Germar Rudolf: Das Rudolf Gutachten
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6. ZYKLON B ZUR MENSCHENTÖTUNG<br />
Tabelle 6: Wirkung verschiedener Blausäurekonzentrationen<br />
in Luft auf den Menschen<br />
2 bis 5 ppm: merklicher Geruch<br />
10 ppm: maximal zulässige Arbeitsplatzkonzentration (MAK)<br />
20 bis 40 ppm: leichte Symptome nach einigen Stunden<br />
45 bis 54 ppm: tolerierbar für ½ bis 1 Stunde ohne signifikante unmittelbare oder<br />
verzögerte Effekte<br />
100 bis 200 ppm: tödlich innerhalb ½ bis 1 Stunde<br />
300 ppm: schnell tödlich<br />
Ergebnisse von Versuchen am Menschen, sondern um Hochrechnungen, bei<br />
denen aus Sicherheitsgründen die untere Risikoschwelle angesetzt wurde.<br />
Nachfolgend soll dies nachvollzogen werden. Zur Tötung eines beleibten<br />
Menschen mit 100 kg Körpermasse muß dieser ca. 100 mg Blausäure aufnehmen<br />
(1 mg pro kg Körpergewicht). Die Ruheatmung eines Menschen beträgt<br />
etwa 15 Liter Luft pro Minute. 350 Bei einem Blausäuregehalt von 0,02%<br />
(ca. 0,24 mg pro Liter) muß das Opfer etwa 416 Liter einatmen, bevor es die<br />
tödliche Menge an Blausäure aufgenommen hat. Bei 15 Litern pro Minute<br />
dauert dies eine knappe halbe Stunde. Wenn es sich um eine robuste Natur<br />
handelt, kann er selbst diesen Zeitraum noch überleben. Setzt man dagegen<br />
einen empfindlichen Menschen von 50 kg Körpergewicht an, der durch körperliche<br />
Anstrengung oder Aufregung eine beschleunigte Atmung von 40 Litern<br />
pro Minute hat, so hat er seine tödlichen 208 Liter Luft innerhalb von 5<br />
Minuten eingeatmet. Man erkennt aus diesen Rechenbeispielen, daß die Angaben<br />
in Sicherheitsanweisungen immer darauf ausgerichtet sind, auch die<br />
kleinsten und schwächsten Menschen unter den ungünstigsten Umständen vor<br />
Schäden zu bewahren. Die in dieser Literatur gemachten Angaben »sofort«<br />
und »schnell tödlich« sind außerdem so unbestimmt, daß sie uns nicht befriedigen<br />
können. Sie beschreiben zudem lediglich, wann ein Opfer eine tödliche<br />
Dosis aufgenommen hat, nicht aber, wann der Tod selbst eintritt, was mitunter<br />
noch sehr lange dauern kann. 351<br />
Ganz anders sehen unsere Grenzwerte aus, wenn wir fordern, daß auch der<br />
robusteste unter den vorstellbaren Opfern nach wenigen Minuten tot sein<br />
muß. 352 Die dafür nötige Konzentration liegt naturgemäß um ein Vielfaches<br />
über den oben angegebenen Werten. Sie wäre nur durch Reihenuntersuchungen<br />
festzustellen, was sich naturgemäß beim Menschen verbietet. Die einzigen<br />
uns hier zur Verfügung stehenden Daten sind einerseits jene, die bei den<br />
in den USA stattfindenden Exekutionen mit Blausäure gesammelt wurden.<br />
Leuchter berichtet von den in den USA bei Exekutionen angewandten Blausäurekonzentrationen<br />
in der Größenordnung von 3 200 ppm. Dabei tritt der<br />
Tod je nach Konstitution des Opfers nach 4 bis 10 Minuten ein. 353 Presseberichten<br />
aus den USA ist zu entnehmen, daß Hinrichtungszeiten von 10 bis 17<br />
Minuten eher die Regel als die Ausnahme sind (vgl. Kapitel 1.1.).<br />
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