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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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einzahlungskonto<br />

sätzlich zur Übernahme der Verwaltungstreuhand die Übertragung bzw. Abtretung der Kommanditbe-<br />

teiligung erforderlich. Im Erbfall geht die Beteiligung per Gesetz über.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft schränkt die Veräußerung und die Übertrag- bzw.<br />

Abtretbarkeit der Kommanditanteile ein. So ist die – auch teilweise – Veräußerung und Übertragung eines<br />

durch öffentliches Angebot von Investoren einzuwerbenden Gesellschaftsanteils gemäß § 14 Absatz 1 des<br />

Gesellschaftsvertrages nur möglich, wenn die persönlich haftende Gesellschafterin einen sie zufrieden<br />

stellenden Nachweis darüber erhalten hat, dass Begünstigte(r) dieser Verfügung Deutsche(r) im Sinne des<br />

§ 1 Flaggenrechtsgesetz ist. Weiter ist die Veräußerung und Übertragbarkeit der Kommanditanteile nur<br />

mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin möglich, es sei denn, die Anteile werden auf<br />

den Ehegatten oder Abkömmlinge übertragen. Die Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschaf-<br />

terin darf nur aus wichtigem Grund versagt werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat ein<br />

Vorkaufsrecht, es sei denn, die Anteile werden auf den Ehegatten oder Abkömmlinge übertragen. Kom-<br />

manditanteile sollen mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres übertragen werden und die Mindest-<br />

beteiligungssumme von EUR 15.000,00 für die Anleger des öffentlichen Angebotes darf nicht unterschrit-<br />

ten werden. Höhere Beträge müssen durch EUR 5.000,00 teilbar sein.<br />

Will der Erwerber eines Kommanditanteils als Kommanditist im Handelsregister eingetragen werden, so<br />

hat er eine auf die Beteiligungsgesellschaft ausgestellte und notariell beglaubigte Handelsregistervoll-<br />

macht an die Treuhandgesellschaft zu übersenden. Der Erwerber trägt die Kosten für die Eintragung in<br />

das Handelsregister.<br />

Für den Handel der Anteile existiert kein gesetzlich geregelter Handelsplatz. Es existiert lediglich ein<br />

Zweitmarkt, an dem der Anleger versuchen könnte, seinen Anteil zu verkaufen. Hinsichtlich des Wei-<br />

terverkaufs einer Beteiligung an Dritte wird weder die Möglichkeit des Verkaufs noch im Hinblick auf<br />

mögliche Preise eine Gewährleistung übernommen.<br />

Folgende Zahlstelle führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger aus:<br />

Treuhänderin SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt,<br />

Handel und Industrie mit beschränkter Haftung<br />

Hohe Bleichen 11, 0354 Hamburg<br />

Die Anleger zahlen den fälligen Anlagebetrag per Überweisung in EUR auf das folgende Mittelverwen-<br />

dungskontrollkonto der Beteiligungsgesellschaft:<br />

Kontonummer 64 33 767<br />

Bankleitzahl 00 400 00<br />

Bank <strong>Co</strong>mmerzbank<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

Der Anlagebetrag ist zu 35% unmittelbar nach Zustellung der Annahme der Beitrittserklärung durch die Treu-<br />

händerin von den Treugeberkommanditisten (Anleger) einzuzahlen. Die verbleibenden 70% sind bis spätes-<br />

3

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