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Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nottuln vom 18

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c) Frauen, Familie, Kin<strong>der</strong>, Jugend und Soziales<br />

(1) Der Ausschuss berät und beschließt im Rahmen <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Haushaltsmit-<br />

tel entscheidend über:<br />

1. Angelegenheiten <strong>der</strong> kommunalen Frauenpolitik,<br />

2. Angelegenheiten <strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischen <strong>Gemeinde</strong>n und freien bzw. öffentli-<br />

chen Trägern <strong>der</strong> Jugendhilfe und <strong>der</strong> Wohlfahrtspflege,<br />

3. Angelegenheiten von Asylbewerbern, soweit in kommunaler Zuständigkeit, Aussied-<br />

lern, Übersiedlern und ausländischen Mitbürgern,<br />

4. Durchführung von beson<strong>der</strong>en Maßnahmen zur Versorgung sozial benachteiligter Fa-<br />

milien und Einzelpersonen,<br />

5. Angelegenheiten <strong>der</strong> ärztlichen und pharmazeutischen Versorgung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>.<br />

(2) Der Ausschuss berät und beschließt empfehlend über:<br />

1. Angelegenheiten kommunaler Sozial-, Jugend-, Senioren- und Familienpolitik unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> am Ort tätigen freien Träger und Initiativen,<br />

2. Angelegenheiten von Tageseinrichtungen für Kin<strong>der</strong>,<br />

Ausgestaltung von kommunalen Spielplätzen in Verbindung mit dem Ausschuss<br />

für <strong>Gemeinde</strong>entwicklung, Umwelt und Ordnungswesen.<br />

§ 4 Ausschuss für <strong>Gemeinde</strong>entwicklung, Umwelt und Ordnungswesen<br />

(1) Der Ausschuss berät und beschließt im Rahmen <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Haushalts-<br />

mittel entscheidend über:<br />

1. Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen <strong>der</strong><br />

Bebauungspläne gem. § 31 BauGB,<br />

2. Angelegenheiten des Immissionsschutzes,<br />

3. Angelegenheiten <strong>der</strong> Landschaftspflege und des kommunalen Umweltschutzes.<br />

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