Geschäftsbericht 2011 - Looser Holding
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Entschädigungen<br />
Verwaltungsratsmitglieder<br />
Der Verwaltungsrat bestand am 31. Dezember<br />
<strong>2011</strong> vollständig aus nicht-exekutiven Mitgliedern.<br />
Die Verwaltungsratsmitglieder werden mit einem<br />
fixen Verwaltungsratshonorar für die Verwaltungsratstätigkeit<br />
und einem fixen Tagessatz für die<br />
Tät igkeit in den Ausschüssen entschädigt. Daneben<br />
werden ihre Spesenauslagen wahlweise pauschal<br />
oder nach effektiven Ausgaben einmal pro Jahr<br />
entschädigt.<br />
Vom fixen Verwaltungsratshonorar (nicht aber von<br />
der Vergütung für Ausschusssitzungen) wird ein<br />
Minimum von 20 Prozent in Form von gesperrten<br />
Aktien der <strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG ausbezahlt (Pflichtteil).<br />
Der Aktienbezug kann von jedem Verwaltungsratsmitglied<br />
freiwillig auf bis zu 50 Prozent<br />
des Verwaltungsratshonorars erhöht werden.<br />
Die Meldung über die Höhe des Aktienanteils am<br />
Honorar des laufenden Jahres erfolgt jeweils im<br />
Januar eines Geschäftsjahres. Die Anzahl Aktien<br />
werden auf der Basis des durchschnittlichen<br />
Börsenkurses fünf Tage vor und fünf Tage nach<br />
der jährlichen Medien- und Analystenkonferenz<br />
abzüglich eines Abschlags von 20 Prozent für<br />
die Sperrfrist ermittelt. Die Sperrfrist beträgt drei<br />
Jahre ab dem Zuteilungstag. Der nicht in Aktien<br />
bezogene Teil des Verwaltungsratshonorars und<br />
die Entschädigungen für die Tätigkeiten in den<br />
Ausschüssen werden Ende Jahr bar entrichtet. Die<br />
Verwaltungsratsmitglieder erhalten keine erfolgsund/oder<br />
leistungsabhängige Entschädigung.<br />
Die Verwaltungsratsentschädigungen (fixes Verwaltungsratshonorar<br />
und fixe Tagessätze pro<br />
Ausschusssitzung) werden jährlich auf Antrag des<br />
Personalausschusses vom Gesamt-Verwaltungsrat<br />
festgelegt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates,<br />
über deren Entschädigung entschieden wird, sind<br />
ebenfalls teilnahme- und stimmberechtigt. Bei<br />
ihrem Entscheid stützen sich Personalausschuss<br />
und Verwaltungsrat auf Marktvergleiche sowie<br />
auf die Anforderungsprofile der Mitglieder. Für die<br />
Marktvergleiche werden im Sinne eines Bench-<br />
<strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG – <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />
marks die Vergütungsansätze von 14 Schweizer<br />
Industrieunternehmen des Swiss Performance<br />
Index (SPI) herangezogen. Die Verwaltungsratshonorare<br />
sowie der Tagessatz pro Ausschusssitzung<br />
blieben im Berichtsjahr unverändert. Zu<br />
den im Berichtsjahr ausgerichteten Vergütungen<br />
siehe Seiten 117 und 125 ff. Mit der Vergütung<br />
von einem Mindestanteil von 20 Prozent des fixen<br />
Verwaltungsratshonorars in Form von Aktien der<br />
<strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG und deren Sperrung für drei<br />
Jahre soll die Zugehörigkeit und Verbundenheit zur<br />
Unternehmensgruppe verstärkt und die Entschädigung<br />
auf den langfristigen Erfolg der <strong>Looser</strong><br />
Gruppe ausgerichtet werden.<br />
Neben dem vorgängig genannten Entschädigungssystem<br />
für den Verwaltungsrat, bestehen keine weiteren<br />
Aktien- oder Optionsbeteiligungsprogramme.<br />
Entschädigungen Konzernleitung<br />
Grundsätze<br />
Die Vergütungspläne der Konzernleitung werden<br />
durch den Gesamt-Verwaltungsrat jährlich nach<br />
der Vorberatung und Vorprüfung durch den<br />
Personal ausschuss festgelegt und verabschiedet.<br />
Die Mitglieder der Konzernleitung erhalten neben<br />
dem Basissalär eine erfolgs- und leistungsabhängige<br />
Entschädigung sowie weitere Leistungen.<br />
Diese jährlichen erfolgs- und leistungsabhängigen<br />
Entschädigungen der Konzernleitung werden nach<br />
Vorliegen der Konzernrechnung durch den Personalausschuss<br />
vorberaten und dem Gesamt-Verwaltungsrat<br />
zur Verabschiedung vorgelegt.<br />
Über Änderungen beim Entschädigungssystem<br />
entscheidet immer der Gesamt-Verwaltungsrat.<br />
Bei der Ausgestaltung der Entschädigungssysteme<br />
können der Personalausschuss des Verwaltungsrates<br />
sowie der Gesamt-Verwaltungsrat externe<br />
Berater beiziehen. 2010 wurde die Höhe der Entschädigungen<br />
für Mitglieder der Konzernleitung<br />
von der Firma Kienbaum Consultants International,<br />
Zürich, einer Analyse unterzogen.<br />
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