Web Analytics: Zielorientierte Nutzung zur Erfolgssteigerung [pdf, 3MB]
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Whitepaper <strong>Web</strong> <strong>Analytics</strong> – <strong>Zielorientierte</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>Erfolgssteigerung</strong><br />
Datenschutz<br />
<strong>Web</strong> <strong>Analytics</strong> Systeme<br />
sind rechtlich absolut<br />
unbedenklich, solange sie<br />
nicht in Kombination mit<br />
personalisiertem System<br />
eingesetzt werden.<br />
30. März 2007 Seite 9<br />
dabei die Handhabung mit Traffic, bei welchem diese Information fehlt<br />
(Information kann browserseitig deaktiviert werden), denn sofern kein<br />
Referrer mitgegeben wird, schliesst man grundsätzlich auf einen<br />
„Bookmark“ oder eine Direkteingabe der URL.<br />
Relativ weit verbreitet ist auch der Begriff der Konversion bzw. der<br />
Konversionsrate. Diese Rate wird definiert als das Verhältnis der Anzahl<br />
Besucher, welche einen bestimmten Prozess durchlaufen haben <strong>zur</strong><br />
Anzahl der Besucher, die ihn begonnen haben. Dabei kann der Prozess<br />
beispielsweise mittels einer externe Anzeige starten und das Ziel beim<br />
Abschluss eines Kaufs im Online-Shop liegen. Dementsprechend<br />
bestehen unterschiedliche Konversionsraten, je nach Definition von<br />
Anfang und Ende des Prozesses.<br />
2.3 Datenschutz und rechtliche Beachtungspunkte<br />
Datenschutzüberlegungen sind immer öfter der Grund, weshalb in letzter<br />
Zeit <strong>Web</strong> <strong>Analytics</strong> Produkte in die Kritik geraten sind. Ausschlaggebend<br />
dafür ist die Angst vor einem „gläsernen Internetnutzer“ und Aufhebung<br />
des Persönlichkeitsschutzes. Rechtliche Begebenheiten beim Einsatz von<br />
<strong>Web</strong> <strong>Analytics</strong> sind daher unbedingt zu beachten.<br />
In der Schweiz sind im Hinblick auf <strong>Web</strong> <strong>Analytics</strong> das Datenschutzgesetz<br />
(DSG) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) relevant.<br />
Den Gesetzestexten folgend, muss bei der Beschaffung von<br />
personenbezogenen Daten die Möglichkeit gegeben werden, diese<br />
Sammlung benutzerinitiiert zu unterbinden. Das EU-Recht ist hier um<br />
einiges strenger. Es verlangt die aktive Zustimmung des Benutzers für das<br />
personenspezifische Tracking. Die Schweiz wird sich vermutlich ebenfalls<br />
diesen Regeln nähern und eine wesentlich schärfere Gesetzgebung in<br />
Kraft setzen.<br />
<strong>Web</strong> <strong>Analytics</strong>, so wie es Standard-Produkte anbieten, umfasst lediglich<br />
die anonyme Erfassung von Besucherdaten, die per se keine<br />
Rückschlüsse auf einen einzelnen Benutzer zulassen. Solche<br />
Auswertungen fallen damit grundsätzlich nicht in den Bereich der<br />
genannten Gesetze und sind damit rechtlich unbedenklich. Auch die<br />
Angst eines „gläsernen Kunden“ ist unbegründet, da sich mit den<br />
Auswertungen keine einzelnen Besucher identifizieren lassen, sondern<br />
© 2007 namics ag Marco Hassler, Adrian Oostlander namics_Whitepaper_<strong>Web</strong><strong>Analytics</strong>_v1-0.doc