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KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH

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13. Außergerichtliche Beschwerdeund<br />

Rechtsbehelfsverfahren<br />

Investoren können (unbeschadet ihres Rechtes, die Gerichte<br />

anzurufen) die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />

Schlichtungsstelle anrufen. Sie dient der außergericht lichen<br />

Streitbeilegung von Beschwerden im Zusammenhang mit<br />

Zahlungsdiensten (§§ 675 c bis 676 c BGB) und dem Fern -<br />

absatz von Finanzdienstleistungen. Die Voraussetzungen für<br />

den Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />

Ein Merkblatt sowie die<br />

Schlichtungsstellenverfahrensverordnung sind bei der<br />

Schlichtungsstelle erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

– Schlichtungsstelle –<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

Tel: 069 / 2388-1907<br />

Fax: 069 / 2388-1919<br />

schlichtung@bundesbank.de<br />

www.bundesbank.de<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis des Investors zur<br />

<strong>KGAL</strong>, zur Fondsgesellschaft und/oder zum Treuhandkommanditisten<br />

betreffen, steht dem Investor zudem ein weiteres<br />

außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet<br />

bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds (im Folgenden<br />

„Ombudsstelle“), zur Verfügung. Die weiteren Voraussetzungen<br />

für den Zugang zur Ombudsstelle regelt deren Verfahrensordnung,<br />

die ebenso wie eine Informationsbroschüre bei<br />

der Ombudsstelle erhältlich ist. Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Tel: 030 / 257 616 90<br />

Fax: 030 / 257 616 91<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />

oder an die Ombudsstelle gerichteten Beschwerden sind<br />

schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und<br />

Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde<br />

notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.<br />

Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder per Fax<br />

eingereicht werden; eventuell erforderliche Unterlagen sind<br />

dann per Post nachzureichen. Der Investor hat zudem zu<br />

versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht,<br />

keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die<br />

Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />

Vergleich abgeschlossen hat. Im Gegensatz zur<br />

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank stellt die<br />

Ombudsstelle noch keine offiziell vom Bundesministerium<br />

der Justiz zugelassene Streitschlichtungsstelle im vorgenannten<br />

Sinne dar, so dass nach der Durchführung des<br />

Verfahrens bei der Ombudsstelle der Zugang zur Schlichtungsstelle<br />

der Deutschen Bundesbank noch eröffnet ist;<br />

umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall. Der Investor kann<br />

sich im jeweiligen Verfahren vertreten lassen.<br />

14. Einlagensicherung<br />

Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung<br />

besteht nicht.<br />

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