Dokument 2093 - NÖ Wohnbauforschung
Dokument 2093 - NÖ Wohnbauforschung
Dokument 2093 - NÖ Wohnbauforschung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kyoto-Ziel: Handlungsmöglichkeiten bei der Althaussanierung<br />
10.1 Vergleich der Förderinstrumente in den Bundesländern<br />
Steiermark<br />
Neubau Sanierung<br />
Kriterium Kriterium<br />
Persönliche/<br />
Familiäre<br />
Voraussetzungen<br />
HöchstzulässigesJahreseinkommen<br />
Förderausmaß<br />
Förderungen für<br />
Energieeffizienz<br />
Zusatzförderungen<br />
und Öko-<br />
Förderungen<br />
Auszahlung der<br />
Förderung<br />
Eigenheime müssen ganzjährig bewohnbar sein; Bestätigung der<br />
Durchführung einer bautechnischen Energieberatung; Raumwärmebedarf bei<br />
einem Wohnhaus mit durchschnittlicher Wohnnutzfläche von 130 m² darf 60<br />
kWh/m²a nicht übersteigen; Beheizung mit fossilen Brennstoffen ist<br />
grundsätzlich ausgeschlossen. Keine Nutzflächenobergrenze, Bewerber muss<br />
über ausreichend Mittel verfügen; Anteile der Baukosten, die nicht gefördert<br />
werden, müssen durch Eigenmittel, Eigenleistung, Darlehen abgedeckt sein<br />
Die Einkommensobergrenzen gestalten sich wie folgt<br />
Haushaltsgröße Jahreseinkommen<br />
1 Person € 30.000,00<br />
2 Personen € 45.000,00<br />
für jede weitere Person jeweils € 4.000,00<br />
Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen um je € 800,00 wird die<br />
Förderungshöhe jeweils um 20 % verringert<br />
Jungfamilien; Unverheiratete unter 35 Jahren mit einem Kind;<br />
Familien mit 2 Kindern;<br />
Annuitätenzuschuss des Landes zu Bankdarlehen (in<br />
Euro, Laufzeit 20 Jahre), der Zuschuss erfolgt<br />
Art:<br />
halbjährlich; 21.-31. Jahr: Rückzahlung an das Land<br />
Bei Errichtung von Eigenheimen € 43.605,00<br />
Je Elternteil, der dem Haushalt zugehört € 3.634,00<br />
Berggemeindenzuschlag € 14.535,00<br />
Einzelpersonen; Ehepaare mit einem Kind (älter als 35 Jahre)<br />
Bei Errichtung von Eigenheimen für Einzelpersonen € 29.069,00<br />
Bei Errichtung von Eigenheimen für Ehepaare € 32.703,00<br />
Je Kind € 3.634,00<br />
Zusätzlich für Familien mit 2 Kindern € 3.634,00<br />
Je Elternteil, der dem Haushalt zugehört € 3.634,00<br />
Berggemeindenzuschlag € 14.535,00<br />
Förderungsvoraussetzungen<br />
geförderte Maßnahmen<br />
Art der Förderung<br />
Förderungshöhe<br />
Steiermark<br />
Die Baubewilligung des zu fördernden Objektes muss zum Zeitpunkt der<br />
Einreichung des Förderungsansuchens mindestens 30 Jahre zurückliegen,<br />
außer bei Anschluss an Fernwärme, Energiesparenden Maßnahmen,<br />
Alternativenergieanlagen, alten- und behindertenfreundlichen Maßnahmen,<br />
Sicherheitsmaßnahmen an Hochhäusern, Errichtung eines<br />
Personenaufzuges. Eine Benützungsbewilligung für das zu fördernde Objekt<br />
muss jedenfalls vorliegen.<br />
Bei Wohnungsvereinigungen und -teilungen sowie bei Neuschaffung von<br />
Wohnraum in bestehenden Gebäuden (zB. Dachgeschossausbau) muss die<br />
Nutzfläche der Wohnung mindestens 30 m² und darf höchstens 150 m²<br />
betragen, außerdem müssen die Wohnungen baulich voneinander<br />
abgeschlossen sein. Bei Sanierung von bestehendem Wohnraum gibt es<br />
keine Nutzflächengrenzen.<br />
Gefördert werden Verbesserungsmaßnahmen wie Anschluss an Fernwärme<br />
Alternativenergieanlagen, Errichtung oder Umgestaltung von Sanitäranlagen,<br />
Wasserleitungsanlagen (Ersatz von Bleileitungen, Regenwassernutzung für<br />
den Wohnbereich), Energiesparende Maßnahmen, Personenaufzüge,<br />
Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs von Zentralheizungen,<br />
Elektroinstallationen, Vereinigung (Teilung) von Wohnungen, oder von<br />
sonstigen Räumen zu Wohnungen, Behindertenmaßnahmen, Schaffung von<br />
neuem Wohnraum in bestehenden Gebäuden (zB. Dachgeschossausbau)<br />
Weiters werden gefördert: Substanzerhaltende Maßnahmen an Eigenheimen<br />
