KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH
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13. Außergerichtliche Beschwerdeund<br />
Rechtsbehelfsverfahren<br />
Investoren können (unbeschadet ihres Rechtes, die Gerichte<br />
anzurufen) die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />
Schlichtungsstelle anrufen. Sie dient der außergericht lichen<br />
Streitbeilegung von Beschwerden im Zusammenhang mit<br />
Zahlungsdiensten (§§ 675 c bis 676 c BGB) und dem Fern -<br />
absatz von Finanzdienstleistungen. Die Voraussetzungen für<br />
den Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />
Ein Merkblatt sowie die<br />
Schlichtungsstellenverfahrensverordnung sind bei der<br />
Schlichtungsstelle erhältlich. Die Adresse lautet:<br />
Deutsche Bundesbank<br />
– Schlichtungsstelle –<br />
Postfach 11 12 32<br />
60047 Frankfurt am Main<br />
Tel: 069 / 2388-1907<br />
Fax: 069 / 2388-1919<br />
schlichtung@bundesbank.de<br />
www.bundesbank.de<br />
Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis des Investors zur<br />
<strong>KGAL</strong>, zur Fondsgesellschaft und/oder zum Treuhandkommanditisten<br />
betreffen, steht dem Investor zudem ein weiteres<br />
außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet<br />
bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds (im Folgenden<br />
„Ombudsstelle“), zur Verfügung. Die weiteren Voraussetzungen<br />
für den Zugang zur Ombudsstelle regelt deren Verfahrensordnung,<br />
die ebenso wie eine Informationsbroschüre bei<br />
der Ombudsstelle erhältlich ist. Die Adresse lautet:<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berlin<br />
Tel: 030 / 257 616 90<br />
Fax: 030 / 257 616 91<br />
info@ombudsstelle-gfonds.de<br />
www.ombudsstelle-gfonds.de<br />
Die an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />
oder an die Ombudsstelle gerichteten Beschwerden sind<br />
schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und<br />
Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde<br />
notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.<br />
Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder per Fax<br />
eingereicht werden; eventuell erforderliche Unterlagen sind<br />
dann per Post nachzureichen. Der Investor hat zudem zu<br />
versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht,<br />
keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die<br />
Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />
Vergleich abgeschlossen hat. Im Gegensatz zur<br />
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank stellt die<br />
Ombudsstelle noch keine offiziell vom Bundesministerium<br />
der Justiz zugelassene Streitschlichtungsstelle im vorgenannten<br />
Sinne dar, so dass nach der Durchführung des<br />
Verfahrens bei der Ombudsstelle der Zugang zur Schlichtungsstelle<br />
der Deutschen Bundesbank noch eröffnet ist;<br />
umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall. Der Investor kann<br />
sich im jeweiligen Verfahren vertreten lassen.<br />
14. Einlagensicherung<br />
Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung<br />
besteht nicht.<br />
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