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Quelle - Zukunft der Arbeit

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Baustein 17 Gesetzliche Mindestlöhne<br />

bergehend betroffen sind. Zwei Drittel <strong>der</strong> Niedriglohnbeschäftigten haben eine<br />

abgeschlossene Berufsausbildung und nur ein Viertel übt tatsächlich eine<br />

einfache Tätigkeit aus. Der Anteil <strong>der</strong> ausländischen Beschäftigten im Niedriglohnbereich<br />

macht nur knapp neun Prozent aus. Zwei Drittel <strong>der</strong> Niedriglohnbeschäftigten<br />

sind älter als 30 Jahre. Vor allem entscheidet die Beschäftigung<br />

in bestimmten Wirtschaftsbereichen über die Höhe des Einkommens. Gut<br />

80 Prozent <strong>der</strong> Niedriglohnbeschäftigten arbeitet in Klein- und Kleinstbetrieben,<br />

63 Prozent im Dienstleistungssektor, etwa 17 Prozent in Privathaushalten.“<br />

11<br />

Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in <strong>der</strong> Bundesrepublik bislang nicht. Es existieren<br />

zwar die Lohnverbindlichkeiten aus dem Entsendegesetz, das für die Baubranche<br />

gilt. Eine Ausweitung des Gesetzes wurde zwar 2005 noch im Bundesparlament diskutiert,<br />

es kam jedoch nicht zu einer Lösung auch für die an<strong>der</strong>en Branchen. Nur wo eine<br />

starke gewerkschaftliche Kraft existiert, gilt unangefochten <strong>der</strong> Tariflohn, <strong>der</strong> hier die<br />

Grenze nach unten bildet.<br />

Das tarifliche Netz hat aber immer mehr Löcher erhalten und gilt auch für die ca. 5 Millionen<br />

<strong>Arbeit</strong>suchenden nicht. We<strong>der</strong> diejenigen, die <strong>Arbeit</strong>slosengeld im Rahmen des<br />

SGB III erhalten, noch diejenigen, die von <strong>der</strong> Grundsicherung für <strong>Arbeit</strong>suchende<br />

nach dem SGB II leben, können sich bei <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur <strong>Arbeit</strong>saufnahme auf<br />

Tariflöhne o<strong>der</strong> auf Tarifbindung als Mitglied einer Gewerkschaft berufen. Dies würde<br />

schon den Tatbestand einer Sperrzeit nach dem SGB III o<strong>der</strong> einer drei monatigen<br />

Kürzung <strong>der</strong> Regelleistung um 30 % nach dem SGB II auslösen. Nur Sittenwidrigkeit ist<br />

die unterste Grenze, die Erwerbslose gegen untertarifliche Bezahlung schützt. Aus<br />

diesem Grund war es schon immer eine For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbslosengruppen, dass<br />

<strong>der</strong> tarifliche Schutz auch bei <strong>der</strong> Aufnahme einer zumutbaren <strong>Arbeit</strong> gelten müsse<br />

bzw. aufgrund <strong>der</strong> vielfältigen Tariflöhne unterhalb des Existenzminimums eine Absicherung<br />

durch einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt werden sollte. An<strong>der</strong>erseits<br />

schützen auch Tariflöhne nicht vor Armut (siehe Übersicht über Tarifvergütungen unter<br />

7,50 Euro im Materialanhang).<br />

1.3 Mindestlöhne in Europa<br />

In 18 von 25 europäischen Staaten existieren gesetzliche Mindestlöhne.<br />

„Sie stabilisieren das Einkommen von Geringverdienern und schützen Betriebe<br />

vor Schmutzkonkurrenz. Negative Beschäftigungswirkungen lassen sich<br />

dabei in <strong>der</strong> Regel nicht feststellen – so eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen<br />

Instituts (WSI) in <strong>der</strong> Hans-Böckler-Stiftung. ... In den<br />

westeuropäischen Län<strong>der</strong>n Großbritannien, Irland, Frankreich und den BeNe-<br />

Lux-Staaten liegt <strong>der</strong> Mindestlohn zwischen 7,36 und 8,69 Euro pro Stunde. In<br />

den südeuropäischen Län<strong>der</strong>n variiert er zwischen 2,62 und 3,86 Euro und in<br />

den mittelosteuropäischen Län<strong>der</strong>n liegen die Mindestlöhne zwischen 0,67<br />

11 Arm trotz <strong>Arbeit</strong>. S. 6<br />

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