Planspiel EU-27.pdf - studienstaette-muenchen.de
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For<strong>de</strong>rungen Großbritanniens, Dänemarks und Portugals<br />
a) zur zukünftigen Außen- und Sicherheitspolitik<br />
1. Sie lehnen die Schaffung eines Amtes <strong>de</strong>s Europäischen Außenministers ab. Dafür wird ein Amt <strong>de</strong>s<br />
außenpolitischen Beauftragten geschaffen, <strong>de</strong>ssen Hauptaufgabe darin besteht, unter <strong>de</strong>n <strong>EU</strong>-Staaten eine<br />
einheitliche Haltung zu internationalen Konflikten und Streitfragen zustan<strong>de</strong> zu bringen. Dies soll z.B. in<br />
regelmäßigen Treffen mit <strong>de</strong>n nationalen Außenministern <strong>de</strong>r <strong>EU</strong>-Staaten erreicht wer<strong>de</strong>n. Damit die einzelnen<br />
Staaten im wichtigen Bereich <strong>de</strong>r Außenpolitik nicht zu viele Zuständigkeiten verlieren, muss nach Überzeugung <strong>de</strong>r<br />
britischen Regierung die Einrichtung dieses Amtes mit folgen<strong>de</strong>n Einschränkungen verbun<strong>de</strong>n sein:<br />
• Er soll <strong>de</strong>m Rat <strong>de</strong>r Außenminister <strong>de</strong>r <strong>EU</strong>-Staaten unterstellt sein und seine Aufträge ausschließlich von diesem<br />
Ministerrat erhalten, <strong>de</strong>r darüber einstimmig beschließen muss.<br />
• Er soll auch nur in <strong>de</strong>n Fällen die Interessen <strong>de</strong>r <strong>EU</strong> nach außen vertreten dürfen, wo tatsächlich eine<br />
Gemeinsamkeit besteht (z.B. auf <strong>de</strong>m Balkan o<strong>de</strong>r im Palästinakonflikt).<br />
• Weil Großbritannien außer<strong>de</strong>m seinen Sitz im Weltsicherheitsrat beibehält, ist <strong>de</strong>r außenpolitische Beauftragte<br />
nicht befugt für alle <strong>EU</strong>-Staaten bei <strong>de</strong>n Vereinten Nationen (UNO) zu sprechen.<br />
• Großbritannien besteht darauf, dass <strong>de</strong>r außenpolitische Beauftragte Verhandlungen mit an<strong>de</strong>ren Nationalstaaten<br />
o<strong>de</strong>r internationalen Organisationen (z.B. <strong>de</strong>m nordatlantischen Verteidigungsbündnis NATO) nur mit<br />
Zustimmung aller <strong>EU</strong>-Staaten führen darf.<br />
2. Sie sind für <strong>de</strong>n Aufbau von speziellen <strong>EU</strong>-Streitkräften, die rasch mobilisierbar sind und stark genug, um bei Krisen<br />
in Europa, aber auch in an<strong>de</strong>ren Weltregionen, eingesetzt wer<strong>de</strong>n zu können. Diese "Schnelle Eingreiftruppe“<br />
wird aus Truppenteilen aller <strong>EU</strong>-Staaten zusammengestellt und genügt folgen<strong>de</strong>n Bedingungen:<br />
• Sie steht ausschließlich für Kriseneinsätze bzw. Frie<strong>de</strong>nsmissionen im Auftrag <strong>de</strong>r UNO („Blauhelmeinsätze“) zur<br />
Verfügung, wenn die NATO die Übernahme eines solchen Einsatzes nicht übernehmen kann.<br />
• Das Oberkommando <strong>de</strong>r Eingreiftruppe besteht aus geeigneten Offizieren <strong>de</strong>r <strong>EU</strong> und ist im NATO-<br />
Hauptquartier angesie<strong>de</strong>lt, damit die Einsätze in enger Abstimmung mit <strong>de</strong>r NATO erfolgen können. Gleichzeitig<br />
muss bei <strong>de</strong>r Planung und Durchführung <strong>de</strong>r militärischen Operationen <strong>de</strong>r Eingreiftruppe stets ein NATO-<br />
