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Planspiel EU-27.pdf - studienstaette-muenchen.de

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A. 1 - Aufnahme neuer Mitglie<strong>de</strong>r<br />

In Artikel 49 <strong>de</strong>s Vertrages über die Europäische Union vom 7. Februar 1992 heißt es dazu:<br />

„Je<strong>de</strong>r europäische Staat, <strong>de</strong>r die in Artikel 6, Absatz 1 genannten Grundsätze achtet<br />

(Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit) kann<br />

beantragen, Mitglied <strong>de</strong>r Union zu wer<strong>de</strong>n.<br />

Er richtet seinen Antrag an <strong>de</strong>n Rat; dieser beschließt einstimmig nach Anhörung <strong>de</strong>r Kommission und nach<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments, das mit <strong>de</strong>r absoluten Mehrheit seiner Mitglie<strong>de</strong>r beschließt. (...)<br />

Die Aufnahmebedingungen ... und die Anpassungen <strong>de</strong>r Verträge, auf <strong>de</strong>nen die Union beruht, wer<strong>de</strong>n durch<br />

ein Abkommen zwischen <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten und <strong>de</strong>m antragstellen<strong>de</strong>n Staat geregelt.<br />

Das Abkommen bedarf <strong>de</strong>r Ratifikation durch alle Vertragsstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen<br />

Vorschriften.“<br />

A. 2 - Voraussetzungen für die Aufnahme neuer Län<strong>de</strong>r in die <strong>EU</strong><br />

Der Europäische Rat (die Staats- und Regierungschefs <strong>de</strong>r <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten) hat im Juni 1993 in<br />

Kopenhagen erklärt, dass die Län<strong>de</strong>r Mittel- und Osteuropas, die dies wünschen, Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>EU</strong> wer<strong>de</strong>n<br />

können, wenn sie <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Bedingungen entsprechen (sogenannte Kopenhagener Kriterien):<br />

Der beitrittswillige Staat muss<br />

• <strong>de</strong>mokratisch verfasst sein, eine Gewaltenteilung besitzen, rechtsstaatliche Grundsätze einhalten und die<br />

Menschen- und Min<strong>de</strong>rheitenrechte gewährleisten;<br />

• eine funktionsfähige Marktwirtschaft besitzen, die <strong>de</strong>m Wettbewerbsdruck in <strong>de</strong>r Europäischen Union<br />

standhalten kann;<br />

• das Regel- und Rahmenwerk <strong>de</strong>r Europäischen Union übernehmen, also die <strong>EU</strong>-Verträge und <strong>EU</strong>-<br />

Verordnungen in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen;<br />

• die Ziele <strong>de</strong>r politischen Union und <strong>de</strong>r Wirtschafts- und Währungsunion sich zu eigen machen.<br />

Im Dezember 1998 hat <strong>de</strong>r Europäische Rat auf seiner Tagung in Köln außer<strong>de</strong>m an die Aufnahme von<br />

Beitrittskandidaten die Bedingung geknüpft,<br />

• dass bereits in Betrieb befindliche wie auch geplante Atomkraftwerke die hohen Sicherheitsstandards <strong>de</strong>r<br />

<strong>EU</strong> im Nuklearbereich erreichen.<br />

Als Reaktion auf die Entwicklung <strong>de</strong>r <strong>EU</strong> und auf die Reform<strong>de</strong>batte hat die <strong>EU</strong> für sich ein weiteres<br />

Beitrittskriterium aufgestellt:<br />

• Die Gemeinschaft muss zur Aufnahme weiterer Län<strong>de</strong>r fähig sein. Diese Beitrittsvoraussetzung, die sich<br />

insbeson<strong>de</strong>re auf Reformen <strong>de</strong>r <strong>EU</strong>-Institutionen bezieht (Stichwort: Einführung <strong>de</strong>s Mehrheitsprinzips bei<br />

Abstimmungen <strong>de</strong>s <strong>EU</strong>-Ministerrates bzw. <strong>de</strong>s Europäischen Rates <strong>de</strong>r Staats- und Regierungschefs), liegt<br />

also außerhalb <strong>de</strong>s Einflussbereiches beitrittswilliger Län<strong>de</strong>r.<br />

A. 3 - Stufen <strong>de</strong>r Integration in die <strong>EU</strong><br />

Der Europäische Rat <strong>de</strong>r 27 Staats- und Regierungschefs trifft die Grundsatzentscheidungen in <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Union, z.B. über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit interessierten Län<strong>de</strong>rn und die<br />

Aufnahme <strong>de</strong>r Kandidatenlän<strong>de</strong>r. Unterhalb <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Vollmitgliedschaft in <strong>de</strong>r <strong>EU</strong> gibt es folgen<strong>de</strong><br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>r Zusammenarbeit zwischen <strong>de</strong>r <strong>EU</strong> und einzelnen Staaten:<br />

• Han<strong>de</strong>lspartnerschaft unter Wegfall <strong>de</strong>r Zölle, z.B. mit Marokko.<br />

• Weiterreichen<strong>de</strong>s Partnerschaftsabkommen ("Assoziierungsabkommen") mit bevorzugten<br />

Wirtschaftsbeziehungen, För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>mokratischen Rechtstaats in <strong>de</strong>n Partnerlän<strong>de</strong>rn und Vorbereitung<br />

auf eine eventuelle Mitgliedschaft, z.B. mit Serbien.<br />

• Zusammenarbeit auf bestimmten Fel<strong>de</strong>rn europäischer Politik, z.B. <strong>de</strong>r Einreise-, Einwan<strong>de</strong>rungs- und<br />

Asylpolitik; Unterzeichner <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n <strong>EU</strong>-Verträge ("Schengen-Abkommen") sind neben <strong>de</strong>n meisten<br />

<strong>EU</strong>-Staaten auch die Schweiz, Norwegen und Island.<br />

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