KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH
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ditbeteiligung an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />
Anteile ab (siehe § 2 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />
Die Treugeber üben ihre Stimmrechte selbst aus und können<br />
sich auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />
gegenüber der Gesellschaft zustehenden<br />
Kontrollrechte bevollmächtigen lassen (siehe § 2 Ziffer 2 und<br />
§ 4 Treuhandvertrag, § 5 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Die Rechte und Pflichten der Investoren aus dem Treuhandvertrag<br />
können nur unter Berücksichtigung der entsprechenden<br />
Regeln des Gesellschafts- und Treuhandvertrages<br />
übertragen oder belastet werden (siehe § 6 Treuhandvertrag).<br />
Gleiches gilt beim Tod des Treugebers (siehe § 9 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandvertrag endet unter anderem, wenn der Treugeber<br />
seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft gemäß §7<br />
Ziffer 6 Treuhandvertrag in Verbindung mit § 8 Ziffer 1<br />
Gesellschaftsvertrag wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt<br />
des Wirksamwerdens der Kündigung, ansonsten mit vollständiger<br />
Abwicklung der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
(siehe hierzu § 7 Ziffer 6 Treuhandvertrag). Weitere Beendigungsgründe<br />
ergeben sich aus § 7 des Treuhandvertrages.<br />
Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm<br />
obliegenden Verpflichtungen; er übernimmt keine Haftung<br />
für den Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des<br />
Treuhandvertrages angestrebten wirtschaftlichen oder<br />
steuerlichen Ziele (siehe § 11 Treuhandvertrag). Er übernimmt<br />
darüber hinaus keine Haftung für die Richtigkeit und<br />
Vollständigkeit des Beteiligungsprospektes (siehe § 11 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />
Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der<br />
110 I Gesellschaftsrechtliche Struktur<br />
Fondsgesellschaft durch den Treugeber keine Beratungs -<br />
leistung und stellt dem Treugeber keine Informationen zur<br />
Verfügung.<br />
Für den Treuhandkommanditisten ergeben sich folgende<br />
Rechte und Pflichten:<br />
Die wesentlichen Pflichten des Treuhandkommanditisten<br />
bestehen im treuhänderischen Halten der Beteiligung an<br />
der Fondsgesellschaft für die Investoren und darin, sämt -<br />
liche Rechte als Gesellschafter der Fondsgesellschaft an die<br />
Investoren abzutreten.<br />
Das einzige wesentliche Recht des Treuhandkommanditisten<br />
aus dem Treuhandvertrag besteht in dem Anspruch auf<br />
eine jährliche pauschale Vergütung in Höhe von EUR 5.000<br />
inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Abweichend davon<br />
erhält der Treuhandkommanditist für das Jahr 2011 eine<br />
Vergütung in Höhe von EUR 2.000. Die Vergütung erhöht<br />
sich ab dem 01.01.2012 um jeweils 3 % p. a. gegenüber der<br />
jeweiligen Vorjahresvergütung (siehe § 12 Treuhandvertrag<br />
in Verbindung mit § 5 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag). Da der<br />
Anspruch des Treuhandkommanditisten auf Vergütung bis<br />
zum Zeitpunkt der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft<br />
besteht und diese auf unbestimmte Zeit errichtet ist, kann<br />
zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung kein Gesamtbetrag<br />
der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung<br />
des Treuhänders angegeben werden.<br />
In seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
stünden ihm darüber hinaus Ausschüttungsansprüche,<br />
Stimmrechte und Kontrollrechte zu; diese hat er jedoch<br />
sämtlich an die Treugeber / Investoren abgetreten bzw. zur<br />
Ausübung überlassen.