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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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2. Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage<br />

Nach der Konzeption der Beteiligungsgesellschaft ist eine Option zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) im Jahr 005 erfolgt. Die Emittentin ist für 10 Jahre an die Gewinner-<br />

mittlung nach § 5a EStG gebunden. Die Konzeption und die prognostizierten Ergebnisse sehen die<br />

Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG für die gesamte Laufzeit vor. Sofern<br />

die Regelungen zur Tonnagesteuer in der Zukunft geändert oder abgeschafft werden sollten oder die<br />

Inanspruchnahme der Tonnagesteuer aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht mehr sinn-<br />

voll sein und daher eine Rückkehr zur herkömmlichen Gewinnermittlung erfolgen sollte, würde dies<br />

voraussichtlich gegenüber der Prognoserechnung zu deutlich erhöhten steuerlichen Belastungen der<br />

Anleger führen.<br />

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Erbschafts- und<br />

Schenkungssteuerrechts, da die verschiedenen Vermögensarten nicht gemäß dem Gleichbehand-<br />

lungsgrundsatz des Artikels 3 Absatz 1 Grundgesetz bewertet werden. Eine endgültige Entscheidung<br />

des Bundesverfassungsgerichtes steht noch aus. Es besteht also das Risiko, dass die Begünstigung<br />

für Betriebsvermögen, ggf. rückwirkend, entfällt. Siehe dazu auch Punkt 7. Steuerliche Angaben, Seite<br />

100 bis 108.<br />

Nach einem Erlass der Finanzbehörde Hamburg vom 04. Juli 005 entfallen für treuhänderisch gehaltene<br />

Kommanditbeteiligungen die erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Vergünstigungen nach<br />

§§ 13a, 19a ErbStG (Freibetrag, Tarifbegrenzung, Bewertungsabschlag). Weiter soll die treuhänderisch<br />

gehaltene Kommanditbeteiligung nicht mehr mit dem Buchwert des Betriebsvermögens, sondern mit<br />

dem gemeinen Wert bewertet werden. Dazu, wie der gemeine Wert bei Übertragung treuhänderisch<br />

gehaltener Kommanditbeteiligungen zu ermitteln ist, hat sich die Finanzverwaltung noch nicht ge-<br />

äußert. In aller Regel wird der gemeine Wert aber höher sein als der bisher maßgebliche Steuerwert.<br />

Aus erbschaftssteuerlichen Gründen sollten die Anleger mit ihrem Steuerberater besprechen, ob es<br />

nicht sinnvoll ist, sich nach Beitritt über die Treuhandgesellschaft direkt in das Handelsregister ein-<br />

tragen zu lassen.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse und somit die steuerlichen Kapitalkonten können sich vermindern, so-<br />

fern die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft sich in anderer Höhe entwickeln, Än-<br />

derungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen eintreten oder sich im Einzellfall die von der Anbiete-<br />

rin vertretene Rechtsauffassung nicht durchsetzen lässt. Dieses hätte unter anderem Auswirkungen<br />

auf die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Werte der Beteiligung.<br />

Die in diesem Beteiligungsangebot ermittelten steuerlichen Ergebnisse stehen unter dem Vorbehalt<br />

der endgültigen steuerlichen Anerkennung im Rahmen der steuerlichen Außenprüfungen der Betei-<br />

ligungsgesellschaft. Weitere Einzelheiten zu steuerlichen Gesichtspunkten sind dem Punkt 7 Steuer-<br />

liche Angaben zu entnehmen.<br />

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