Geschäftsbericht 2011 - Looser Holding
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IFRS 9 – Finanzinstrumente<br />
Nach IFRS 9 werden alle finanziellen Vermögenswerte,<br />
die derzeit in den Anwendungsbereich von<br />
IAS 39 fallen, nur noch in zwei Kategorien eingeteilt<br />
und entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert<br />
folgebewertet. Schuldtitel, die im Rahmen eines<br />
Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung<br />
es ist, die vertraglichen Zahlungsströme zu<br />
vereinnahmen und dessen vertragliche Zahlungsströme<br />
ausschliesslich Zins- und Tilgungs zahlungen<br />
auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, sind<br />
in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
zu bilanzieren. Alle anderen Instrumente<br />
müssen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert<br />
bewertet werden. Die genauen Auswirkungen<br />
wurden noch nicht abschliessend analysiert.<br />
Bewertungsgrundsätze<br />
Allgemein<br />
Fristigkeiten: Dem Umlaufvermögen werden<br />
Aktiven zugeordnet, die innert zwölf Monaten<br />
realisiert oder konsumiert werden oder zu Handelszwecken<br />
gehalten werden. Alle übrigen Aktiven<br />
werden dem Anlagevermögen zugeordnet. Dem<br />
kurzfristigen Fremdkapital werden alle Verpflichtungen<br />
zugeordnet, die der Konzern im Rahmen<br />
des ordentlichen Geschäftszyklus unter Verwendung<br />
von operativen Geldflüssen zu tilgen gedenkt<br />
oder die innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag<br />
fällig werden. Alle übrigen Verpflichtungen werden<br />
dem langfristigen Fremdkapital zugeordnet.<br />
Flüssige Mittel<br />
Die Flüssigen Mittel umfassen Bargeld, Bankguthaben<br />
und Kontokorrente, Sichtdepositen und<br />
Festgelder sowie Geldmarktpapiere mit einer<br />
Laufzeit ab Erwerbszeitpunkt von weniger als drei<br />
Monaten. Sie werden zum Nominalwert bewertet.<br />
Finanzielle Vermögenswerte<br />
Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden<br />
drei Kategorien unterteilt: Erfolgswirksam<br />
zu Marktwerten (Fair Value) bewertete finanzielle<br />
Vermögenswerte, Darlehen und Forderungen<br />
<strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG – <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />
sowie zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.<br />
Die gewählte Kategorie hängt von<br />
der jeweiligen Absicht ab, mit der die finanziellen<br />
Vermögenswerte erworben wurden.<br />
Bei der Ersterfassung erfolgt die Bewertung der<br />
Finanzanlagen zum Verkehrswert und im Falle<br />
von Positionen, die nicht als erfolgswirksam zum<br />
Verkehrswert klassiert sind, zuzüglich der Transaktionskosten.<br />
Transaktionskosten, die beim Erwerb<br />
von erfolgswirksam zum Verkehrswert bewerteten<br />
Anlagen anfallen, werden erfolgswirksam erfasst.<br />
Die Bewertung hängt von der Kategorie der Finanzanlagen<br />
ab und ist nachfolgend beschrieben.<br />
Erfolgswirksam zu Marktwerten bewertete<br />
finanzielle Vermögenswerte: Zu dieser Kategorie<br />
ge hören zwei Subkategorien: Finanzielle Vermö-<br />
genswerte, die von Beginn an als zu Handelszwe-<br />
cken gehalten (trading) klassifiziert worden sind,<br />
und solche, die von Beginn an als erfolgswirksam<br />
zum Fair Value (designated) eingeordnet worden<br />
sind. Die erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten<br />
finanziellen Vermögenswerte werden im Umlaufvermögen<br />
gezeigt, wenn sie zu Handelszwecken<br />
gehalten werden oder voraussichtlich innerhalb von<br />
zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert<br />
werden. Die Bewertung erfolgt zum Verkehrswert,<br />
wobei unrealisierte Gewinne und Verluste im Finanzergebnis<br />
erfasst werden.<br />
Darlehen und Forderungen: Bei den Darlehen<br />
und Forderungen handelt es sich um von der<br />
Gesellschaft selbst erzeugte kurzfristige finanzielle<br />
Forderungen und Darlehen, die nicht mit der<br />
Absicht eines kurzfristigen Verkaufs eingegangen<br />
wurden. Sie werden im Umlaufvermögen<br />
gezeigt, wenn deren Fälligkeit zwölf Monate nach<br />
dem Bilanzstichtag nicht übersteigt. Anderenfalls<br />
werden sie im Anlagevermögen ausgewiesen.<br />
Darlehen und Forderungen werden zu fortge-<br />
führten Anschaffungskosten abzüglich allfälliger<br />
Wertbeeinträchtigungen bewertet.<br />
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