Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
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6. Rechtliche Angaben<br />
treuhand- und<br />
verwaltungsvertrag<br />
erhält das Emissionshaus eine vereinbarte Vergütung in Höhe von EUR 604.000,00 zuzüglich möglicher<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer und das gemäß dem Gesellschaftsvertrag zu zahlende Agio.<br />
Die vorgenannten Vergütungen sind zahlbar spätestens am 31. Dezember 006. Der Treuhänder soll<br />
jedoch die Vergütungen bereits bei Vorliegen der gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen für die<br />
Mittelfreigabe (einschließlich der Vollplatzierung) vom Mittelverwendungskonto direkt an das Emis-<br />
sionshaus bezahlen.<br />
Das Emissionshaus beauftragt im Rahmen des Vertriebs der Kapitalanteile der Beteiligungsgesell-<br />
schaft diverse Vertriebsbeauftragte und deren Mitarbeiter. Die Vertriebsbeauftragten sind selbstän-<br />
dige Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Erfüllungsgehilfen des Emissionshauses<br />
auf. Alle Provisionen für den Vertrieb der Kapitalanteile werden aus dem gemäß dem Gesellschafts-<br />
vertrag zu zahlenden Agio und aus der gemäß dem Gesellschaftsvertrag für Vertriebsmaßnahmen zu<br />
zahlenden Vergütung in Höhe von EUR 604.000,00 gezahlt.<br />
Am . Februar 006 wurde zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der SHI – Treuhandgesellschaft<br />
für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (Treuhänderin) ein<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag geschlossen. Die Anleger und die Verkäufer der Schiffe treten die-<br />
sem Vertrag mit Zeichnung und Annahme der Beitrittserklärung bei. Das zur Einwerbung vorgesehene<br />
Kommanditkapital für die Beteiligungsgesellschaft in Höhe von EUR 9.879.000,00 wird von der Treu-<br />
händerin im eigenen Namen und für Rechnung des jeweilig beitretenden Anlegers des öffentlichen<br />
Angebotes und der Verkäufer der Schiffe erworben und verwaltet.<br />
Die Komplementärin hat gemäß § 3 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
das Recht, die Kommanditeinlage um maximal EUR 100.000,00 zu erhöhen. Dieser Kommanditanteil<br />
soll gemäß § 3 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages von der Treuhänderin für Anleger des öffentlichen<br />
Angebotes gehalten werden.<br />
Durch Eintragung der Anleger als Kommanditisten in das Handelsregister wandelt sich das Treuhand-<br />
verhältnis in eine reine Verwaltungstreuhandschaft.<br />
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag endet nur, wenn die Kündigung der Beteiligungsgesellschaft<br />
durch die Treuhänderin oder einen Kommanditisten nach den Bestimmungen des Gesellschafts-<br />
vertrages der Beteiligungsgesellschaft oder durch Gesetz möglich ist und auch erfolgt. Die Kündigung<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist durch eingeschriebenen Brief an die Treuhänderin zu<br />
erklären. Die Kündigung muss der Treuhänderin spätestens vier Wochen vor Ablauf der Kündigungs-<br />
frist des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft zugehen. Die Treuhänderin ist dann ver-<br />
pflichtet, ihre Kommanditbeteiligung insoweit unverzüglich zu kündigen.<br />
Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines<br />
Geschäftsjahres durch eingeschriebenen und an alle Treugeber gerichteten Brief kündigen. Die Treu-<br />
händerin kann die Kündigung jedoch frühestens zum 31. Dezember 019 aussprechen.