(Ein- und Zweifamilienhäusern) wie Mauertrockenlegung, Dachinstandsetzung<br />
(nur bei gleichzeitiger Verbesserung der Wärmedämmung),<br />
Fassadeninstandsetzung (nur bei baukulturell bedeutenden Eigenheimen).<br />
Grundsätzlich nicht gefördert werden kann der Einbau einer Elektroheizung,<br />
einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle) sowie der<br />
Einbau eines Kachelofens.<br />
Die Förderung besteht in der Gewährung von Annuitätenzuschüssen: Für die<br />
Familien mit 3 oder mehr Kindern; Schwerbehinderte (80 % Rückzahlung (Tilgung und Verzinsung) von Darlehen (Abstattungskrediten) mit<br />
Erwerbsminderung); Alleinstehend oder im Familienverband<br />
einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren (eine längere Laufzeit ist möglich)<br />
Direktdarlehen des Landes (Laufzeit: knapp über 25<br />
können Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 50 % auf die Dauer von 5<br />
Jahre), Verzinsung: 3 % jährlich, Rückzahlung<br />
Art:<br />
Jahren (10 Halbjahresraten) gewährt werden.<br />
halbjährlich<br />
Die eingereichten Kostenvoranschläge/Ausschreibungsergebnisse/Rechungen<br />
2 % des Darlehensbetrages 1.-5. Jahr<br />
werden auf ihre Angemessenheit überprüft. Eigenleistungen können nicht<br />
2,5 % des Darlehensbetrages 6.-10. Jahr<br />
gefördert werden. Nach Prüfung der<br />
3 % des Darlehensbetrages 11.-15. Jahr<br />
Kostenvoranschläge/Ausschreibungsergebnisse/Rechungen wird die Höhe der<br />
3,5 % des Darlehensbetrages 16.-20. Jahr<br />
förderbaren Kosten festgelegt und schriftlich mitgeteilt.<br />
4 % des Darlehensbetrages 21.-25. Jahr<br />
Die Sanierungskosten können zum Zeitpunkt der Einreichung des<br />
Restrate im 26. Jahr<br />
Förderansuchens abgeschlossen sein. Um die Förderung muss innerhalb von<br />
Darlehenshöhen:<br />
zwei Jahren - gerechnet vom Tag der ältesten Rechnung - angesucht werden.<br />
Familien mit 3 Kindern € 47.239,00<br />
Kriterien für die Förderungshöhe sind die erreichten Ökopunkte<br />
Ab dem 4. Kind zusätzlich (für weitere Kinder) € 3.634,00 Wärmedämmende Maßnahmen, wenn die einzelnen 0 Ökopunkte<br />
Je Elternteil, der dem Haushalt zugehört<br />
Berggemeindenzuschlag<br />
€ 3.634,00<br />
€ 14.535,00<br />
Anschluss an Fernwärme, Einbau einer<br />
Einbau einer Biomasseheizung (Hackschnitzel, Pellets<br />
1 Ökopunkt<br />
2 Ökopunkte<br />
Zuschlag für ein Niedrigenergiehaus (durchschn.<br />
50 kWh/m²a)<br />
€ 10.901,00<br />
Die förderbare Kostensumme je Wohnung (Basisförderung, wenn kein<br />
Ökopunkt erreicht wird) beträgt maximal € 10.000,00 wenn lediglich eine<br />
Zuschlag für ein Niedrigenergiehaus (durchschn.<br />
40 kWh/m²a)<br />
€ 15.000,00<br />
Sanierungsmaßnahme (zB Wärmedämmung der Außenwand) vorliegt und<br />
erhöht sich auf maximal € 20.000,00 je Wohnung, wenn mehr als eine<br />
Max. für Alternativenergieanlagen € 7.000,00<br />
förderbare Sanierungsmaßnahme vorliegt. Die förderbare Kostensumme bei<br />
Zuschlag bei Anschluss an Fernwärme € 2.907,00<br />
der Erreichung von Ökopunkten beträgt je Wohnung:<br />
Zuschüsse für die Errichtung von Schutzräumen, für die Errichtung von<br />
ein Ökopunkt max. € 25.000,00<br />
funktionsfähigen Schutzräumen und für die Komplettierung von Schutzräumen<br />
zwei Ökopunkte max. € 30.000,00<br />
zu funktionsfähigen Schutzräumen.<br />
drei Ökopunkte max. € 35.000,00<br />
je Eigenheim für den Grundschutz € 1.090,00 vier Ökopunkte max. € 40.000,00<br />
je Eigenheim für den Grundschutz und Herstellung der<br />
Funktionsfähigkeit des Schutzraumes<br />
€ 1.453,00<br />
Förderung der Neuschaffung von Wohnungen in<br />
bestehenden Gebäuden max.<br />
€ 40.000,00<br />
je Eigenheim für die Komplettierung eines bestehenden<br />
SR<br />
Die Förderung ist ein Annuitätenzuschuss zu einem Darlehen. Die<br />
Rückzahlung erfolgt ab dem 21. bis zum 31. Jahr ab Aufnahme des<br />
Darlehens.<br />
€ 363,00<br />
Anhang 10.1 Seite 11