01.03.2013 Aufrufe

Dokument 2093 - NÖ Wohnbauforschung

Dokument 2093 - NÖ Wohnbauforschung

Dokument 2093 - NÖ Wohnbauforschung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kyoto-Ziel: Handlungsmöglichkeiten bei der Althaussanierung<br />

10.1 Vergleich der Förderinstrumente in den Bundesländern<br />

Steiermark<br />

Neubau Sanierung<br />

Kriterium Kriterium<br />

Persönliche/<br />

Familiäre<br />

Voraussetzungen<br />

HöchstzulässigesJahreseinkommen<br />

Förderausmaß<br />

Förderungen für<br />

Energieeffizienz<br />

Zusatzförderungen<br />

und Öko-<br />

Förderungen<br />

Auszahlung der<br />

Förderung<br />

Eigenheime müssen ganzjährig bewohnbar sein; Bestätigung der<br />

Durchführung einer bautechnischen Energieberatung; Raumwärmebedarf bei<br />

einem Wohnhaus mit durchschnittlicher Wohnnutzfläche von 130 m² darf 60<br />

kWh/m²a nicht übersteigen; Beheizung mit fossilen Brennstoffen ist<br />

grundsätzlich ausgeschlossen. Keine Nutzflächenobergrenze, Bewerber muss<br />

über ausreichend Mittel verfügen; Anteile der Baukosten, die nicht gefördert<br />

werden, müssen durch Eigenmittel, Eigenleistung, Darlehen abgedeckt sein<br />

Die Einkommensobergrenzen gestalten sich wie folgt<br />

Haushaltsgröße Jahreseinkommen<br />

1 Person € 30.000,00<br />

2 Personen € 45.000,00<br />

für jede weitere Person jeweils € 4.000,00<br />

Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen um je € 800,00 wird die<br />

Förderungshöhe jeweils um 20 % verringert<br />

Jungfamilien; Unverheiratete unter 35 Jahren mit einem Kind;<br />

Familien mit 2 Kindern;<br />

Annuitätenzuschuss des Landes zu Bankdarlehen (in<br />

Euro, Laufzeit 20 Jahre), der Zuschuss erfolgt<br />

Art:<br />

halbjährlich; 21.-31. Jahr: Rückzahlung an das Land<br />

Bei Errichtung von Eigenheimen € 43.605,00<br />

Je Elternteil, der dem Haushalt zugehört € 3.634,00<br />

Berggemeindenzuschlag € 14.535,00<br />

Einzelpersonen; Ehepaare mit einem Kind (älter als 35 Jahre)<br />

Bei Errichtung von Eigenheimen für Einzelpersonen € 29.069,00<br />

Bei Errichtung von Eigenheimen für Ehepaare € 32.703,00<br />

Je Kind € 3.634,00<br />

Zusätzlich für Familien mit 2 Kindern € 3.634,00<br />

Je Elternteil, der dem Haushalt zugehört € 3.634,00<br />

Berggemeindenzuschlag € 14.535,00<br />

Förderungsvoraussetzungen<br />

geförderte Maßnahmen<br />

Art der Förderung<br />

Förderungshöhe<br />

Steiermark<br />

Die Baubewilligung des zu fördernden Objektes muss zum Zeitpunkt der<br />

Einreichung des Förderungsansuchens mindestens 30 Jahre zurückliegen,<br />

außer bei Anschluss an Fernwärme, Energiesparenden Maßnahmen,<br />

Alternativenergieanlagen, alten- und behindertenfreundlichen Maßnahmen,<br />

Sicherheitsmaßnahmen an Hochhäusern, Errichtung eines<br />

Personenaufzuges. Eine Benützungsbewilligung für das zu fördernde Objekt<br />

muss jedenfalls vorliegen.<br />

Bei Wohnungsvereinigungen und -teilungen sowie bei Neuschaffung von<br />

Wohnraum in bestehenden Gebäuden (zB. Dachgeschossausbau) muss die<br />

Nutzfläche der Wohnung mindestens 30 m² und darf höchstens 150 m²<br />

betragen, außerdem müssen die Wohnungen baulich voneinander<br />

abgeschlossen sein. Bei Sanierung von bestehendem Wohnraum gibt es<br />

keine Nutzflächengrenzen.<br />

Gefördert werden Verbesserungsmaßnahmen wie Anschluss an Fernwärme<br />

Alternativenergieanlagen, Errichtung oder Umgestaltung von Sanitäranlagen,<br />

Wasserleitungsanlagen (Ersatz von Bleileitungen, Regenwassernutzung für<br />

den Wohnbereich), Energiesparende Maßnahmen, Personenaufzüge,<br />

Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs von Zentralheizungen,<br />

