Der Europäische Gesundheitsbericht - World Health Organization ...
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Teil 4: Anhang<br />
zu Krankenhäusern. Es wird empfohlen, nach Möglichkeit zwischen Einrichtungen,<br />
die primär pflegerische Versorgung leisten (Pflegekrankenhäuser), und solchen, die<br />
primär Versorgungspflege leisten (Pflegeheime), zu unterscheiden. Erstere sollten zu den<br />
Krankenhäusern gezählt werden, letztere nicht.<br />
Quelle: <strong>Europäische</strong> Datenbank „Gesundheit für alle“ (GFADB) [OnlineDatenbank].<br />
Kopenhagen, WHORegionalbüro für Europa, 2009 (http://www.euro.who.int/hfadb,<br />
eingesehen am 27. Mai 2009).<br />
Ambulante Gesundheitseinrichtungen je 100 000 EW<br />
Zahl der ambulanten Gesundheitseinrichtungen je 100 000 Einwohner einschließlich<br />
aller Gesundheitseinrichtungen, die ambulante Versorgung anbieten, wie ambulanter<br />
Krankenhausabteilungen, Polikliniken, Ambulanzen, medizinischer Zentren, Sanitätswachen<br />
usw., die mit mindestens einer Gesundheitsfachkraft (Arzt oder Pflegekraft) besetzt sind.<br />
Einrichtungen, die ausschließlich zahnärztliche Versorgung anbieten, sollten hier nicht<br />
berücksichtigt werden.<br />
Quelle: <strong>Europäische</strong> Datenbank „Gesundheit für alle“ (GFADB) [OnlineDatenbank].<br />
Kopenhagen, WHORegionalbüro für Europa, 2009 (http://www.euro.who.int/hfadb,<br />
eingesehen am 27. Mai 2009).<br />
Krankenhausbetten je 100 000 EW<br />
Zahl der Krankenhausbetten je 100 000 Einwohner. 2006 wurde mit EUROSTAT und<br />
der OECD die folgende Definition abgestimmt: Die Gesamtzahl der Krankenhausbetten<br />
umfasst alle Krankenhausbetten, die regulär unterhalten werden und mit Personal<br />
ausgestattet sind und die unmittelbar für die Versorgung von eingewiesenen Patienten<br />
zur Verfügung stehen. Dies schließt ein: Betten in allen Krankenhäusern (einschließlich<br />
Allgemeinkrankenhäusern (HP.1.1 in der Klassifikation des Systems der Gesundheitskonten<br />
(System of <strong>Health</strong> Accounts – SHA), psychiatrischer Krankenhäuser und Suchtkliniken<br />
(HP.1.2) sowie anderer Spezialkrankenhäuser (HP.1.3)) und sowohl belegte als auch<br />
unbelegte Betten. Nicht einbezogen werden Operationstische, Rollliegen für die postoperative<br />
Betreuung, Krankentragen, Tagespflegebetten, Kinderbetten für gesunde Säuglinge, Betten<br />
in Stationen, die aus irgendeinem Grund geschlossen wurden, provisorische Betten und<br />
Kurzzeitpflegebetten sowie Betten in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für betreutes<br />
Wohnen.<br />
Quelle: <strong>Europäische</strong> Datenbank „Gesundheit für alle“ (GFADB) [OnlineDatenbank].<br />
Kopenhagen, WHORegionalbüro für Europa, 2009 (http://www.euro.who.int/hfadb,<br />
eingesehen am 27. Mai 2009).<br />
Krankenhausbetten für medizinische Behandlung je 100 000 EW<br />
Zahl der Krankenhausbetten für medizinische Behandlung je 100 000 Einwohner. 2006 wurde<br />
mit EUROSTAT und der OECD die folgende Definition abgestimmt: Betten in Krankenhäusern<br />
(HP.1) für die medizinische Behandlung (Akutversorgung) sind Krankenhausbetten, die für<br />
die kurative Versorgung (HC.1 in der SHAKlassifikation, ohne Psychiatrie) zur Verfügung<br />
stehen. Diese Gruppe umfasst Betten für Patienten, wo sich die primäre klinische Intention<br />
auf mindestens eine der folgenden Aufgaben richtet: Geburtshilfe, Behandlung nicht<br />
psychischer Erkrankungen oder definitive Versorgung von Verletzungen, chirurgische<br />
Eingriffe, Behandlung von Symptomen von nicht psychiatrischen Erkrankungen oder<br />
Verletzungen (ohne Palliativbehandlung), Minderung der Schwere von nicht psychiatrischen<br />
Erkrankungen und Verletzungen, Schutz vor der Verschlimmerung bzw. Komplikation bei<br />
nicht psychiatrischen Erkrankungen oder Verletzungen, die lebensbedrohend sein oder die<br />
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