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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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10. Vertragswerk<br />

Präambel<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

über die Beteiligung an der<br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

nachstehend „Gesellschaft“ genannt<br />

zwischen der<br />

SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter Haftung<br />

nachstehend „Treuhänderin“ oder „SHI“ genannt<br />

und den der<br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> beitretenden Gesellschaftern<br />

§ 1 Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

nachstehend „Anleger“ genannt<br />

wird mit Zustimmung der Kommanditgesellschaft <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

nachfolgender Treuhand- und Verwaltungsvertrag abgeschlossen.<br />

Die Gesellschaft hat im Oktober 005 die <strong>Co</strong>ntainermotorschiffe „Orkun<br />

<strong>Kalkavan</strong>“ und „Kasif <strong>Kalkavan</strong>“ erworben. Gegenstand der Gesellschaft<br />

ist der Erwerb und der Betrieb der Schiffe. Kapitalanleger<br />

können sich an der Gesellschaft als Treugeber über die Treuhänderin<br />

beteiligen. Das aus den Beteiligungen der Kapitalanleger bestehende<br />

Emissionskapital der Gesellschaft beträgt dabei EUR 9.879.000,00.<br />

Die Treuhänderin ist Kommanditistin der Gesellschaft mit einem Kommanditanteil<br />

von EUR 11.000,00. Die Treuhänderin ist gemäß § 3 Absatz<br />

3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft vom . Februar 006<br />

(nachfolgend „Gesellschaftsvertrag“ genannt) berechtigt, ihre Beteiligungen<br />

an der Gesellschaft als Treuhänderin für Kapitalanleger durch<br />

einseitige Erklärung gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Gesellschaft um den vollen Betrag des Emissionskapitals zu<br />

erhöhen. Das Emissionskapital setzt sich zusammen aus dem durch die<br />

Verkäufer der Schiffe zu beschaffende Kommanditkapital in Höhe von<br />

EUR 4.849.000,00 sowie dem durch öffentliches Angebot von Investoren<br />

einzuwerbenden Kommanditkapital in Höhe von EUR 5.030.000,00. Das<br />

Kommanditkapital kann sich gemäß § 3 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

maximal um weitere EUR 100.000,00 erhöhen.<br />

Die Treuhänderin ist gemäß § 3 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt, das von ihr übernommene Kommanditkapital vollständig<br />

oder teilweise für die Anleger nach Maßgabe dieses Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages zu halten und für diese vollständig zu verwalten.<br />

Die Verkäufer der Schiffe sollen der Gesellschaft zunächst als Treugeber<br />

beitreten. Unmittelbar danach sollen sie direkt als Kommanditisten<br />

im Handelsregister eingetragen werden.<br />

1. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird zwischen der Gesellschaft<br />

und der Treuhänderin geschlossen. Er kommt zwischen einem<br />

Anleger und den genannten Parteien zustande durch Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung durch den Anleger und deren Annahme durch<br />

die Treuhänderin. Die Beitrittserklärung ist jeweils fester Bestandteil<br />

dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

. Mit der Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin tritt<br />

der unterzeichnende Anleger (nachfolgend auch „Treugeber“ genannt)<br />

mittelbar in die Gesellschaft ein, zunächst als stiller Gesellschafter<br />

gemäß § 3 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages. Mit der Abgabe der<br />

Erklärung über die Einlagenerhöhung durch die Treuhänderin und die<br />

Eintragung der Erhöhung im Handelsregister wird der Beitritt als Kommanditist<br />

wirksam.<br />

§<br />

Inhalt des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

1. Die Treuhänderin wird sich nach außen im eigenen Namen, im Innenverhältnis<br />

aber im Auftrag und für Rechnung der Anleger nach Maßgabe<br />

dieses Vertrages und des Gesellschaftsvertrages an der Gesellschaft in<br />

Höhe des in der Beitrittserklärung angegebenen Betrages beteiligen.<br />

. Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin und dem Anleger<br />

sowie zwischen den Anlegern untereinander regelt sich nach den<br />

Vorschriften dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie in<br />

entsprechender Anwendung des Gesellschaftsvertrages, und zwar<br />

auch insoweit, als ein besonderer Verweis auf die Rechte und Pflichten<br />

der Anleger und der Treuhänderin in dem Gesellschaftsvertrag nicht<br />

ausdrücklich erfolgt. Der Gesellschaftsvertrag ist den Anlegern bei<br />

Abschluss dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages ausgehändigt<br />

worden und ist fester Bestandteil dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

3. Die Treuhänderin ist berechtigt, gleich lautende Treuhand- und Verwaltungsverträge<br />

mit anderen Anlegern bis zur Höhe des im Gesellschaftsvertrag<br />

genannten Kommanditkapitals der Anleger abzuschließen.<br />

§ 3 Wirkung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

1. Die Treuhänderin wird die Beteiligung des Treugebers zusammen mit<br />

den Beteiligungen anderer Treugeber nach außen als einheitliche Beteiligung<br />

halten. Nach § 3 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages kann der<br />

Treugeber die unmittelbare Beteiligung als Kommanditist verlangen. In<br />

diesem Falle wird die entsprechende Beteiligung von der Treuhänderin<br />

in entsprechender Anwendung der Bestimmungen dieses Vertrages<br />

verwaltet.<br />

. Das Treuhandverhältnis erstreckt sich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

auf die gesamte Beteiligung mit allen Rechten und<br />

Pflichten.<br />

3. Die sich aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen Wirkungen treffen<br />

ausschließlich den Anleger.<br />

4. Die Treugeber tragen in Höhe ihrer Beteiligung das anteilige wirtschaftliche<br />

Risiko der Beteiligung an der Gesellschaft wie im Handelsregister<br />

eingetragene Kommanditisten. Die Anleger nehmen an Gewinn und<br />

Verlust der Gesellschaft teil. Die Anleger haften grundsätzlich nur in<br />

Höhe ihrer Einlagen. Eine Nachschussverpflichtung ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen, soweit die entsprechenden Einlagen gezahlt und nicht<br />

wieder entnommen oder zurückgewährt worden sind.

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