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KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH

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lich haftender Gesellschafter“ oder „geschäftsführender<br />

Gesellschafter“ oder „GOAL P 23 <strong>GmbH</strong>“) in die Fondsgesellschaft<br />

eingetreten ist.<br />

Die GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> ist nunmehr persönlich haftender und<br />

geschäftsführender Gesellschafter der Fondsgesellschaft:<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />

Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong><br />

Firma GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong><br />

Sitz Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 181837<br />

Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 14.10.2009<br />

Gegenstand des Unmittelbarer oder mittelbarer Erwerb,<br />

Unternehmens Umbau, Vermieten, Verleasen, Verwaltung<br />

und Verwertung von Mobilien, insbesondere<br />

von Fluggeräten, deren Zubehör und<br />

von anderen dem Luftverkehr dienenden<br />

Gegenständen, Eingehen von Beteiligungen<br />

zu diesem Zweck, sowie alle Tätigkeiten<br />

und Geschäfte, die damit im Zusammenhang<br />

stehen; ausgenommen sind<br />

Tätigkeiten oder Geschäfte, die in §34c<br />

GewO aufgeführt sind oder die als Unternehmensgegenstand<br />

sonst staatlicher<br />

Stammkapital<br />

Genehmigung bedürfen. Darüber hinaus<br />

verwaltet die Gesellschaft ihr eigenes Vermögen.<br />

EUR 25.000<br />

davon eingezahlt: EUR 12.500<br />

davon ausstehend: EUR 12.500<br />

Gesellschafter GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Geschäftsführer Michael Radunz, Christian Schloemann<br />

Beide geschäftsansässig:<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Sie leistet ebenfalls keine Einlage und ist am Vermögen<br />

sowie am Ergebnis der Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter ist allein zur<br />

Geschäftsführung und zur Vertretung der Fondsgesellschaft<br />

berechtigt und verpflichtet (siehe § 12 Ziffer 1 Gesellschafts-<br />

100 I Gesellschaftsrechtliche Struktur<br />

vertrag). Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf<br />

die Vornahme aller Handlungen, die zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören. Andere<br />

Handlungen kann der persönlich haftende Gesellschafter nur<br />

mit Zustimmung der Gesellschafter vornehmen (siehe § 12<br />

Ziffer 3 und § 13 Gesellschaftsvertrag). Außerdem erfolgt die<br />

Liquidation der Fondsgesellschaft durch den persönlich haftenden<br />

Gesellschafter oder durch einen von ihm zu bestellenden<br />

Liquidator (siehe § 16 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

gegen den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen<br />

lediglich bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen<br />

(siehe hierzu § 12 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Grundsätzlich haftet der persönlich haftende Gesellschafter<br />

einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Abweichend von<br />

dieser gesetzlichen Regelung haftet vorliegend der persönlich<br />

haftende Gesellschafter der Fondsgesellschaft als Kapital -<br />

gesellschaft in der Rechtsform einer <strong>GmbH</strong> nur beschränkt<br />

mit seinem Gesellschaftsvermögen.<br />

Der Gesellschaftsvertrag des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

weicht in folgenden Bestimmungen von der gesetzlichen<br />

Regelung zur <strong>GmbH</strong> ab: Sind mehrere Geschäftsführer<br />

bestellt, so erfolgt die Vertretung durch zwei Geschäftsführer<br />

oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen.<br />

Die Geschäftsführer sind aufgrund Gesellschafterbeschluss<br />

befugt, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften<br />

mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten<br />

(Befreiung von § 181 BGB). Änderungen der Satzung des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters können nur einstimmig<br />

beschlossen werden. Jede Verfügung über Geschäftsanteile<br />

oder Teile von solchen ist nur mit schriftlicher Genehmigung<br />

der Gesellschaft zulässig, es sein denn, die Verfügung erfolgt<br />

zugunsten eines oder mehrerer Mitgesellschafter.

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