Germar Rudolf: Das Rudolf Gutachten
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6. ZYKLON B ZUR MENSCHENTÖTUNG<br />
<strong>Das</strong> sind freilich nur begründete Berechnungen, und wenn man mich fragte,<br />
ob ich mich auf diese Werte verlassen und eine solche Gaskammer dann ohne<br />
Gasmaske betreten würde, so würde ich doch lieber darauf bestehen, vorher<br />
einen chemischen Test durchzuführen. <strong>Das</strong> liegt einfach daran, daß das unter<br />
den Leichen liegende Zyklon B sowie die massiv mit Blausäure benetzten<br />
feuchten Leichen eine verläßliche Kalkulation unmöglich machen.<br />
Die als „Gaskammern“ bezeichneten Räume der Krematorien IV und V hatten<br />
wie die Bauernhäuser I und II angeblich keine Entlüftungsanlage und nur<br />
geringe Lüftungsmöglichkeiten über wenige Türen. Die Verwendung eines<br />
Raumes zum Massenmord ohne leistungsfähige Lüftungsanlage in einer Zeit<br />
und an einem Ort, wo man sogar Sezier-, Wasch- und Aufbahrungsräume mit<br />
Lüftungsanlagen ausstatten konnte und gleich nebenan in den Entwesungsanlagen<br />
jede Menge Frischluftgebläse zum Einsatz brachte, ist derart absurd, daß<br />
sich jeder vernünftige Mensch weigern sollte, derartige Geschichten überhaupt<br />
ernsthaft zu diskutieren. 406<br />
6.3.2.3. Simulationsrechnungen<br />
Im nachfolgenden werden Simulationsrechnungen zur Bestimmung der relativen<br />
Sättigung von Mauerwerk mit Blausäure durchgeführt, basierend auf der<br />
Annahme, daß in allen Fällen gleiche Konzentrationen von Blausäure verwendet<br />
wurden. Wir unterscheiden hier zwei Fälle:<br />
1. Entwesungskammer. Die zur Berechnung angenommene konstante Konzentration<br />
liegt bei 10 g/m³. Eine konstante Konzentration kann allerdings<br />
insbesondere für die in Birkenau bestehenden Sauchentwesungsanlagen BW<br />
5a und 5b nicht angenommen werden, da einerseits durch das undichte Dachgestühl<br />
reichlich Blausäure entwich, und da andererseits sowohl das Mauerwerk<br />
als auch die Kleidung mit der Zeit nicht unerhebliche Mengen an Blausäure<br />
aufgenommen haben. 407 Wir nehmen daher nachfolgend zwei Modelle<br />
an: a) eine Begasung täglich mit konstanter Konzentration über je 4 Stunden,<br />
und b) drei Begasungen täglich mit je 4 Stunden konstanter Konzentration,<br />
was einer einzelnen, zwölfstündigen Begasung mit konstanter Konzentration<br />
entspricht. 408 Dies würde bedeuten, daß die Kammer rund um die Uhr, also<br />
mehr oder weniger 24-stündig, sieben Tage die Woche benutzt wurde, was als<br />
oberster Extremwert angesehen werden muß.<br />
2. Menschen-„Gaskammer“. Auch hier wird für unsere Berechnung eine<br />
konstante Konzentration von 10 g/m³ angenommen. Aus Tabelle 7 im vorhergehenden<br />
Kapitel ergibt sich die Zeit, während der die Wände im Mittel dieser<br />
konstanten Konzentration ausgesetzt waren. Ich habe hier drei Zeiten gewählt,<br />
von denen die ersten zwei (12 min, 24 min) unterhalb des in Tabelle 7 bestimmten<br />
Minimalwertes liegen und einer (48 min) knapp darüber.<br />
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