General hinzugezogen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r bei allen Entscheidungen ein Vetorecht besitzt. So wird auch vermie<strong>de</strong>n,<br />
dass das Verhältnis zur NATO getrübt und das atlantische Bündnis ausgehöhlt wird sowie langfristig sogar die<br />
Freundschaft zu <strong>de</strong>n Vereinigten Staaten von Amerika gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n könnte.<br />
• Die Teilnahme an dieser Eingreiftruppe steht auch neutralen Staaten in <strong>de</strong>r <strong>EU</strong> (z.B. Irland) offen.<br />
b) zur Aufnahme weiterer Staaten in die <strong>EU</strong><br />
Sie als Vertreter Großbritanniens, Dänemarks und Portugals gehören zu <strong>de</strong>n konsequenten Befürwortern <strong>de</strong>r<br />
Aufnahme weiterer Län<strong>de</strong>r in die Europäische Union. Weil aber Ihre Län<strong>de</strong>r nicht in erster Linie davon profitieren<br />
wür<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn eher Staaten wie Deutschland, Polen, Italien und Griechenland als Nachbarn bzw.<br />
Haupthan<strong>de</strong>lspartner <strong>de</strong>r Kandidaten, wer<strong>de</strong>n Sie nur dann eine Zustimmung dazu geben, wenn auf Ihre folgen<strong>de</strong>n<br />
For<strong>de</strong>rungen eingegangen wird:<br />
1. Alle beitrittswilligen Län<strong>de</strong>r müssen die Vorgaben <strong>de</strong>r <strong>EU</strong> (s. Anlage A.1 und A.2) erfüllen und können erst dann<br />
mit ihrer Aufnahme rechnen, wenn sie politisch, wirtschaftlich und im Bereich von Justiz und Strafverfolgung<br />
ausreichend stabilisiert sind.<br />
2. Im Gegensatz zu Deutschland und <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n, die im Bereich "freier Verkehr von Personen" (= die<br />
Nie<strong>de</strong>rlassungsfreiheit für Arbeitnehmer) siebenjährige Übergangsfristen für die Öffnung <strong>de</strong>r <strong>EU</strong>-Arbeitsmärkte für<br />
Arbeitnehmer aus Ost- und Südosteuropa for<strong>de</strong>rn, lehnen Sie solche Fristen ab.<br />
3. Großbritannien, das Mutterland <strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>rnen Demokratie, war immer schon ein bevorzugtes Ziel für politische<br />
Flüchtlinge aus allen Teilen <strong>de</strong>r Welt. Deshalb machen Sie sich zum Anwalt <strong>de</strong>r ethnischen Min<strong>de</strong>rheiten und<br />
for<strong>de</strong>rn von <strong>de</strong>n Kandidatenlän<strong>de</strong>rn, die Rechte <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rheiten besser zu schützen:<br />
• Die rechtliche und soziale Lage <strong>de</strong>r serbischen Min<strong>de</strong>rheit in Kroatien gibt Ihnen Anlass zu Fragen an <strong>de</strong>n<br />
kroatischen Botschafter; <strong>de</strong>nn die Serben haben nach <strong>de</strong>r Rückkehr in die angestammten Siedlungsgebiete<br />
häufig Probleme, als rechtmäßige Besitzer ihrer Häuser anerkannt zu wer<strong>de</strong>n und wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>m Arbeitsmarkt<br />
oftmals ausgegrenzt.<br />
• Sie verlangen von <strong>de</strong>n Botschaftern <strong>de</strong>r Türkei eine genaue Aufklärung über die Situation <strong>de</strong>r Kur<strong>de</strong>n in ihrem<br />
Land.<br />
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