Elektroinstallationen, Vereinigung (Teilung) von Wohnungen, oder von<br />

sonstigen Räumen zu Wohnungen, Behindertenmaßnahmen, Schaffung von<br />

neuem Wohnraum in bestehenden Gebäuden (zB. Dachgeschossausbau)<br />

Weiters werden gefördert: Substanzerhaltende Maßnahmen an Eigenheimen<br />

(Ein- und Zweifamilienhäusern) wie Mauertrockenlegung, Dachinstandsetzung<br />

(nur bei gleichzeitiger Verbesserung der Wärmedämmung),<br />

Fassadeninstandsetzung (nur bei baukulturell bedeutenden Eigenheimen).<br />

Grundsätzlich nicht gefördert werden kann der Einbau einer Elektroheizung,<br />

einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle) sowie der<br />

Einbau eines Kachelofens.<br />

Die Förderung besteht in der Gewährung von Annuitätenzuschüssen: Für die<br />

Familien mit 3 oder mehr Kindern; Schwerbehinderte (80 % Rückzahlung (Tilgung und Verzinsung) von Darlehen (Abstattungskrediten) mit<br />

Erwerbsminderung); Alleinstehend oder im Familienverband<br />

einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren (eine längere Laufzeit ist möglich)<br />

Direktdarlehen des Landes (Laufzeit: knapp über 25<br />

können Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 50 % auf die Dauer von 5<br />

Jahre), Verzinsung: 3 % jährlich, Rückzahlung<br />

Art:<br />

Jahren (10 Halbjahresraten) gewährt werden.<br />

halbjährlich<br />

Die eingereichten Kostenvoranschläge/Ausschreibungsergebnisse/Rechungen<br />

2 % des Darlehensbetrages 1.-5. Jahr<br />

werden auf ihre Angemessenheit überprüft. Eigenleistungen können nicht<br />

2,5 % des Darlehensbetrages 6.-10. Jahr<br />

gefördert werden. Nach Prüfung der<br />

3 % des Darlehensbetrages 11.-15. Jahr<br />

Kostenvoranschläge/Ausschreibungsergebnisse/Rechungen wird die Höhe der<br />

3,5 % des Darlehensbetrages 16.-20. Jahr<br />

förderbaren Kosten festgelegt und schriftlich mitgeteilt.<br />

4 % des Darlehensbetrages 21.-25. Jahr<br />

Die Sanierungskosten können zum Zeitpunkt der Einreichung des<br />

Restrate im 26. Jahr<br />

Förderansuchens abgeschlossen sein. Um die Förderung muss innerhalb von<br />

Darlehenshöhen:<br />

zwei Jahren - gerechnet vom Tag der ältesten Rechnung - angesucht werden.<br />

Familien mit 3 Kindern € 47.239,00<br />

Kriterien für die Förderungshöhe sind die erreichten Ökopunkte<br />

Ab dem 4. Kind zusätzlich (für weitere Kinder) € 3.634,00 Wärmedämmende Maßnahmen, wenn die einzelnen 0 Ökopunkte<br />

Je Elternteil, der dem Haushalt zugehört<br />

Berggemeindenzuschlag<br />

€ 3.634,00<br />

€ 14.535,00<br />

Anschluss an Fernwärme, Einbau einer<br />

Einbau einer Biomasseheizung (Hackschnitzel, Pellets<br />

1 Ökopunkt<br />

2 Ökopunkte<br />

Zuschlag für ein Niedrigenergiehaus (durchschn.<br />

50 kWh/m²a)<br />

€ 10.901,00<br />

Die förderbare Kostensumme je Wohnung (Basisförderung, wenn kein<br />

Ökopunkt erreicht wird) beträgt maximal € 10.000,00 wenn lediglich eine<br />

Zuschlag für ein Niedrigenergiehaus (durchschn.<br />

40 kWh/m²a)<br />

€ 15.000,00<br />

Sanierungsmaßnahme (zB Wärmedämmung der Außenwand) vorliegt und<br />

erhöht sich auf maximal € 20.000,00 je Wohnung, wenn mehr als eine<br />

Max. für Alternativenergieanlagen € 7.000,00<br />

förderbare Sanierungsmaßnahme vorliegt. Die förderbare Kostensumme bei<br />

Zuschlag bei Anschluss an Fernwärme € 2.907,00<br />

der Erreichung von Ökopunkten beträgt je Wohnung:<br />

Zuschüsse für die Errichtung von Schutzräumen, für die Errichtung von<br />

ein Ökopunkt max. € 25.000,00<br />

funktionsfähigen Schutzräumen und für die Komplettierung von Schutzräumen<br />

zwei Ökopunkte max. € 30.000,00<br />

zu funktionsfähigen Schutzräumen.<br />

drei Ökopunkte max. € 35.000,00<br />

je Eigenheim für den Grundschutz € 1.090,00 vier Ökopunkte max. € 40.000,00<br />

je Eigenheim für den Grundschutz und Herstellung der<br />

Funktionsfähigkeit des Schutzraumes<br />

€ 1.453,00<br />

Förderung der Neuschaffung von Wohnungen in<br />

bestehenden Gebäuden max.<br />

€ 40.000,00<br />

je Eigenheim für die Komplettierung eines bestehenden<br />

SR<br />

Die Förderung ist ein Annuitätenzuschuss zu einem Darlehen. Die<br />

Rückzahlung erfolgt ab dem 21. bis zum 31. Jahr ab Aufnahme des<br />

Darlehens.<br />

€ 363,00<br />

Anhang 10.1 Seite 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!