03.10.2013 Aufrufe

Geschäftsbericht 2011 - Looser Holding

Geschäftsbericht 2011 - Looser Holding

Geschäftsbericht 2011 - Looser Holding

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Entschädigungen<br />

Verwaltungsratsmitglieder<br />

Der Verwaltungsrat bestand am 31. Dezember<br />

<strong>2011</strong> vollständig aus nicht-exekutiven Mitgliedern.<br />

Die Verwaltungsratsmitglieder werden mit einem<br />

fixen Verwaltungsratshonorar für die Verwaltungsratstätigkeit<br />

und einem fixen Tagessatz für die<br />

Tät igkeit in den Ausschüssen entschädigt. Daneben<br />

werden ihre Spesenauslagen wahlweise pauschal<br />

oder nach effektiven Ausgaben einmal pro Jahr<br />

entschädigt.<br />

Vom fixen Verwaltungsratshonorar (nicht aber von<br />

der Vergütung für Ausschusssitzungen) wird ein<br />

Minimum von 20 Prozent in Form von gesperrten<br />

Aktien der <strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG ausbezahlt (Pflichtteil).<br />

Der Aktienbezug kann von jedem Verwaltungsratsmitglied<br />

freiwillig auf bis zu 50 Prozent<br />

des Verwaltungsratshonorars erhöht werden.<br />

Die Meldung über die Höhe des Aktienanteils am<br />

Honorar des laufenden Jahres erfolgt jeweils im<br />

Januar eines Geschäftsjahres. Die Anzahl Aktien<br />

werden auf der Basis des durchschnittlichen<br />

Börsenkurses fünf Tage vor und fünf Tage nach<br />

der jährlichen Medien- und Analystenkonferenz<br />

abzüglich eines Abschlags von 20 Prozent für<br />

die Sperrfrist ermittelt. Die Sperrfrist beträgt drei<br />

Jahre ab dem Zuteilungstag. Der nicht in Aktien<br />

bezogene Teil des Verwaltungsratshonorars und<br />

die Entschädigungen für die Tätigkeiten in den<br />

Ausschüssen werden Ende Jahr bar entrichtet. Die<br />

Verwaltungsratsmitglieder erhalten keine erfolgsund/oder<br />

leistungsabhängige Entschädigung.<br />

Die Verwaltungsratsentschädigungen (fixes Verwaltungsratshonorar<br />

und fixe Tagessätze pro<br />

Ausschusssitzung) werden jährlich auf Antrag des<br />

Personalausschusses vom Gesamt-Verwaltungsrat<br />

festgelegt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates,<br />

über deren Entschädigung entschieden wird, sind<br />

ebenfalls teilnahme- und stimmberechtigt. Bei<br />

ihrem Entscheid stützen sich Personalausschuss<br />

und Verwaltungsrat auf Marktvergleiche sowie<br />

auf die Anforderungsprofile der Mitglieder. Für die<br />

Marktvergleiche werden im Sinne eines Bench-<br />

<strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG – <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

marks die Vergütungsansätze von 14 Schweizer<br />

Industrieunternehmen des Swiss Performance<br />

Index (SPI) herangezogen. Die Verwaltungsratshonorare<br />

sowie der Tagessatz pro Ausschusssitzung<br />

blieben im Berichtsjahr unverändert. Zu<br />

den im Berichtsjahr ausgerichteten Vergütungen<br />

siehe Seiten 117 und 125 ff. Mit der Vergütung<br />

von einem Mindestanteil von 20 Prozent des fixen<br />

Verwaltungsratshonorars in Form von Aktien der<br />

<strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG und deren Sperrung für drei<br />

Jahre soll die Zugehörigkeit und Verbundenheit zur<br />

Unternehmensgruppe verstärkt und die Entschädigung<br />

auf den langfristigen Erfolg der <strong>Looser</strong><br />

Gruppe ausgerichtet werden.<br />

Neben dem vorgängig genannten Entschädigungssystem<br />

für den Verwaltungsrat, bestehen keine weiteren<br />

Aktien- oder Optionsbeteiligungsprogramme.<br />

Entschädigungen Konzernleitung<br />

Grundsätze<br />

Die Vergütungspläne der Konzernleitung werden<br />

durch den Gesamt-Verwaltungsrat jährlich nach<br />

der Vorberatung und Vorprüfung durch den<br />

Personal ausschuss festgelegt und verabschiedet.<br />

Die Mitglieder der Konzernleitung erhalten neben<br />

dem Basissalär eine erfolgs- und leistungsabhängige<br />

Entschädigung sowie weitere Leistungen.<br />

Diese jährlichen erfolgs- und leistungsabhängigen<br />

Entschädigungen der Konzernleitung werden nach<br />

Vorliegen der Konzernrechnung durch den Personalausschuss<br />

vorberaten und dem Gesamt-Verwaltungsrat<br />

zur Verabschiedung vorgelegt.<br />

Über Änderungen beim Entschädigungssystem<br />

entscheidet immer der Gesamt-Verwaltungsrat.<br />

Bei der Ausgestaltung der Entschädigungssysteme<br />

können der Personalausschuss des Verwaltungsrates<br />

sowie der Gesamt-Verwaltungsrat externe<br />

Berater beiziehen. 2010 wurde die Höhe der Entschädigungen<br />

für Mitglieder der Konzernleitung<br />

von der Firma Kienbaum Consultants International,<br />

Zürich, einer Analyse unterzogen.<br />

55

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!