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Der Europäische Gesundheitsbericht - World Health Organization ...

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Teil 4: Anhang<br />

zu Krankenhäusern. Es wird empfohlen, nach Möglichkeit zwischen Einrichtungen,<br />

die primär pflegerische Versorgung leisten (Pflegekrankenhäuser), und solchen, die<br />

primär Versorgungspflege leisten (Pflegeheime), zu unterscheiden. Erstere sollten zu den<br />

Krankenhäusern gezählt werden, letztere nicht.<br />

Quelle: <strong>Europäische</strong> Datenbank „Gesundheit für alle“ (GFA­DB) [Online­Datenbank].<br />

Kopenhagen, WHO­Regionalbüro für Europa, 2009 (http://www.euro.who.int/hfadb,<br />

eingesehen am 27. Mai 2009).<br />

Ambulante Gesundheitseinrichtungen je 100 000 EW<br />

Zahl der ambulanten Gesundheitseinrichtungen je 100 000 Einwohner einschließlich<br />

aller Gesundheitseinrichtungen, die ambulante Versorgung anbieten, wie ambulanter<br />

Krankenhausabteilungen, Polikliniken, Ambulanzen, medizinischer Zentren, Sanitätswachen<br />

usw., die mit mindestens einer Gesundheitsfachkraft (Arzt oder Pflegekraft) besetzt sind.<br />

Einrichtungen, die ausschließlich zahnärztliche Versorgung anbieten, sollten hier nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

Quelle: <strong>Europäische</strong> Datenbank „Gesundheit für alle“ (GFA­DB) [Online­Datenbank].<br />

Kopenhagen, WHO­Regionalbüro für Europa, 2009 (http://www.euro.who.int/hfadb,<br />

eingesehen am 27. Mai 2009).<br />

Krankenhausbetten je 100 000 EW<br />

Zahl der Krankenhausbetten je 100 000 Einwohner. 2006 wurde mit EUROSTAT und<br />

der OECD die folgende Definition abgestimmt: Die Gesamtzahl der Krankenhausbetten<br />

umfasst alle Krankenhausbetten, die regulär unterhalten werden und mit Personal<br />

ausgestattet sind und die unmittelbar für die Versorgung von eingewiesenen Patienten<br />

zur Verfügung stehen. Dies schließt ein: Betten in allen Krankenhäusern (einschließlich<br />

Allgemeinkrankenhäusern (HP.1.1 in der Klassifikation des Systems der Gesundheitskonten<br />

(System of <strong>Health</strong> Accounts – SHA), psychiatrischer Krankenhäuser und Suchtkliniken<br />

(HP.1.2) sowie anderer Spezialkrankenhäuser (HP.1.3)) und sowohl belegte als auch<br />

unbelegte Betten. Nicht einbezogen werden Operationstische, Rollliegen für die postoperative<br />

Betreuung, Krankentragen, Tagespflegebetten, Kinderbetten für gesunde Säuglinge, Betten<br />

in Stationen, die aus irgendeinem Grund geschlossen wurden, provisorische Betten und<br />

Kurzzeitpflegebetten sowie Betten in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für betreutes<br />

Wohnen.<br />

Quelle: <strong>Europäische</strong> Datenbank „Gesundheit für alle“ (GFA­DB) [Online­Datenbank].<br />

Kopenhagen, WHO­Regionalbüro für Europa, 2009 (http://www.euro.who.int/hfadb,<br />

eingesehen am 27. Mai 2009).<br />

Krankenhausbetten für medizinische Behandlung je 100 000 EW<br />

Zahl der Krankenhausbetten für medizinische Behandlung je 100 000 Einwohner. 2006 wurde<br />

mit EUROSTAT und der OECD die folgende Definition abgestimmt: Betten in Krankenhäusern<br />

(HP.1) für die medizinische Behandlung (Akutversorgung) sind Krankenhausbetten, die für<br />

die kurative Versorgung (HC.1 in der SHA­Klassifikation, ohne Psychiatrie) zur Verfügung<br />

stehen. Diese Gruppe umfasst Betten für Patienten, wo sich die primäre klinische Intention<br />

auf mindestens eine der folgenden Aufgaben richtet: Geburtshilfe, Behandlung nicht<br />

psychischer Erkrankungen oder definitive Versorgung von Verletzungen, chirurgische<br />

Eingriffe, Behandlung von Symptomen von nicht psychiatrischen Erkrankungen oder<br />

Verletzungen (ohne Palliativbehandlung), Minderung der Schwere von nicht psychiatrischen<br />

Erkrankungen und Verletzungen, Schutz vor der Verschlimmerung bzw. Komplikation bei<br />

nicht psychiatrischen Erkrankungen oder Verletzungen, die lebensbedrohend sein oder die<br />

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