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KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH

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Einzugsermächtigungsverfahren<br />

Durch Angabe der Kontoverbindung in Abschnitt A. des<br />

Zeichnungsscheins nimmt der Investor am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

teil und ermächtigt die Fondsgesellschaft<br />

dadurch widerruflich, die Kapitaleinlage zuzüglich des Agios<br />

rechtzeitig vor Fälligkeit zu Lasten des in Abschnitt A. des<br />

Zeichnungsscheins genannten Kontos einzuziehen. Der<br />

Investor verpflichtet sich beim Einzugsermächtigungsverfahren,<br />

die Kapitaleinlage zuzüglich Agio spätestens zwei<br />

Bankarbeitstage (in München) vor dem im Absatz „Fälligkeit<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio“ genannten Termin für<br />

den Einzug auf seinem im Zeichnungsschein genannten<br />

Konto bereitzustellen. Der Einzug des erforderlichen Betrages<br />

wird von der Fondsgesellschaft veranlasst.<br />

Überweisung<br />

Bei Nichtteilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

verpflichtet sich der Investor, die Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio so rechtzeitig zu überweisen, dass der Zahlungseingang<br />

der Überweisung spätestens zu dem im Absatz „Fälligkeit<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio“ genannten Termin<br />

auf dem nachfolgend genannten Konto der Fondsgesellschaft<br />

festgestellt wird.<br />

Empfänger: GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />

Projekt Nr. 47 KG<br />

Bank: Bayerische Landesbank, München<br />

Kontonummer: 004 212 025<br />

Bankleitzahl: 700 500 00<br />

Verwendungszweck: Beteiligungs-Nr. und Prüfziffer (siehe<br />

Bestätigung der Annahme der Beteiligung), Name, Vorname<br />

Sonstige Hinweise zu Zahlungen /<br />

Andere Einzahlungsmöglichkeiten<br />

Sofern Ausnahmen zu den Einzahlungsmöglichkeiten zugelassen<br />

wurden, sind die Regelungen im Zeichnungsschein zu<br />

beachten.<br />

Die Einhaltung des Einzahlungstermins sowie die vollstän -<br />

dige Erbringung der Kapitaleinlage und des Agios sind von<br />

erheblicher Bedeutung. Eine ganz oder teilweise verspätete<br />

Einzahlung bzw. Nichteinzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio (auch bei Lastschriftrückgabe) kann zu erheblichen<br />

Konsequenzen für den Investor führen (siehe hierzu das<br />

Kapitel „Gesellschaftsrechtliche Stuktur“, Abschnitt „Zahlungsverpflichtung“<br />

ab Seite 103).<br />

Hinweise zum Investorenkreis<br />

Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />

nur einzelne natürliche Personen (d. h. keine Ehepaare und<br />

keine BGB-Gesellschaften) erwerben. In Ausnahmefällen<br />

können jedoch mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften<br />

oder sonstige Gesellschaften und Gemeinschaften<br />

aufgenommen werden. Der Erwerb oder das Halten<br />

von Anteilen als Treuhänder für Dritte ist grundsätzlich<br />

nicht zulässig, soweit nicht anders im Gesellschaftsvertrag<br />

geregelt (siehe hierzu § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Gemäß geldwäscherechtlicher Vorschriften dürfen sogenannte<br />

politisch exponierte Personen (siehe hierzu den<br />

Zeichnungsschein), deren unmittelbare Familienmitglieder<br />

und diesen bekanntermaßen nahe stehende Personen nur<br />

bei verstärkter und kontinuierlicher Kontrolle der Geschäftsbeziehung<br />

sowie unter Einschaltung weiterer Sicherungsmaßnahmen<br />

zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte<br />

in den Investorenkreis aufgenommen werden. Der<br />

Investor ist verpflichtet, die für die Abklärung der Frage, ob<br />

es sich bei ihm um eine solche Person handelt, erforder -<br />

lichen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen,<br />

die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben,<br />

unverzüglich anzuzeigen. Sollte die Erfüllung dieser Pflichten<br />

gefährdet sein, muss die Beteiligungserklärung des<br />

Investors im Einzelfall abgelehnt bzw. eine bereits bestehende<br />

Geschäftsbeziehung beendet werden.<br />

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