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Germar Rudolf: Das Rudolf Gutachten

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4. AUSCHWITZ<br />

Abbildung 53: <br />

<br />

242<br />

schweige denn nach außen abgedichtet werden können. Damit wäre die gesamte<br />

Umgebung inklusive der vermeintlichen Täter durch massiv austretendes<br />

Giftgas gefährdet worden. Die vermeintlichen Opfer hätten außerdem nur<br />

mit Gewalt daran gehindert werden können, durch diese Löchern zu entkommen<br />

oder sogar das Giftgaspräparat hinauszuwerfen, da diese Löcher nicht<br />

verschließbar waren.<br />

Wir können aber noch weiter gehen, denn der Beton spricht zu uns und<br />

kann uns zumindest sagen, wann eines der beiden großen Löcher hergestellt<br />

wurde. Eine nachträglich unter Verletzung des Betons und der Bewehrungseisenstruktur<br />

durchgebrochene Öffnung im Dach eines der betrachteten Leichenkeller<br />

1 („Gaskammer“) hätte bei der Sprengung derselben unweigerlich<br />

dazu geführt, daß die dabei entstehenden Brüche und Risse der Decke bevorzugt<br />

durch diese Löcher verlaufen. Die Erklärung dafür liegt darin, daß die<br />

Sprengung eine außergewöhnliche Gewalteinwirkung ist und die Rißbildung<br />

dann bevorzugt von Schwachstellen ausgeht, denn die Spannungsspitzen erreichen<br />

im Bereich einspringender Ecken sehr große Werte (Kerbwirkung,<br />

vgl. Abbildung 53, S. 89). Besonders solche Löcher, die durch ihren nachträglichen<br />

Einbau die Struktur des Betons schon verletzt haben, stellen daher nicht<br />

nur Sollbruchstellen, sondern sogar Mußbruchstellen dar. Zur Verdeutlichung<br />

sei auf die Abbildung 46-51 (S. 86) verwiesen. Obwohl der Explosionsdruck<br />

89

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