
sonstigen Sicherheiten.<br />
b) Bereederungsvertrag mit der <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> &<br />
<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Hamburg.<br />
c) Abschluss des Zeitchartervertrages mit der Turkon Konteyner<br />
Tasimacilik ve Denizcilik A.S., Istanbul, sowie die Vereinbarung<br />
eines Andienungsrechts zum Verkauf der Schiffe oder eines der<br />
Schiffe and den Charterer, im Fall der Ausübung des Andienungsrechts<br />
auch die Übereignung der Schiffe oder eines der Schiffe<br />
an den Charterer.<br />
d) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />
über die Beratung der Gesellschaft hinsichtlich Konzeption,<br />
Strukturierung und Marketing der Beteiligung an der Gesellschaft<br />
einschließlich der Erstellung eines Beteiligungsprospektes und<br />
der Durchführung aller werblichen Maßnahmen sowie der Platzierung<br />
der Kommanditanteile, wobei betreffend die Platzierung der<br />
Kommanditanteile Vertriebsvereinbarungen mit weiteren Vertriebspartnern<br />
geschlossen werden können.<br />
e) Geschäftsbesorgungsvertrag hinsichtlich der vorbereitenden Bereederung<br />
der Schiffe mit der <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> &<br />
<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>.<br />
f) Vertrag mit einem unabhängigen Mittelverwendungsprüfer über<br />
die Mittelverwendungsprüfung und Mittelfreigabe.<br />
g) Treuhand- und Verwaltungsvertrag für Kommanditbeteiligungen<br />
mit der SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und<br />
Industrie mit beschränkter Haftung als Treuhandkommanditistin<br />
über die Betreuung der von ihr treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteile<br />
bzw. der später im Handelsregister eingetragenen<br />
Kommanditisten.<br />
h) Vereinbarung mit der Turkon Holding A.S., Istanbul, über eine<br />
Platzierungsgarantie.<br />
i) Anträge und Vereinbarungen zur Registrierung der Schiffe oder<br />
eines der Schiffe in einem deutschen Seeschiffsregister, zur<br />
Schaffung der Voraussetzung zur Gewinnbesteuerung gemäß<br />
§ 5 a EStG (Tonnagesteuer) sowie den Abschluss eines entsprechenden<br />
Bareboat-Chartervertrages zur Registrierung im Bareboat-Charter-Register<br />
eines geeigneten Landes.<br />
j) Gründung einer Tochtergesellschaft in einem geeigneten Land<br />
und Abschluss von Verträgen, die zur Führung der Flagge dieses<br />
Landes notwendig und geeignet sind.<br />
k) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement<br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> über (i) die Vermittlung einer Finanzierung der<br />
Schiffe und (ii) die Unterstützung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
bei der Geschäftsführung, insbesondere dem Zinsund<br />
Währungsmanagement.<br />
l) Sonstige Verträge im Rahmen der im Prospekt vorgesehenen Mittelverwendung<br />
(Investition) laut Anlage 1.<br />
8. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist im Zusammenwirken mit<br />
der Treuhandkommanditistin ermächtigt, einen Kommanditisten, der<br />
seine fällige Einlage in die Gesellschaft trotz schriftlicher Fristsetzung<br />
mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt,<br />
durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft ganz oder<br />
teilweise auszuschließen und gegebenenfalls an seiner Stelle einen<br />
oder mehrere neue Kommanditisten aufzunehmen, ohne dass es eines<br />
besonderen Gesellschafterbeschlusses bedarf. Der ausscheidende<br />
Kommanditist trägt die im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden<br />
entstehenden Kosten. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt davon<br />
unberührt. Etwaige Rückzahlungsansprüche werden nicht verzinst. Die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Verrechnung mit etwaigen<br />
Rückzahlungsansprüchen berechtigt. Weitere Ansprüche hat der ausscheidende<br />
Kommanditist nicht. Diese Regelung findet entsprechende<br />
Anwendung für die nicht rechtzeitige Erbringung der Einlage des Treugebers<br />
an die Treuhandkommanditistin. Endet das Treuhandverhältnis<br />
zur Treuhandkommanditistin, gleich aus welchem Rechtsgrund, so ist<br />
die Treuhandkommanditistin berechtigt, die Herabsetzung ihrer Kommanditeinlage<br />
in Höhe des Nennbetrages zu verlangen.<br />
§ 7 Beirat<br />
1. Die Gesellschaft hat einen Beirat. Der Beirat besteht aus drei Personen,<br />
die einheitlich von den Gesellschaftern der Gesellschaft aus dem Gesellschafterkreis<br />
gewählt werden, und zwar mit relativer Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen. Bis zur Wahl des Beirats kann die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin der Gesellschaft einen vorläufigen Beirat<br />
berufen.<br />
Der Vertragsreeder und die Treuhandkommanditistin können, soweit sie<br />
im Beirat nicht vertreten sind, je einen Vertreter zu den Beiratssitzungen<br />
entsenden, die zwar ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht haben.<br />
. Der Beirat wird für drei Jahre gewählt. Er bleibt jedoch bis zur nächsten<br />
nach Ablauf der Wahlperiode angesetzten Neuwahl im Amt. Beiratsmitglieder<br />
können jederzeit durch diejenigen, von denen sie gewählt<br />
bzw. berufen wurden, abberufen werden. Personen, die in einem Konkurrenzverhältnis<br />
zur Gesellschaft bzw. zu den Kommanditisten gemäß