Dokument 2093 - NÖ Wohnbauforschung
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Kyoto-Ziel: Handlungsmöglichkeiten bei der Althaussanierung<br />
Endbericht<br />
Nichtrückzahlbarer Zuschuss für Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und elementaren Ressourcen<br />
Anlagen mit fossilen Energieträgern können mit 15% und Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung und<br />
Regenwasserwiederaufbereitung mit 30% der mit Rechnungen nachgewiesenen Kosten höchstens bis zu den nachstehenden Höchstbeträgen<br />
gefördert werden.<br />
Die Errichtung von Alternativenergieanlagen in Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten kann mit einem nicht rückzahlbaren Beitrag im Ausmaß<br />
von 15 bzw. 30% der Gesamtbaukosten der Anlage gefördert werden.<br />
Höchstförderungsbeitrag Ausmaß in % Max. Förderung in €<br />
Warmwasserbereitung mit Wärmepumpe 15 750<br />
Warmwasserbereitung mit Solarenergie 30 1500<br />
Hauszentralheizung über eine Kraft-Wärme-Kopplung mit fossiler E. 15 1500<br />
Fotovoltaikanlage, Kapazität zw. 300 und 1000 Watt 30 1500<br />
Hauszentralheizung über Erd-, Luft-, Wasserwärmepumpe 15 1800<br />
Regenwasserwiederaufbereitungsanlagen 30 1800<br />
Hauszentralheizung über Solareinbindung, Wärmerückgewinnungsanl. 30 2200<br />
Fotovoltaikanlagen mit mehr als 1000 Watt 30 2200<br />
Hauszentralheizung über Biomasse (Stückholz, Pellets, Hackgut, …) 30 2500<br />
Anschluss an ein biomassebetriebenes Fernheizwerk oder eine 30 3700<br />
Hauszentralheizung über eine Kraft-Wärme-Kopplung mit erneuerb. E. 30 3700<br />
K. Glöckl, F. Gugerell, R. Haas, W. Plach März 2004<br />
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