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Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nottuln vom 18

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§ 4 Gebührenmaßstab und Gebührensatz<br />

114<br />

(1) Maßstab für die Berechnung <strong>der</strong> Gebühren ist die Größe <strong>der</strong> Grundstücksflächen in Hektar.<br />

(2) Der Gebührensatz für das Rechnungsjahr 2013 beträgt:<br />

§ 6 Inkrafttreten<br />

Obere Stever 11,30 Euro / ha jährlich<br />

Münstersche Aa 11,00 Euro / ha jährlich<br />

IV Havixbeck-Roxel 10,00 Euro / ha jährlich<br />

Obere Berkel 5,50 Euro / ha jährlich<br />

Stever-Senden 11,00 Euro / ha jährlich<br />

Oberer Kleuterbach 12,50 Euro / ha jährlich<br />

Unterer Kleuterbach 15,00 Euro / ha jährlich<br />

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.<br />

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