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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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1<br />

10. Vertragswerk<br />

3. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung<br />

auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder<br />

Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich<br />

zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />

4. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft.<br />

5. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter aus diesem Vertrag<br />

verjähren 3 Jahre nach ihrer Entstehung, sofern nicht gesetzlich eine<br />

kürzere Frist besteht. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 6<br />

Monaten nach Kenntnis des Schadens schriftlich geltend zu machen.<br />

Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz beginnt die Verjährungsfrist mit<br />

dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der<br />

Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis<br />

erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Insoweit gilt<br />

auch die Ausschlussfrist nach Satz 1 nicht.<br />

6. Alle Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag und seiner<br />

Durchführung sind am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen.<br />

§ 1 Recht, Gerichtsstand<br />

1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.<br />

. Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

Hamburg, den . Februar 006<br />

gez. Metin <strong>Kalkavan</strong> gez. Erkan Mete<br />

Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement<br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

gez. Hans-Dieter Fricke<br />

gez. Erkan Mete gez. Christian Bahr<br />

Dritte <strong>Kalkavan</strong> SHI – Treuhandgesellschaft für<br />

<strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> Schiffahrt, Handel und Industrie mit<br />

beschränkter Haftung<br />

Anlage 1<br />

Schiedsgerichtsvertrag<br />

Anlage<br />

Mittelverwendungsvertrag<br />

Anlage 3<br />

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