Germar Rudolf: Das Rudolf Gutachten
Germar Rudolf: Das Rudolf Gutachten
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GERMAR RUDOLF · DAS RUDOLF GUTACHTEN<br />
ihm darauf, die Akten von links nach rechts zu schieben. Mich hingegen suchte<br />
man in den darauffolgenden Jahren dreimal heim und nahm mit, was nicht<br />
niet- und nagelfest war. Offenbar erschien der deutschen Justiz Remer nicht<br />
mehr als gefährliche Person. <strong>Das</strong> Problem Remer würde sich, so wahrscheinlich<br />
ihre Hoffnung, biologisch lösen. Mir jedoch meinte man nachhelfen zu<br />
müssen.<br />
<strong>Das</strong> Ende der Illusionen<br />
Der sich von Ende 1994 bis Mitte 1995 hinziehende Prozeß zerstörte in mir<br />
alle Reste bis dahin noch gehegter Illusionen über unseren Rechtsstaat. Ich<br />
habe dies in einem Beitrag im Buch Kardinalfragen zur Zeitgeschichte<br />
(»Webfehler im Rechtsstaat«) 458 eingehend geschildert. Die Generalbundesanwaltschaft<br />
stellte am 19.1.1996 fest, daß ich nicht etwa für mein <strong>Gutachten</strong>,<br />
sondern für nichts anderes als für die Kommentare Remers 14 Monate<br />
hinter Gitter zu gehen habe. Der Bundesgerichtshof schloß sich dieser Forderung<br />
mit Beschluß vom 7.3.1996 an (Az.: 1 StR 18/96). Zu diesen Kommentaren<br />
Remers stellte das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil fest (Az. 17 KLs<br />
83/94, S. 115):<br />
»Obwohl in Vor- und Nachwort den Juden nicht ausdrücklich angelastet<br />
wird, sie hätten die Darstellungen über den Holocaust insbesondere um<br />
ihres politischen und materiellen Vorteiles willen erfunden, hatte die Remer-Fassung<br />
des “<strong>Gutachten</strong>s” zur Überzeugung der Kammer den<br />
Zweck, dies zu suggerieren und damit feindselige Emotionen gegen die<br />
Juden zu schüren. Dies folgt schon daraus, daß der Leser, die Richtigkeit<br />
der Behauptungen des “<strong>Gutachten</strong>s” vorausgesetzt, unter anderem auf<br />
Grund der tendenziösen Ausführungen und der Diktion zu dem Schluß<br />
kommen mußte und sollte, daß die überlebenden Juden als die wichtigsten<br />
Zeugen des Geschehens, die Hinterbliebenen als die unmittelbar Betroffenen<br />
und die jüdischen Forscher die Berichte über den Holocaust bewußt<br />
wahrheitswidrig gefälscht haben müssen.« 456<br />
Remers Ausführungen sind also sogar nach Aussage des Gericht für sich<br />
genommen gar nicht strafbar, wohl aber könnten sie im Zusammenhang mit<br />
meinem <strong>Gutachten</strong> den geneigten Leser durch das „Lesen zwischen den Zeilen“<br />
mit anschließendem selbständigen Denktätigkeit angeblich zu feindlicher<br />
Stimmung gegen Juden verleiten, und das ist ja wirklich moralisch nicht vertretbar,<br />
denn es dürfte jedem einleuchten, daß man gefälligst ein Freund „der<br />
Juden“ zu sein hat.<br />
Somit wurde ich nicht nur für eine Tat bestraft, die ich nicht begangen hatte,<br />
sondern für eine, die niemand begangen hatte. Die Tat wurde vom Gericht<br />
vielmehr frei erfunden – man las es zwischen die Zeilen hinein!<br />
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