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Dokument 2093 - NÖ Wohnbauforschung

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Anhang 10.1<br />

Neubau Sanierung<br />

Kriterium Kriterium Tirol<br />

Tirol<br />

Förderungen für Energieeffizienz<br />

Förderungen für ökologische Baumaterialien,<br />

Erneuerbare Energieformen und Ressourcenschonung<br />

Auszahlung der<br />

Förderung<br />

Kyoto-Ziel: Handlungsmöglichkeiten bei der Althaussanierung<br />

10.1 Vergleich der Förderinstrumente in den Bundesländern<br />

Die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen der Gebäudehülle wird in Form<br />

von Grundpunkten vergeben, wobei die Unterschreitung der u. a. U-Werte sowie<br />

ein entsprechend geringer Heizwärmebedarf erreicht werden muss.<br />

Förderung auf Basis der U-Werte für die thermische Gebäudehülle. Bei<br />

Einhaltung aller im Folgenden angegebenen Werte werden 4 Grundpunkte<br />

gewährt.<br />

Dach- bzw. Decke zu Außenluft und Dachboden<br />

< 0,18 W/m²K<br />

Außenwand zu Außenluft und Wand zu Dachboden < 0,27 W/m²K<br />

Kellerdecke und Wand zu Keller, Fußboden und Wand zu < 0,35 W/m²K<br />

Erdreich<br />

< 0,35 W/m²K<br />

Fenster inklusive Rahmen<br />

< 1,50 W/m²K<br />

Verglasung mit thermisch getrenntem Randverbund < 1,10 W/m²K<br />

Förderung auf Basis des spezifischen Heizwärmebedarfes (HWB). Diese wird<br />

allerdings nur gewährt, wenn jeder Bauteil der thermischen Gebäudehülle<br />

zumindest auch den in diesem Teil geforderten U-Werten entspricht.<br />

spezifischer Heizwärmebedarf pro m² Energiebezugsfläche<br />

Gebäudegröße (= Nutzfläche + Wandstärke) in kWh<br />

Energiesparhaus NEH-Haus Passivhaus<br />

Gebäude bis 300<br />

m² Nutzfläche<br />

40 bis < 55 15 bis < 40 < 15<br />

Gebäude bis 1000<br />

m² Nutzfläche<br />

30 bis < 45 15 bis < 30 < 15<br />

Gebäude > 1000<br />

m² Nutzfläche<br />

25 bis < 35 15 bis < 25<br />

< 15<br />

Grundpunkte 6 9 12<br />

Zusatzpunkte werden für folgende Maßnahmen vergeben<br />

Maßnahme<br />

Bei Errichtung einer Biomasseheizung als alleiniges<br />

Anzahl<br />

Zusatzpunkte<br />

Heizsystem (zB. Hackschnitzelheizung, Pelletsheizung,<br />

Holzvergaserkessel mit Pufferspeicher usw.)<br />

3<br />

Bei Installierung einer Wärmepumpe für Heizzwecke (nur<br />

mit Niedertemperaturverteilung unter 45 °C)<br />

2<br />

Bei Installierung eines Brennwertgerätes (nur mit<br />

1<br />

Niedertemperaturverteilung unter 45 °C)<br />

Bei Installierung einer kontrollierten Wohnraumlüftung<br />

1<br />

(Voraussetzung: bestandener BlowerDoor Test unter 1-<br />

fachem LW)<br />

Bei Ausführung der Bauteile über dem Erdreich<br />

1<br />

(insbesondere der tragenden Konstruktion) in Holz oder<br />

Holzlehmbauweise und ohne Dämmstoffe auf Erdölbasis<br />

Bei einer Umsetzung besonderer wassersparender<br />

1<br />

Maßnahmen (Installation einer Regenwassernutzung für das<br />

WC)<br />

Bei den 3 Varianten Biomasseheizung, Wärmepumpenheizung und<br />

1<br />

Brennwertgerät ist nur eine wählbar. Bei Passivhäusern werden für die Heizung<br />

keine Punkte gewährt.<br />

Die Höhe der Zuschussförderung ergibt sich aus der Gesamtzahl der erreichten<br />

Grund- und Zusatzpunkte x förderbarer Wohnungsgröße (höchstens für 110 m²)<br />

x einem Multiplikator von € 8,00. Bei Passivhäusern wird die Förderung im Falle<br />

einer nachweislichen Projektbegleitung durch eine hiefür befugte Person (<br />

Einrichtung) und nach Vorlage einer Simulationsrechnung und<br />

Wärmebrückenoptimierung um € 2.000,00 pro Vorhaben aufgestockt.<br />

Weitere Kriterien<br />

Die Förderung für das Tiroler Niedrigenergie- bzw. Passivhaus wird nur gewährt,<br />

wenn vom Förderungswerber nach Möglichkeit gleichzeitig mit dem<br />

Förderungsansuchen ein Energiekonzept mit der Berechnung des spezifischen<br />

Heizwärmebedarfs (laut Formblatt) bzw. mit dem Nachweis der U-Werte der<br />

Bauteile vorgelegt wird.<br />

Die Berechnung der für die Förderung erforderlichen Werte erfolgt unter<br />

Zugrundelegung des für Tirol geltenden Leitfadens für die Berechnung des<br />

Heizwärmebedarfs.<br />

Der Einbau einer Elektro-Hauptheizung ist nur bei einem Passivhaus mit der<br />

Förderung vereinbar.<br />

Im Falle einer Förderung hat sich der Förderungswerber auf die Dauer von 3<br />

Jahren zur Führung einer Energiebuchhaltung zu verpflichten.<br />

Der Förderungswerber hat die Einreichstelle für das<br />

Wohnbauförderungsansuchen spätestens 3 Wochen vor der Aufbringung der<br />

Dämmung an der Außenwand zu verständigen, so dass eine Kontrolle<br />

durchgeführt werden kann. Auf Verlangen sind konkrete Nachweise über die<br />

Dämmstärken verschiedener Bauteile vorzulegen.<br />

Im Zuge der Endabrechnung des wohnbaugeförderten Vorhabens wird die<br />

endgültige Förderung des Tiroler Niedrigenergie- bzw. Passivhauses festgelegt<br />

und ausgezahlt.<br />

Der Förderungswerber (Bauträger) haftet für die Einhaltung der zugrundegelegten<br />

Werte bzw. Maßnahmen. Der Planer und die ausführenden Firmen haben die<br />

berechneten bzw. ausgeführten Werte zu bestätigen.<br />

Die Auszahlung der Förderung folgt in 3 Raten:<br />

Nach Ausführung des Rohbaus (mit Dachgleiche)<br />

60%<br />

Nach dem Einsetzen der Fenster<br />

30%<br />

Nach Fertigstellung des Gebäudes und der Einreichung und<br />

Überprüfung der Endabrechung<br />

60%<br />

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