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KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH

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ditbeteiligung an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />

Anteile ab (siehe § 2 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />

Die Treugeber üben ihre Stimmrechte selbst aus und können<br />

sich auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />

gegenüber der Gesellschaft zustehenden<br />

Kontrollrechte bevollmächtigen lassen (siehe § 2 Ziffer 2 und<br />

§ 4 Treuhandvertrag, § 5 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Rechte und Pflichten der Investoren aus dem Treuhandvertrag<br />

können nur unter Berücksichtigung der entsprechenden<br />

Regeln des Gesellschafts- und Treuhandvertrages<br />

übertragen oder belastet werden (siehe § 6 Treuhandvertrag).<br />

Gleiches gilt beim Tod des Treugebers (siehe § 9 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandvertrag endet unter anderem, wenn der Treugeber<br />

seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft gemäß §7<br />

Ziffer 6 Treuhandvertrag in Verbindung mit § 8 Ziffer 1<br />

Gesellschaftsvertrag wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt<br />

des Wirksamwerdens der Kündigung, ansonsten mit vollständiger<br />

Abwicklung der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

(siehe hierzu § 7 Ziffer 6 Treuhandvertrag). Weitere Beendigungsgründe<br />

ergeben sich aus § 7 des Treuhandvertrages.<br />

Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm<br />

obliegenden Verpflichtungen; er übernimmt keine Haftung<br />

für den Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des<br />

Treuhandvertrages angestrebten wirtschaftlichen oder<br />

steuerlichen Ziele (siehe § 11 Treuhandvertrag). Er übernimmt<br />

darüber hinaus keine Haftung für die Richtigkeit und<br />

Vollständigkeit des Beteiligungsprospektes (siehe § 11 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />

Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der<br />

110 I Gesellschaftsrechtliche Struktur<br />

Fondsgesellschaft durch den Treugeber keine Beratungs -<br />

leistung und stellt dem Treugeber keine Informationen zur<br />

Verfügung.<br />

Für den Treuhandkommanditisten ergeben sich folgende<br />

Rechte und Pflichten:<br />

Die wesentlichen Pflichten des Treuhandkommanditisten<br />

bestehen im treuhänderischen Halten der Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft für die Investoren und darin, sämt -<br />

liche Rechte als Gesellschafter der Fondsgesellschaft an die<br />

Investoren abzutreten.<br />

Das einzige wesentliche Recht des Treuhandkommanditisten<br />

aus dem Treuhandvertrag besteht in dem Anspruch auf<br />

eine jährliche pauschale Vergütung in Höhe von EUR 5.000<br />

inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Abweichend davon<br />

erhält der Treuhandkommanditist für das Jahr 2011 eine<br />

Vergütung in Höhe von EUR 2.000. Die Vergütung erhöht<br />

sich ab dem 01.01.2012 um jeweils 3 % p. a. gegenüber der<br />

jeweiligen Vorjahresvergütung (siehe § 12 Treuhandvertrag<br />

in Verbindung mit § 5 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag). Da der<br />

Anspruch des Treuhandkommanditisten auf Vergütung bis<br />

zum Zeitpunkt der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft<br />

besteht und diese auf unbestimmte Zeit errichtet ist, kann<br />

zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung kein Gesamtbetrag<br />

der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung<br />

des Treuhänders angegeben werden.<br />

In seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

stünden ihm darüber hinaus Ausschüttungsansprüche,<br />

Stimmrechte und Kontrollrechte zu; diese hat er jedoch<br />

sämtlich an die Treugeber / Investoren abgetreten bzw. zur<br />

Ausübung überlassen.

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