Geschäftsbericht 2011 - Looser Holding
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10. Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung<br />
11. Reserven aus Kapitaleinlagen<br />
<strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG – <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />
Die <strong>Looser</strong> Gruppe hat <strong>2011</strong> – basierend auf dem 2008 eingeführten zentralen Risikomanagement-<br />
system – eine aktualisierte Risikobeurteilung durchgeführt, welche strategische und operative Risiken<br />
unterscheidet. Sämtliche identifizierten wesentlichen Risiken wurden quantifiziert und in einer Risikomatrix<br />
dargestellt. Diese Risikomatrix wurde anlässlich der Verwaltungsratssitzung der <strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG vom<br />
14. Dezember <strong>2011</strong> einer Überprüfung unterzogen und verabschiedet. Den einzelnen Risiken sind Massnahmen<br />
zugeordnet, um diese Risiken zu überwachen und wo immer möglich zu reduzieren. Das Risikomanagementsystem<br />
wird kontinuierlich weiterentwickelt und laufend überwacht. Ein Risikobericht wird<br />
dem Verwaltungsrat jährlich vorgelegt und von diesem verabschiedet. Zudem werden in den periodisch<br />
stattfindenden Sitzungen des Verwaltungsrates operative und strategische Risiken laufend beraten.<br />
Risiken, welche die finanzielle Buchführung sowie Rechnungslegung und Berichterstattung betreffen,<br />
sind einerseits durch die Weiterentwicklung des Internen Kontrollsystems (IKS) im Geschäftsjahr <strong>2011</strong><br />
einer aktualisierten Risikokontrolle unterzogen worden und andererseits sind diese Risiken ebenfalls im<br />
vorstehenden integrierten Risikomanagementsystem enthalten. Bezüglich diesen Risiken hat die <strong>Looser</strong><br />
Gruppe zudem wirksame interne Kontroll- und Steuerungssysteme aufgebaut, die regelmässig durch die<br />
Revisionsstellen sowie durch interne Stellen geprüft werden.<br />
Die Rückzahlung aus Reserven aus Kapitaleinlagen wird steuerlich gleich behandelt wie die Rückzahlung<br />
des Aktienkapitals. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat im Berichtsjahr bestätigt, dass die<br />
ausgewiesenen Reserven aus Kapitaleinlagen bis auf eine Differenz von 2'915'110 Franken als Kapitaleinlagen<br />
im Sinne von Art. 5 Abs. 1 bis VStG qualifizieren. Die Differenz ist auf die Ausgabekosten im<br />
Zusammenhang mit den Kapitalerhöhungen 2007 und 2009 zurückzuführen.<br />
Da der Sachverhalt bezüglich Kapitalerhöhungskosten gerichtlich noch nicht beurteilt wurde, hat die<br />
<strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG der ESTV bestätigt, dass Ausschüttungen an die Aktionäre vorerst zulasten des von<br />
der ESTV anerkannten Bestandes an Reserven aus Kapitaleinlagen erfolgen.<br />
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