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Geschäftsbericht 2011 - Looser Holding

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IFRS 9 – Finanzinstrumente<br />

Nach IFRS 9 werden alle finanziellen Vermögenswerte,<br />

die derzeit in den Anwendungsbereich von<br />

IAS 39 fallen, nur noch in zwei Kategorien eingeteilt<br />

und entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert<br />

folgebewertet. Schuldtitel, die im Rahmen eines<br />

Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung<br />

es ist, die vertraglichen Zahlungsströme zu<br />

vereinnahmen und dessen vertragliche Zahlungsströme<br />

ausschliesslich Zins- und Tilgungs zahlungen<br />

auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, sind<br />

in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

zu bilanzieren. Alle anderen Instrumente<br />

müssen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert<br />

bewertet werden. Die genauen Auswirkungen<br />

wurden noch nicht abschliessend analysiert.<br />

Bewertungsgrundsätze<br />

Allgemein<br />

Fristigkeiten: Dem Umlaufvermögen werden<br />

Aktiven zugeordnet, die innert zwölf Monaten<br />

realisiert oder konsumiert werden oder zu Handelszwecken<br />

gehalten werden. Alle übrigen Aktiven<br />

werden dem Anlagevermögen zugeordnet. Dem<br />

kurzfristigen Fremdkapital werden alle Verpflichtungen<br />

zugeordnet, die der Konzern im Rahmen<br />

des ordentlichen Geschäftszyklus unter Verwendung<br />

von operativen Geldflüssen zu tilgen gedenkt<br />

oder die innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag<br />

fällig werden. Alle übrigen Verpflichtungen werden<br />

dem langfristigen Fremdkapital zugeordnet.<br />

Flüssige Mittel<br />

Die Flüssigen Mittel umfassen Bargeld, Bankguthaben<br />

und Kontokorrente, Sichtdepositen und<br />

Festgelder sowie Geldmarktpapiere mit einer<br />

Laufzeit ab Erwerbszeitpunkt von weniger als drei<br />

Monaten. Sie werden zum Nominalwert bewertet.<br />

Finanzielle Vermögenswerte<br />

Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden<br />

drei Kategorien unterteilt: Erfolgswirksam<br />

zu Marktwerten (Fair Value) bewertete finanzielle<br />

Vermögenswerte, Darlehen und Forderungen<br />

<strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG – <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

sowie zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.<br />

Die gewählte Kategorie hängt von<br />

der jeweiligen Absicht ab, mit der die finanziellen<br />

Vermögenswerte erworben wurden.<br />

Bei der Ersterfassung erfolgt die Bewertung der<br />

Finanzanlagen zum Verkehrswert und im Falle<br />

von Positionen, die nicht als erfolgswirksam zum<br />

Verkehrswert klassiert sind, zuzüglich der Transaktionskosten.<br />

Transaktionskosten, die beim Erwerb<br />

von erfolgswirksam zum Verkehrswert bewerteten<br />

Anlagen anfallen, werden erfolgswirksam erfasst.<br />

Die Bewertung hängt von der Kategorie der Finanzanlagen<br />

ab und ist nachfolgend beschrieben.<br />

Erfolgswirksam zu Marktwerten bewertete<br />

finanzielle Vermögenswerte: Zu dieser Kategorie<br />

ge hören zwei Subkategorien: Finanzielle Vermö-<br />

genswerte, die von Beginn an als zu Handelszwe-<br />

cken gehalten (trading) klassifiziert worden sind,<br />

und solche, die von Beginn an als erfolgswirksam<br />

zum Fair Value (designated) eingeordnet worden<br />

sind. Die erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten<br />

finanziellen Vermögenswerte werden im Umlaufvermögen<br />

gezeigt, wenn sie zu Handelszwecken<br />

gehalten werden oder voraussichtlich innerhalb von<br />

zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert<br />

werden. Die Bewertung erfolgt zum Verkehrswert,<br />

wobei unrealisierte Gewinne und Verluste im Finanzergebnis<br />

erfasst werden.<br />

Darlehen und Forderungen: Bei den Darlehen<br />

und Forderungen handelt es sich um von der<br />

Gesellschaft selbst erzeugte kurzfristige finanzielle<br />

Forderungen und Darlehen, die nicht mit der<br />

Absicht eines kurzfristigen Verkaufs eingegangen<br />

wurden. Sie werden im Umlaufvermögen<br />

gezeigt, wenn deren Fälligkeit zwölf Monate nach<br />

dem Bilanzstichtag nicht übersteigt. Anderenfalls<br />

werden sie im Anlagevermögen ausgewiesen.<br />

Darlehen und Forderungen werden zu fortge-<br />

führten Anschaffungskosten abzüglich allfälliger<br />

Wertbeeinträchtigungen bewertet.<br />

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