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Web Analytics: Zielorientierte Nutzung zur Erfolgssteigerung [pdf, 3MB]

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Whitepaper <strong>Web</strong> <strong>Analytics</strong> – <strong>Zielorientierte</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Erfolgssteigerung</strong><br />

Datenschutz<br />

<strong>Web</strong> <strong>Analytics</strong> Systeme<br />

sind rechtlich absolut<br />

unbedenklich, solange sie<br />

nicht in Kombination mit<br />

personalisiertem System<br />

eingesetzt werden.<br />

30. März 2007 Seite 9<br />

dabei die Handhabung mit Traffic, bei welchem diese Information fehlt<br />

(Information kann browserseitig deaktiviert werden), denn sofern kein<br />

Referrer mitgegeben wird, schliesst man grundsätzlich auf einen<br />

„Bookmark“ oder eine Direkteingabe der URL.<br />

Relativ weit verbreitet ist auch der Begriff der Konversion bzw. der<br />

Konversionsrate. Diese Rate wird definiert als das Verhältnis der Anzahl<br />

Besucher, welche einen bestimmten Prozess durchlaufen haben <strong>zur</strong><br />

Anzahl der Besucher, die ihn begonnen haben. Dabei kann der Prozess<br />

beispielsweise mittels einer externe Anzeige starten und das Ziel beim<br />

Abschluss eines Kaufs im Online-Shop liegen. Dementsprechend<br />

bestehen unterschiedliche Konversionsraten, je nach Definition von<br />

Anfang und Ende des Prozesses.<br />

2.3 Datenschutz und rechtliche Beachtungspunkte<br />

Datenschutzüberlegungen sind immer öfter der Grund, weshalb in letzter<br />

Zeit <strong>Web</strong> <strong>Analytics</strong> Produkte in die Kritik geraten sind. Ausschlaggebend<br />

dafür ist die Angst vor einem „gläsernen Internetnutzer“ und Aufhebung<br />

des Persönlichkeitsschutzes. Rechtliche Begebenheiten beim Einsatz von<br />

<strong>Web</strong> <strong>Analytics</strong> sind daher unbedingt zu beachten.<br />

In der Schweiz sind im Hinblick auf <strong>Web</strong> <strong>Analytics</strong> das Datenschutzgesetz<br />

(DSG) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) relevant.<br />

Den Gesetzestexten folgend, muss bei der Beschaffung von<br />

personenbezogenen Daten die Möglichkeit gegeben werden, diese<br />

Sammlung benutzerinitiiert zu unterbinden. Das EU-Recht ist hier um<br />

einiges strenger. Es verlangt die aktive Zustimmung des Benutzers für das<br />

personenspezifische Tracking. Die Schweiz wird sich vermutlich ebenfalls<br />

diesen Regeln nähern und eine wesentlich schärfere Gesetzgebung in<br />

Kraft setzen.<br />

<strong>Web</strong> <strong>Analytics</strong>, so wie es Standard-Produkte anbieten, umfasst lediglich<br />

die anonyme Erfassung von Besucherdaten, die per se keine<br />

Rückschlüsse auf einen einzelnen Benutzer zulassen. Solche<br />

Auswertungen fallen damit grundsätzlich nicht in den Bereich der<br />

genannten Gesetze und sind damit rechtlich unbedenklich. Auch die<br />

Angst eines „gläsernen Kunden“ ist unbegründet, da sich mit den<br />

Auswertungen keine einzelnen Besucher identifizieren lassen, sondern<br />

© 2007 namics ag Marco Hassler, Adrian Oostlander namics_Whitepaper_<strong>Web</strong><strong>Analytics</strong>_v1-0.doc

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