KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH
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Treugebers, die Höhe seiner Beteiligung sowie eventuelle sonstige<br />
Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung.<br />
Die Eintragung in das Register wird dem Treugeber bestätigt. Der<br />
Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register oder<br />
auf Angaben über die übrigen Treugeber.<br />
2. Der Treugeber erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in seinem<br />
Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung<br />
seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />
Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />
die Fondsgesellschaft sowie die mit der Durchführung<br />
und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies sind<br />
insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie dessen<br />
Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische Steuerbehörden)<br />
einverstanden. Die Daten werden bis zur Beendigung<br />
der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />
notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und gespeichert.<br />
3. Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in der<br />
Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />
bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen und<br />
die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />
in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.<br />
§ 14<br />
Schlichtungsverfahren<br />
1. Der Treuhandkommanditist schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft<br />
sich damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen.<br />
2. Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser<br />
Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit dem<br />
Treuhandvertrag stehen und die Ansprüche gegen den Treuhandkommanditisten<br />
betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />
anzurufen und gegen den Treuhandkommanditisten ein Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten.<br />
154 I Treuhandvertrag<br />
§ 15<br />
Schlussbestimmungen<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird<br />
dadurch der Vertrag mit seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die<br />
unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift<br />
ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />
Regelung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />
Dasselbe gilt, soweit der Vertrag Lücken enthält.<br />
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher<br />
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über vertragliche oder deliktische<br />
vermögensrechtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag wird München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien<br />
Kaufleute sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien<br />
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn<br />
die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss<br />
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus<br />
Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt<br />
nicht, wenn für solche Ansprüche ein anderer ausschließlicher<br />
Gerichtsstand begründet ist.<br />
gez. (Investor)<br />
(durch Unterzeichnung des Zeichnungsscheins)<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
gez. Koch gez. Graser<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
(durch Annahme der Beteiligungserklärung des Investors)