Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
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6. Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der Schifffahrtsgesellschaft<br />
einen Makler seiner Wahl für die Befrachtung des Schiffes zu<br />
bestellen und über ihn Befrachtungsverträge abzuschließen. Die Vereinbarung<br />
von marktüblichen Konditionen ist Bedingung. Als marktübliche<br />
Kommission ist 1, 5% Kommission anzusetzen. Die Schifffahrtsgesellschaft<br />
kann die Offenlegung der Kommissionen verlangen.<br />
§ 4 Meistbegünstigung<br />
Sofern der Vertragsreeder weitere Schiffe bereedert, ist er verpflichtet,<br />
alle bereederten Schiffe unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen<br />
Gesamtschau gleich zu behandeln. Dabei gibt es unvermeidliche Unterschiede,<br />
die aus der Flagge, dem Register, dem Schiffstyp und dem<br />
Fahrtgebiet resultieren. Der Vertragsreeder gewährleistet, dass er unter<br />
Berücksichtigung solcher möglichen Unterschiede die Motorschiffe<br />
„Orkun <strong>Kalkavan</strong>“ und „Kasif <strong>Kalkavan</strong>“ nicht schlechter behandeln<br />
wird als andere von ihm bereederte Schiffe. Bei dem Abschluss von<br />
Charterverträgen hat dies insbesondere zu gelten. Der Vertragsreeder<br />
gewährt der Schifffahrtgesellschaft oder ihren schriftlichen Bevollmächtigten<br />
Einblick in die Charterdokumentation und Korrespondenz,<br />
wenn die begründete Sorge besteht, dass gleichartige Schiffe des Vertragsreeders<br />
bessere Abschlüsse oder kürzere Wartezeiten erzielen<br />
konnten.<br />
§ 5 Vergütung<br />
1. Der Vertragsreeder erhält für seine Tätigkeit und zur Abgeltung aller<br />
Aufwendungen eine Vergütung. Die Vergütung wird berechnet, beginnend<br />
mit dem Tag der Eigentumsübertragung des jeweiligen Schiffes<br />
auf die Schifffahrtsgesellschaft, für MS „Kasif <strong>Kalkavan</strong>“ ab dem<br />
4. Oktober 005 und für MS „Orkun <strong>Kalkavan</strong>“ ab dem 6. Oktober 005.<br />
Die Vergütung beträgt 3% der Chartereinnahmen, Bruttofrachten, Überliegegelder,<br />
Hilfs- und Bergelöhne und sonstigen Einnahmen aus dem<br />
Betrieb des jeweiligen Schiffes. Mit dem Beginn des Jahres 009 wird<br />
die Vergütung auf 4% erhöht. Alle seit der jeweiligen Ablieferung der<br />
Schiffe an den Vertragsreeder gezahlten Vergütungen werden mit dem<br />
Anspruch auf Vergütung unter diesem Vertrag verrechnet.<br />
. Die Vergütung für die Tätigkeit des Vertragsreeders als Befrachtungsmakler<br />
ist in der Vergütung eingeschlossen. Für Auf- und Stilllegezeiten<br />
der Schiffe erhält der Vertragsreeder die Hälfte der auf das jeweilige<br />
Schiff entfallenden Vergütung.<br />
3. Die vorstehende Vergütung umfasst auch die Kosten für die Buchhaltung.<br />
Ausgenommen sind lediglich die Kosten für die Jahresabschlussprüfung.<br />
Gesondert gegen Nachweis zu erstatten sind Kosten<br />
im Zusammenhang mit der Auflösung oder sonstigen Beendigung von<br />
Anstellungsverträgen für seemännisches Personal der Schiffe und Reisekosten<br />
für Inspektionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />
sowie außergewöhnliche Auslagen in Havariefällen.<br />
4. Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich die Schiffe der Schifffahrtsgesellschaft<br />
betreffen, sind vom Vertragsreeder der Schifffahrtsgesellschaft<br />
gutzuschreiben. Vergünstigungen, die der Vertragsreeder<br />
aus Flottenabsprachen oder für Flottenkontrakte erzielt, kommen der<br />
Schifffahrtsgesellschaft insoweit zugute, als sie die Schifffahrtsgesellschaft,<br />
die Schiffe bzw. eines der Schiffe der Schifffahrtsgesellschaft<br />
wirtschaftlich betreffen.<br />
5. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
§ 6 Dauer und Kündigung<br />
10. Vertragswerk<br />
1. Dieser Vertrag tritt mit Zeichnung rückwirkend ab dem 4. Oktober 005<br />
in Kraft und ist für die Dauer des Bestehens der Schifffahrtsgesellschaft<br />
fest geschlossen. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit<br />
der Gesellschafterversammlung, auf der im Falle der Verkaufes oder<br />
des Totalverlustes beider Schiffe die Schlussbilanz der Schifffahrtsgesellschaft<br />
genehmigt wird, sowie mit dem Abschluss der Liquidation der<br />
Schifffahrtsgesellschaft. Eine Umregistrierung der Schiffe und eine damit<br />
verbundene Abwechselung der Eigentumsgesellschaft hat keinerlei<br />
Auswirkungen auf den Bestand und die Wirksamkeit dieses Vertrages.<br />
. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon<br />
unberührt. Als wichtiger Grund gilt jeder vorsätzliche Verstoß gegen<br />
eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages sowie die Eröffnung<br />
oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
einer Vertragspartei.<br />
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />
§ 7 Schlussbestimmungen<br />
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen<br />
dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auf die nur schriftlich<br />
verzichtet werden kann.<br />
. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene<br />
Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />
sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später<br />
verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die<br />
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der<br />
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung<br />
der Lücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem<br />
am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder<br />
nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, falls sie den<br />
Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit<br />
einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung<br />
oder Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten<br />
kommende rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />
§ 8 Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über Zustandekommen und Inhalt<br />
dieses Vertrages ist Hamburg.<br />
Hamburg, den . Februar 006<br />
gez. Hans-Dieter Fricke<br />
gez. Erkan Mete gez. Erkan Mete<br />
<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement<br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
Anlage<br />
Gesellschaftsvertrag der Schiffahrtsgesellschaft<br />
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