KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH
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Leasingvertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Dies kann<br />
zu Einnahmeausfällen bei der Fondsgesellschaft und zu<br />
einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages führen.<br />
Entspricht bei einem Ausfall des Leasingnehmers der Rückgabezustand<br />
des Flugzeuges nicht dem vertraglich definierten<br />
Zustand, fallen bei der Fondsgesellschaft möglicher -<br />
weise zusätzliche Wartungskosten an. Im Falle einer<br />
Beendigung des Leasingvertrages besteht auch das Risiko,<br />
dass nicht sofort eine Anschlussvermietung gefunden werden<br />
kann und /oder die Einnahmen aus der Anschlussvermietung<br />
unter den prognostizierten Werten liegen.<br />
Über die zukünftigen Vermietungsmöglichkeiten des Flugzeuges<br />
kann heute keine gesicherte Aussage getroffen<br />
werden, da diese üblicherweise großen Schwankungen<br />
unterworfen sind (z. B. starkes Flottenwachstum am Flugzeugmarkt<br />
oder schwache Entwicklung des Welthandels<br />
sowie des Luftverkehrs und daraus resultierendes Über -<br />
angebot an vermietbaren Flugzeugen auf dem Markt).<br />
Der Eintritt der genannten Risiken kann für den Investor<br />
negative Auswirkungen auf das Ergebnis seiner Beteiligung<br />
haben bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
des eingesetzten Kapitals.<br />
Luftverkehrsmarkt<br />
Ein erhöhter Wettbewerb und steigende Kerosinpreise<br />
können die Geschäftsentwicklung von Fluggesellschaften<br />
beeinträchtigen. Ebenso kann die Nachfrage nach Flugreisen<br />
durch rezessive Entwicklungen der Weltwirtschaft oder<br />
externe negative Faktoren (z. B. sich weltweit verbreitende<br />
Infektionskrankheiten) sinken. Auch der für 2012 vorgesehene<br />
Emissionshandel im Luftverkehr in der Europäischen<br />
Union kann die Wirtschaftlichkeit von Fluggesellschaften<br />
negativ beeinflussen.<br />
Diese möglichen Entwicklungen können dazu führen, dass<br />
der Leasingnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag<br />
nicht oder nicht vollständig nachkommen kann. Dies<br />
kann das Ergebnis der Beteiligung für den Investor negativ<br />
beeinflussen bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust des eingesetzten Kapitals.<br />
Flugbetrieb<br />
Der Leasingvertrag sieht eine Verpflichtung des Leasingnehmers<br />
vor, etwaige Risiken aus dem Flugbetrieb jeweils in<br />
vollem Umfang zu tragen, diese in üblichem Umfang zu versichern<br />
und die Fondsgesellschaft von jeglicher Inanspruchnahme<br />
Dritter freizustellen. Es besteht das Risiko, dass eine<br />
Versicherung für die geltend gemachten Schadenersatz -<br />
ansprüche nicht besteht, die Versicherungsgesellschaft ihre<br />
Verpflichtungen nicht erfüllt bzw. die Schadenshöhe die<br />
Höhe der vereinbarten Versicherungssumme überschreitet<br />
und/oder dass die Fondsgesellschaft für Schäden im<br />
Zusammenhang mit dem Betrieb des Flug zeuges direkt in<br />
Anspruch genommen wird.<br />
Bei einer Schädigung Dritter durch das Flugzeug könnte<br />
unter Umständen eine Haftung der Fondsgesellschaft als<br />
Eigentümerin des Flugzeuges in Betracht kommen. Sollten<br />
trotz der Versicherung und der Einstands- und Freistellungspflicht<br />
des Leasingnehmers die Fondsgesellschaft in einem<br />
solchen Fall in Anspruch genommen werden, haftet ein<br />
Kommanditist nach deutschem Recht grundsätzlich unmittelbar<br />
bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme. Dies gilt mittelbar über die Regelungen des<br />
Treuhandvertrages entsprechend auch für einen Investor,<br />
der über den Treuhandkommanditisten als Treugeber an der<br />
Fondsgesellschaft beteiligt ist. Da das Flugzeug überwiegend<br />
im Ausland betrieben wird, kann insbesondere bei<br />
einer Schädigung Dritter im Zusammenhang mit dem<br />
Betrieb des Flugzeuges nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
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