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KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH

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Leasingvertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Dies kann<br />

zu Einnahmeausfällen bei der Fondsgesellschaft und zu<br />

einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages führen.<br />

Entspricht bei einem Ausfall des Leasingnehmers der Rückgabezustand<br />

des Flugzeuges nicht dem vertraglich definierten<br />

Zustand, fallen bei der Fondsgesellschaft möglicher -<br />

weise zusätzliche Wartungskosten an. Im Falle einer<br />

Beendigung des Leasingvertrages besteht auch das Risiko,<br />

dass nicht sofort eine Anschlussvermietung gefunden werden<br />

kann und /oder die Einnahmen aus der Anschlussvermietung<br />

unter den prognostizierten Werten liegen.<br />

Über die zukünftigen Vermietungsmöglichkeiten des Flugzeuges<br />

kann heute keine gesicherte Aussage getroffen<br />

werden, da diese üblicherweise großen Schwankungen<br />

unterworfen sind (z. B. starkes Flottenwachstum am Flugzeugmarkt<br />

oder schwache Entwicklung des Welthandels<br />

sowie des Luftverkehrs und daraus resultierendes Über -<br />

angebot an vermietbaren Flugzeugen auf dem Markt).<br />

Der Eintritt der genannten Risiken kann für den Investor<br />

negative Auswirkungen auf das Ergebnis seiner Beteiligung<br />

haben bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

des eingesetzten Kapitals.<br />

Luftverkehrsmarkt<br />

Ein erhöhter Wettbewerb und steigende Kerosinpreise<br />

können die Geschäftsentwicklung von Fluggesellschaften<br />

beeinträchtigen. Ebenso kann die Nachfrage nach Flugreisen<br />

durch rezessive Entwicklungen der Weltwirtschaft oder<br />

externe negative Faktoren (z. B. sich weltweit verbreitende<br />

Infektionskrankheiten) sinken. Auch der für 2012 vorgesehene<br />

Emissionshandel im Luftverkehr in der Europäischen<br />

Union kann die Wirtschaftlichkeit von Fluggesellschaften<br />

negativ beeinflussen.<br />

Diese möglichen Entwicklungen können dazu führen, dass<br />

der Leasingnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag<br />

nicht oder nicht vollständig nachkommen kann. Dies<br />

kann das Ergebnis der Beteiligung für den Investor negativ<br />

beeinflussen bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals.<br />

Flugbetrieb<br />

Der Leasingvertrag sieht eine Verpflichtung des Leasingnehmers<br />

vor, etwaige Risiken aus dem Flugbetrieb jeweils in<br />

vollem Umfang zu tragen, diese in üblichem Umfang zu versichern<br />

und die Fondsgesellschaft von jeglicher Inanspruchnahme<br />

Dritter freizustellen. Es besteht das Risiko, dass eine<br />

Versicherung für die geltend gemachten Schadenersatz -<br />

ansprüche nicht besteht, die Versicherungsgesellschaft ihre<br />

Verpflichtungen nicht erfüllt bzw. die Schadenshöhe die<br />

Höhe der vereinbarten Versicherungssumme überschreitet<br />

und/oder dass die Fondsgesellschaft für Schäden im<br />

Zusammenhang mit dem Betrieb des Flug zeuges direkt in<br />

Anspruch genommen wird.<br />

Bei einer Schädigung Dritter durch das Flugzeug könnte<br />

unter Umständen eine Haftung der Fondsgesellschaft als<br />

Eigentümerin des Flugzeuges in Betracht kommen. Sollten<br />

trotz der Versicherung und der Einstands- und Freistellungspflicht<br />

des Leasingnehmers die Fondsgesellschaft in einem<br />

solchen Fall in Anspruch genommen werden, haftet ein<br />

Kommanditist nach deutschem Recht grundsätzlich unmittelbar<br />

bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme. Dies gilt mittelbar über die Regelungen des<br />

Treuhandvertrages entsprechend auch für einen Investor,<br />

der über den Treuhandkommanditisten als Treugeber an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt ist. Da das Flugzeug überwiegend<br />

im Ausland betrieben wird, kann insbesondere bei<br />

einer Schädigung Dritter im Zusammenhang mit dem<br />

Betrieb des Flugzeuges nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

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