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Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nottuln vom 18

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Anlage I<br />

Gebührensätze<br />

195<br />

Für die Bemessung <strong>der</strong> Gebühren nach § 3 <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren für die<br />

Durchführung <strong>der</strong> Brandschau in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nottuln</strong> <strong>vom</strong> 17. Juni 1999 gelten ab 01. Januar<br />

2002 folgende Regelsätze:<br />

(1) Vorbereitung / Durchführung einer Brandschau o<strong>der</strong> einer Nachschau<br />

je Stunde 42,00 €.<br />

(2) Als Mindestsatz wird ein Stundensatz erhoben. Jede über den Stundensatz hinausgehende<br />

angefangene halbe Stunde wird nach halben Stundensätzen berechnet.<br />

(3) In den Stundensätzen sind die Nebenkosten wie Fahrzeug-, Schreib- und sonstige Sachkos-<br />

Anlage II<br />

ten enthalten.<br />

Aufstellung <strong>der</strong> Objekte für die Gebührenbemessung<br />

nach Anlage I (Gebührensätze) <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchfüh-<br />

rung <strong>der</strong> Brandschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nottuln</strong><br />

<strong>vom</strong> 21.02.2000<br />

Kennziffer O b j e k t e<br />

Pflege- und Betreuungsobjekte<br />

001 Krankenhäuser nach Krankenhausbauverordnung (KhBauVO)<br />

002 Altenwohnheim mit/ohne Pflegesatz<br />

003 Gebäude für hilfsbedürftige min<strong>der</strong>jährige Personen (ab Personen)<br />

004 Gebäude für körperlich und geistig behin<strong>der</strong>te Personen bei nur tagsüber<br />

Untergebrachten<br />

005 Gebäude für körperlich und geistig behin<strong>der</strong>te Personen bei nur tagsüber<br />

Untergebrachten (ab 20 Personen)<br />

006 Kin<strong>der</strong>gärten, -tagesstätten, -horte<br />

Übernachtungsobjekte<br />

007 Beherbergungsbetrieb nach Gaststättenbauverordnung (GastBauVO)<br />

(ab 9 Betten)<br />

008 Obdachlosenunterkünfte<br />

009 Notunterkünfte (Aussiedler, Umsiedler, Asylbewerber)<br />

010 Campingplätze (Campingplatzverordnung – CPIVO)<br />

011 Gebäude mit Bühnen-/Szeneflächen (ab 100 Personen)<br />

012 Gebäude mit Filmvorführungen (ab 100 Personen)<br />

013 Gebäude mit Räumen ab 200 Personen (z.B. Sporthallen)<br />

014 Freiluftsportanlagen mit Nebenräumen (ab 5000 Plätzen)<br />

195

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