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Geschäftsbericht 2011 - Looser Holding

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<strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG – <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

Anhang zur<br />

konsolidierten Jahresrechnung<br />

Einleitung<br />

Die <strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG ist eine internationale<br />

diversifizierte Industrieholding mit Sitz in Arbon<br />

(Schweiz). Die Unternehmensgruppe mit den<br />

Segmenten Beschichtungen, Industriedienstleistungen,<br />

Temperierung und Türen umfasst<br />

mittelständische Unternehmen in Europa, Asien<br />

und den USA. Die Gruppe beschäftigt zurzeit<br />

rund 1‘750 Mitarbeitende in 23 operativen<br />

Gesell schaften. Die Namenaktien der <strong>Looser</strong><br />

<strong>Holding</strong> AG sind an der SIX Swiss Exchange<br />

(Main Standard) unter der Valoren- Nummer<br />

CH0026205861 kotiert.<br />

Die vorliegende Konzernrechnung wurde am<br />

15. März 2012 durch den Verwaltungsrat genehmigt<br />

und zur Veröffentlichung freigegeben. Die<br />

Konzernrechnung unterliegt noch der Genehmigung<br />

durch die Generalversammlung vom 20. April<br />

2012. Die Veröffentlichung der konsolidierten<br />

Jahresrechnung erfolgte am 28. März 2012<br />

an lässlich der Analysten- und Medienkonferenz.<br />

Grundlagen<br />

Die konsolidierte Jahresrechnung der <strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong><br />

AG basiert auf den nach einheitlichen Richtlinien<br />

erstellten sowie geprüften Jahresabschlüssen der<br />

Gruppengesellschaften und ist in Übereinstimmung<br />

mit den International Financial Reporting Standards<br />

(IFRS), herausgegeben durch das International<br />

Accounting Standards Board (IASB), erstellt worden<br />

und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Die konsolidierte<br />

Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage (Fair Presentation).<br />

Konsolidierungsgrundsätze<br />

Konsolidierungsmethoden,<br />

Konsolidierungskreis<br />

Die Konzernrechnungslegung basiert auf dem<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskostenprinzip<br />

( historische Kosten), mit Ausnahme von zu Han-<br />

delszwecken gehaltenen Finanzanlagen sowie<br />

derivativen Finanzinstrumenten, die zum Verkehrswert<br />

bewertet sind.<br />

66<br />

In die Konsolidierung werden jene Gesellschaften<br />

vollumfänglich einbezogen, an denen die <strong>Looser</strong><br />

<strong>Holding</strong> AG direkt oder indirekt mit 50 Prozent und<br />

mehr am Kapital beteiligt und im Besitz der Mehrheit<br />

der Stimmrechte ist oder die Gesellschaften<br />

anderweitig direkt oder indirekt kontrolliert. Sofern<br />

keine Kaufverpflichtungen auf Minderheitsanteile<br />

bestehen, werden beim Auskauf von Minderheiten<br />

die Minderheitsanteile entsprechend reduziert.<br />

Darüber hinausgehende Kaufpreise werden den<br />

Kapitalreserven belastet.<br />

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode.<br />

Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb<br />

ist aus der Summe des Marktwertes der<br />

abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen<br />

oder übernommenen Schulden und der vom<br />

Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente zu<br />

bestimmen. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb<br />

anfallende Transaktionskosten<br />

werden der Erfolgsrechnung belastet. Der Goodwill,<br />

der aus einem Unternehmenserwerb entsteht,<br />

ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht<br />

dem Überschuss der Summe vom Kaufpreis, dem<br />

Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen<br />

Unternehmen und dem Marktwert des zuvor<br />

bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den<br />

Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte,<br />

Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten.<br />

Für die Bewertung der Minderheitsanteile<br />

besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Die Minderheitsanteile<br />

können entweder zum Marktwert oder<br />

zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des<br />

übernommenen Nettovermögens bewertet werden.<br />

Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird<br />

der verbleibende Überschuss nach nochmaliger<br />

Beurteilung des Marktwertes des übernommenen<br />

Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.<br />

Im Laufe des Jahres erworbene oder veräusserte<br />

Konzerngesellschaften werden mit Datum der<br />

Kontrollübernahme konsolidiert und ab Datum der<br />

Kontrollabgabe aus der Konsolidierung erfolgswirksam<br />

ausgeschlossen.

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