KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH
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Einzugsermächtigungsverfahren<br />
Durch Angabe der Kontoverbindung in Abschnitt A. des<br />
Zeichnungsscheins nimmt der Investor am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
teil und ermächtigt die Fondsgesellschaft<br />
dadurch widerruflich, die Kapitaleinlage zuzüglich des Agios<br />
rechtzeitig vor Fälligkeit zu Lasten des in Abschnitt A. des<br />
Zeichnungsscheins genannten Kontos einzuziehen. Der<br />
Investor verpflichtet sich beim Einzugsermächtigungsverfahren,<br />
die Kapitaleinlage zuzüglich Agio spätestens zwei<br />
Bankarbeitstage (in München) vor dem im Absatz „Fälligkeit<br />
der Kapitaleinlage zuzüglich Agio“ genannten Termin für<br />
den Einzug auf seinem im Zeichnungsschein genannten<br />
Konto bereitzustellen. Der Einzug des erforderlichen Betrages<br />
wird von der Fondsgesellschaft veranlasst.<br />
Überweisung<br />
Bei Nichtteilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
verpflichtet sich der Investor, die Kapitaleinlage zuzüglich<br />
Agio so rechtzeitig zu überweisen, dass der Zahlungseingang<br />
der Überweisung spätestens zu dem im Absatz „Fälligkeit<br />
der Kapitaleinlage zuzüglich Agio“ genannten Termin<br />
auf dem nachfolgend genannten Konto der Fondsgesellschaft<br />
festgestellt wird.<br />
Empfänger: GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />
Projekt Nr. 47 KG<br />
Bank: Bayerische Landesbank, München<br />
Kontonummer: 004 212 025<br />
Bankleitzahl: 700 500 00<br />
Verwendungszweck: Beteiligungs-Nr. und Prüfziffer (siehe<br />
Bestätigung der Annahme der Beteiligung), Name, Vorname<br />
Sonstige Hinweise zu Zahlungen /<br />
Andere Einzahlungsmöglichkeiten<br />
Sofern Ausnahmen zu den Einzahlungsmöglichkeiten zugelassen<br />
wurden, sind die Regelungen im Zeichnungsschein zu<br />
beachten.<br />
Die Einhaltung des Einzahlungstermins sowie die vollstän -<br />
dige Erbringung der Kapitaleinlage und des Agios sind von<br />
erheblicher Bedeutung. Eine ganz oder teilweise verspätete<br />
Einzahlung bzw. Nichteinzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich<br />
Agio (auch bei Lastschriftrückgabe) kann zu erheblichen<br />
Konsequenzen für den Investor führen (siehe hierzu das<br />
Kapitel „Gesellschaftsrechtliche Stuktur“, Abschnitt „Zahlungsverpflichtung“<br />
ab Seite 103).<br />
Hinweise zum Investorenkreis<br />
Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />
nur einzelne natürliche Personen (d. h. keine Ehepaare und<br />
keine BGB-Gesellschaften) erwerben. In Ausnahmefällen<br />
können jedoch mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften<br />
oder sonstige Gesellschaften und Gemeinschaften<br />
aufgenommen werden. Der Erwerb oder das Halten<br />
von Anteilen als Treuhänder für Dritte ist grundsätzlich<br />
nicht zulässig, soweit nicht anders im Gesellschaftsvertrag<br />
geregelt (siehe hierzu § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />
Gemäß geldwäscherechtlicher Vorschriften dürfen sogenannte<br />
politisch exponierte Personen (siehe hierzu den<br />
Zeichnungsschein), deren unmittelbare Familienmitglieder<br />
und diesen bekanntermaßen nahe stehende Personen nur<br />
bei verstärkter und kontinuierlicher Kontrolle der Geschäftsbeziehung<br />
sowie unter Einschaltung weiterer Sicherungsmaßnahmen<br />
zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte<br />
in den Investorenkreis aufgenommen werden. Der<br />
Investor ist verpflichtet, die für die Abklärung der Frage, ob<br />
es sich bei ihm um eine solche Person handelt, erforder -<br />
lichen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen,<br />
die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben,<br />
unverzüglich anzuzeigen. Sollte die Erfüllung dieser Pflichten<br />
gefährdet sein, muss die Beteiligungserklärung des<br />
Investors im Einzelfall abgelehnt bzw. eine bereits bestehende<br />
Geschäftsbeziehung beendet werden.<br />
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