Dokument 2093 - NÖ Wohnbauforschung
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Anhang 10.1<br />
Neubau Sanierung<br />
Kriterium Kriterium Tirol<br />
Tirol<br />
Förderungen für Energieeffizienz<br />
Förderungen für ökologische Baumaterialien,<br />
Erneuerbare Energieformen und Ressourcenschonung<br />
Auszahlung der<br />
Förderung<br />
Kyoto-Ziel: Handlungsmöglichkeiten bei der Althaussanierung<br />
10.1 Vergleich der Förderinstrumente in den Bundesländern<br />
Die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen der Gebäudehülle wird in Form<br />
von Grundpunkten vergeben, wobei die Unterschreitung der u. a. U-Werte sowie<br />
ein entsprechend geringer Heizwärmebedarf erreicht werden muss.<br />
Förderung auf Basis der U-Werte für die thermische Gebäudehülle. Bei<br />
Einhaltung aller im Folgenden angegebenen Werte werden 4 Grundpunkte<br />
gewährt.<br />
Dach- bzw. Decke zu Außenluft und Dachboden<br />
< 0,18 W/m²K<br />
Außenwand zu Außenluft und Wand zu Dachboden < 0,27 W/m²K<br />
Kellerdecke und Wand zu Keller, Fußboden und Wand zu < 0,35 W/m²K<br />
Erdreich<br />
< 0,35 W/m²K<br />
Fenster inklusive Rahmen<br />
< 1,50 W/m²K<br />
Verglasung mit thermisch getrenntem Randverbund < 1,10 W/m²K<br />
Förderung auf Basis des spezifischen Heizwärmebedarfes (HWB). Diese wird<br />
allerdings nur gewährt, wenn jeder Bauteil der thermischen Gebäudehülle<br />
zumindest auch den in diesem Teil geforderten U-Werten entspricht.<br />
spezifischer Heizwärmebedarf pro m² Energiebezugsfläche<br />
Gebäudegröße (= Nutzfläche + Wandstärke) in kWh<br />
Energiesparhaus NEH-Haus Passivhaus<br />
Gebäude bis 300<br />
m² Nutzfläche<br />
40 bis < 55 15 bis < 40 < 15<br />
Gebäude bis 1000<br />
m² Nutzfläche<br />
30 bis < 45 15 bis < 30 < 15<br />
Gebäude > 1000<br />
m² Nutzfläche<br />
25 bis < 35 15 bis < 25<br />
< 15<br />
Grundpunkte 6 9 12<br />
Zusatzpunkte werden für folgende Maßnahmen vergeben<br />
Maßnahme<br />
Bei Errichtung einer Biomasseheizung als alleiniges<br />
Anzahl<br />
Zusatzpunkte<br />
Heizsystem (zB. Hackschnitzelheizung, Pelletsheizung,<br />
Holzvergaserkessel mit Pufferspeicher usw.)<br />
3<br />
Bei Installierung einer Wärmepumpe für Heizzwecke (nur<br />
mit Niedertemperaturverteilung unter 45 °C)<br />
2<br />
Bei Installierung eines Brennwertgerätes (nur mit<br />
1<br />
Niedertemperaturverteilung unter 45 °C)<br />
Bei Installierung einer kontrollierten Wohnraumlüftung<br />
1<br />
(Voraussetzung: bestandener BlowerDoor Test unter 1-<br />
fachem LW)<br />
Bei Ausführung der Bauteile über dem Erdreich<br />
1<br />
(insbesondere der tragenden Konstruktion) in Holz oder<br />
Holzlehmbauweise und ohne Dämmstoffe auf Erdölbasis<br />
Bei einer Umsetzung besonderer wassersparender<br />
1<br />
Maßnahmen (Installation einer Regenwassernutzung für das<br />
WC)<br />
Bei den 3 Varianten Biomasseheizung, Wärmepumpenheizung und<br />
1<br />
Brennwertgerät ist nur eine wählbar. Bei Passivhäusern werden für die Heizung<br />
keine Punkte gewährt.<br />
Die Höhe der Zuschussförderung ergibt sich aus der Gesamtzahl der erreichten<br />
Grund- und Zusatzpunkte x förderbarer Wohnungsgröße (höchstens für 110 m²)<br />
x einem Multiplikator von € 8,00. Bei Passivhäusern wird die Förderung im Falle<br />
einer nachweislichen Projektbegleitung durch eine hiefür befugte Person (<br />
Einrichtung) und nach Vorlage einer Simulationsrechnung und<br />
Wärmebrückenoptimierung um € 2.000,00 pro Vorhaben aufgestockt.<br />
Weitere Kriterien<br />
Die Förderung für das Tiroler Niedrigenergie- bzw. Passivhaus wird nur gewährt,<br />
wenn vom Förderungswerber nach Möglichkeit gleichzeitig mit dem<br />
Förderungsansuchen ein Energiekonzept mit der Berechnung des spezifischen<br />
Heizwärmebedarfs (laut Formblatt) bzw. mit dem Nachweis der U-Werte der<br />
Bauteile vorgelegt wird.<br />
Die Berechnung der für die Förderung erforderlichen Werte erfolgt unter<br />
Zugrundelegung des für Tirol geltenden Leitfadens für die Berechnung des<br />
Heizwärmebedarfs.<br />
Der Einbau einer Elektro-Hauptheizung ist nur bei einem Passivhaus mit der<br />
Förderung vereinbar.<br />
Im Falle einer Förderung hat sich der Förderungswerber auf die Dauer von 3<br />
Jahren zur Führung einer Energiebuchhaltung zu verpflichten.<br />
Der Förderungswerber hat die Einreichstelle für das<br />
Wohnbauförderungsansuchen spätestens 3 Wochen vor der Aufbringung der<br />
Dämmung an der Außenwand zu verständigen, so dass eine Kontrolle<br />
durchgeführt werden kann. Auf Verlangen sind konkrete Nachweise über die<br />
Dämmstärken verschiedener Bauteile vorzulegen.<br />
Im Zuge der Endabrechnung des wohnbaugeförderten Vorhabens wird die<br />
endgültige Förderung des Tiroler Niedrigenergie- bzw. Passivhauses festgelegt<br />
und ausgezahlt.<br />
Der Förderungswerber (Bauträger) haftet für die Einhaltung der zugrundegelegten<br />
Werte bzw. Maßnahmen. Der Planer und die ausführenden Firmen haben die<br />
berechneten bzw. ausgeführten Werte zu bestätigen.<br />
Die Auszahlung der Förderung folgt in 3 Raten:<br />
Nach Ausführung des Rohbaus (mit Dachgleiche)<br />
60%<br />
Nach dem Einsetzen der Fenster<br />
30%<br />
Nach Fertigstellung des Gebäudes und der Einreichung und<br />
Überprüfung der Endabrechung<br />
60%<br />
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