Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
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fungiBilität<br />
Majorisierung<br />
versicherungen<br />
rückaBwicklungsrisiko<br />
2. Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage<br />
Eine Schiffsbeteiligung ist eine langfristige Investition. Unabhängig davon ist eine Übertragung oder<br />
eine Veräußerung einer Beteiligung nur mit Zustimmung der Komplementärin möglich. In diesem Zu-<br />
sammenhang ist zu beachten, dass für den Verkauf von Fondsanteilen kein geregelter Markt besteht,<br />
so dass eine Beteiligungsveräußerung nur schwer zu verwirklichen sein könnte. Es besteht somit das<br />
Risiko, dass bei einem Veräußerungswunsch kein eintrittsbereiter Erwerber für die Kommanditanteile<br />
gefunden wird oder eine Veräußerung nur zu einem geringeren Wert erfolgen kann. Gemäß § 14 Ab-<br />
satz 5 des Gesellschaftsvertrages besteht grundsätzlich ein Vorkaufsrecht der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin.<br />
Bei nicht plangerechter Platzierung und der Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie könnte sich<br />
eine Majorisierung (Beherrschung) aufgrund einer Stimmenmehrheit des ausländischen Platzierungs-<br />
garanten bzw. eines von ihm vermittelten Dritten und der Verkäufer, die in einem Konzernverbund ste-<br />
hen, ergeben. Dies könnte zur Folge haben, dass die übrigen Anleger evtl. keine Mehrheit für eine<br />
Entscheidung erhalten, die in ihrem Interesse liegt. Es könnte auch geschehen, dass ein Großanleger<br />
mit seinem Stimmrecht Entscheidungen der Gesellschafterversammlung durch eine Sperrminorität<br />
blockiert.<br />
Weiterhin besteht das Risiko, dass einer oder mehrere Anleger auf der Gesellschafterversammlung<br />
nicht präsent sind und der Treuhänderin keine Weisung erteilt haben, wodurch die ausländischen<br />
Gesellschafter eine Präsenzmehrheit erlangen können. Die Treuhänderin kann das Stimmrecht nur<br />
insoweit nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der berechtigten Interessen der<br />
Treugeber sowie der sich aus dem Gesellschaftsvertrag und dem Gesetz ergebenden Treuepflichten<br />
gegenüber der Gesellschaft und den übrigen Gesellschaftern und Anlegern ausüben, als es um die<br />
Herstellung der Beschlussfähigkeit geht. Im Übrigen wird sich die Treuhänderin in der zur Abstimmung<br />
stehenden Beschlussvorlage in Bezug auf die dem Anleger zustehende Beteiligungsquote der Stimme<br />
enthalten. Dadurch kann es sein, dass trotz pflichtgemäßen Abstimmens der Treuhänderin nicht der<br />
Anlegerwunsch berücksichtigt wird und es zu einem Ergebnis der Abstimmung kommt, das nicht in<br />
dem gewollten Interesse der Anleger liegt.<br />
Der Gewinn und die Auszahlungen der Gesellschaft könnten nachhaltig durch nicht oder nur unzu-<br />
reichend versicherte Risiken beeinflusst werden. Die gleichen Auswirkungen können Ausschluss-<br />
klauseln oder Selbstbehalte in den Versicherungsverträgen haben, wonach der Schadensaufwand<br />
zu Lasten der Beteiligungsgesellschaft geht. Des Weiteren können Schadensfälle auftreten, die höher<br />
als die vereinbarte Deckungssumme sind und diese nicht dazu ausreicht, den Schaden vollständig zu<br />
ersetzen. Der Eintritt eines oder mehrerer Versicherungsfälle kann ferner eine Erhöhung der Versiche-<br />
rungsprämie zur Folge haben.<br />
Beim Ausfall der Platzierungsgarantie und sonstiger fehlender Kapitalbeschaffung könnte die Betei-<br />
ligungsgesellschaft gezwungen sein, den Fonds rückabzuwickeln. Dabei kann nicht gewährleistet<br />
werden, dass der Anleger seine Einlage zzgl. des Agios in voller Höhe zurückbekommt, da zu einem<br />
solchen Zeitpunkt schon verschiedene Gebühren für Konzeption, Strukturierung und Marketing, Ver-<br />
trieb der Beteiligung sowie die Bereederung der Schiffe gezahlt sein könnten. Darüber hinaus kann<br />
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