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Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nottuln vom 18

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(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,-- DM geahndet werden.<br />

§ 15 Inkrafttreten<br />

173<br />

(1) Diese Marktordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig wird die Marktordnung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nottuln</strong> <strong>vom</strong> <strong>18</strong>. September 1975 aufge-<br />

hoben.<br />

173

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