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Quelle - Zukunft der Arbeit

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Baustein 9 Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Erwerbsbiografien<br />

wachstum, wird es auch keinen Beschäftigungseffekt geben, <strong>der</strong> die Erwerbslosigkeit<br />

nachhaltig senken kann.<br />

Für die Beschäftigten bedeutet diese Unternehmenspolitik, dass sie sich immer stärker<br />

an die Produktion (steigende Dienstleistungen und Kundenorientierung) und Produktionszeiten<br />

(wertschöpfende o<strong>der</strong> produktive <strong>Arbeit</strong>szeiten) anpassen müssen. Erwerbsarbeit<br />

ist am Zweck des Unternehmens orientiert und nimmt keine Rücksicht<br />

mehr auf die menschliche Person und Privatsphäre o<strong>der</strong> Familie. Der Mensch wird nur<br />

noch als Produktionsmittel und Kostenfaktor gesehen (Humankapital).<br />

Der Gesetzgeber hat zwar das BetrVG 2001 geän<strong>der</strong>t und den Betriebsräten im § 80<br />

Abs. 2b BetrVG die Aufgabe zugewiesen, auf eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />

zu achten. Die <strong>Arbeit</strong>geber wurden allerdings nicht direkt dazu verpflichtet, so dass die<br />

Umsetzung mehr o<strong>der</strong> weniger vom Willen und <strong>der</strong> Stärke <strong>der</strong> Betriebsräte abhängig<br />

ist 4 .<br />

Auch von den Gerichten wird die Berücksichtigung <strong>der</strong> familiären Belange bei <strong>der</strong> Festlegung<br />

<strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>szeit durch den Unternehmer verlangt 5 . Von einer familienfreundlichen<br />

Produktionsweise sind wir jedoch noch Ewigkeiten entfernt.<br />

Die Anpassung <strong>der</strong> Verwertung <strong>der</strong> Ware <strong>Arbeit</strong>skraft an die Markt- und Produktionssituation<br />

hat nachhaltige Folgen für die Beschäftigungssituation <strong>der</strong> Menschen, speziell<br />

<strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>sverhältnisse. Die Erosion des Normarbeitsverhältnisses führt überwiegend<br />

zu einer unsicheren Beschäftigungssituation. Befristungen, Leiharbeit, Teilzeit, Geringfügigkeit,<br />

Aushilfsarbeit (<strong>Arbeit</strong> auf Abruf), neue Selbständigkeit (u.a. Ich-AG, Honorararbeit,<br />

Scheinselbständigkeit, Ein-Personen-Firmen) o<strong>der</strong> auch Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>sagenturen<br />

und <strong>Arbeit</strong>sgemeinschaften (u.a. Praktika, Ein-Euro-<strong>Arbeit</strong>, Trainingsmaßnahmen)<br />

lassen eine zukunftsorientierte und selbständige Lebensplanung immer<br />

weniger zu.<br />

So ist ein Trend zur Selbständigkeit zu beobachten, <strong>der</strong> durch die rigorose Sozialabbaupolitik<br />

<strong>der</strong> Regierung und dem gleichzeitigen Angebot von Unterstützungsleistungen<br />

für „Einzelunternehmer“ (z.B. Überbrückungsgeld nach dem SGB III) erheblich<br />

verstärkt wird. So waren Ende 2004 bei <strong>der</strong> Bundesagentur für <strong>Arbeit</strong> über 5.000 Leiharbeitsfirmen<br />

registriert, die keine Beschäftigten hatten, also nur sich selbst verliehen.<br />

Dieser Trend ist ebenfalls eine Folge <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Produktionsprozesse. Immer<br />

mehr Unternehmen wollen die Beschäftigten als „<strong>Arbeit</strong>skraftunternehmer“ einsetzen.<br />

Diese neue Art von <strong>Arbeit</strong>skraft übernimmt alle sozialen und rechtlichen Risiken selbst.<br />

Das eigene Leben muss dabei wie ein Betrieb organisiert werden. „Selbst-Kontrolle“,<br />

„Selbst-Ökonomisierung“ und „Selbst-Rationalisierung“ sind die Prinzipien dieser Form<br />

4<br />

siehe dazu auch die Broschüre <strong>der</strong> IG Metall, Chancengleichheit im Betrieb, Frankfurt April<br />

2002<br />

5<br />

vgl. BAG vom 23. September 2004, Az. 6 AZR 567/03; LAG Rheinland-Pfalz vom 19. Januar<br />

2005, Az. 10 Sa 820/04<br />

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