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Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nottuln vom 18

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8. § 12 Absatz 2<br />

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die Druckpumpe o<strong>der</strong> die Druckleitung überbaut.<br />

9. § 14 Absatz 1<br />

den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage ohne vorherige Zustimmung <strong>der</strong> Ge-<br />

meinde herstellt o<strong>der</strong> än<strong>der</strong>t.<br />

10. den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes nicht o<strong>der</strong> nicht recht-<br />

zeitig <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> mitteilt.<br />

11. § 16 Absatz 2<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> die abwassererzeugenden Betriebsvorgänge nicht o<strong>der</strong> nicht rechtzeitig<br />

benennt o<strong>der</strong> auf ein entsprechendes Verlangen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> hin keine o<strong>der</strong> nur eine<br />

unzureichende Auskunft über die Zusammensetzung des Abwassers, den Abwasseran-<br />

fall und die Vorbehandlung des Abwassers erteilt.<br />

12. § <strong>18</strong> Absatz 3<br />

die Bediensteten o<strong>der</strong> die mit Berechtigungsausweis versehenen Beauftragten <strong>der</strong> Ge-<br />

meinde daran hin<strong>der</strong>t, zum Zweck <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> gemeindlichen Abwasserbeseiti-<br />

gungspflicht o<strong>der</strong> zum Vollzug dieser Satzung die angeschlossenen Grundstücke zu be-<br />

treten o<strong>der</strong> diesem Personenkreis nicht ungehin<strong>der</strong>ten Zutritt zu allen Anlageteilen auf<br />

den angeschlossenen Grundstücken gewährt.<br />

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt Arbeiten an <strong>der</strong> öffentlichen Abwasseranlage<br />

vornimmt, Schachtabdeckungen o<strong>der</strong> Einlaufroste öffnet, Schieber bedient o<strong>der</strong> in einen Be-<br />

standteil <strong>der</strong> öffentlichen Abwasseranlage, etwa einen Abwasserkanal, einsteigt.<br />

(3) Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu 50.000<br />

Euro geahndet werden.<br />

§ 22 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2009 in Kraft.<br />

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