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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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6. Rechtliche Angaben<br />

treuhand- und<br />

verwaltungsvertrag<br />

erhält das Emissionshaus eine vereinbarte Vergütung in Höhe von EUR 604.000,00 zuzüglich möglicher<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer und das gemäß dem Gesellschaftsvertrag zu zahlende Agio.<br />

Die vorgenannten Vergütungen sind zahlbar spätestens am 31. Dezember 006. Der Treuhänder soll<br />

jedoch die Vergütungen bereits bei Vorliegen der gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen für die<br />

Mittelfreigabe (einschließlich der Vollplatzierung) vom Mittelverwendungskonto direkt an das Emis-<br />

sionshaus bezahlen.<br />

Das Emissionshaus beauftragt im Rahmen des Vertriebs der Kapitalanteile der Beteiligungsgesell-<br />

schaft diverse Vertriebsbeauftragte und deren Mitarbeiter. Die Vertriebsbeauftragten sind selbstän-<br />

dige Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Erfüllungsgehilfen des Emissionshauses<br />

auf. Alle Provisionen für den Vertrieb der Kapitalanteile werden aus dem gemäß dem Gesellschafts-<br />

vertrag zu zahlenden Agio und aus der gemäß dem Gesellschaftsvertrag für Vertriebsmaßnahmen zu<br />

zahlenden Vergütung in Höhe von EUR 604.000,00 gezahlt.<br />

Am . Februar 006 wurde zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der SHI – Treuhandgesellschaft<br />

für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (Treuhänderin) ein<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag geschlossen. Die Anleger und die Verkäufer der Schiffe treten die-<br />

sem Vertrag mit Zeichnung und Annahme der Beitrittserklärung bei. Das zur Einwerbung vorgesehene<br />

Kommanditkapital für die Beteiligungsgesellschaft in Höhe von EUR 9.879.000,00 wird von der Treu-<br />

händerin im eigenen Namen und für Rechnung des jeweilig beitretenden Anlegers des öffentlichen<br />

Angebotes und der Verkäufer der Schiffe erworben und verwaltet.<br />

Die Komplementärin hat gemäß § 3 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

das Recht, die Kommanditeinlage um maximal EUR 100.000,00 zu erhöhen. Dieser Kommanditanteil<br />

soll gemäß § 3 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages von der Treuhänderin für Anleger des öffentlichen<br />

Angebotes gehalten werden.<br />

Durch Eintragung der Anleger als Kommanditisten in das Handelsregister wandelt sich das Treuhand-<br />

verhältnis in eine reine Verwaltungstreuhandschaft.<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag endet nur, wenn die Kündigung der Beteiligungsgesellschaft<br />

durch die Treuhänderin oder einen Kommanditisten nach den Bestimmungen des Gesellschafts-<br />

vertrages der Beteiligungsgesellschaft oder durch Gesetz möglich ist und auch erfolgt. Die Kündigung<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist durch eingeschriebenen Brief an die Treuhänderin zu<br />

erklären. Die Kündigung muss der Treuhänderin spätestens vier Wochen vor Ablauf der Kündigungs-<br />

frist des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft zugehen. Die Treuhänderin ist dann ver-<br />

pflichtet, ihre Kommanditbeteiligung insoweit unverzüglich zu kündigen.<br />

Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines<br />

Geschäftsjahres durch eingeschriebenen und an alle Treugeber gerichteten Brief kündigen. Die Treu-<br />

händerin kann die Kündigung jedoch frühestens zum 31. Dezember 019 aussprechen.

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