KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH
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Treuhandvergütung von EUR 5.000 jährlich inklusive gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die TERTIA wird zudem ihre Kontroll -<br />
rechte gemäß § 166 HGB sowie ihre Stimmrechte den Investoren<br />
zur Ausübung überlassen. Die TERTIA ist verpflichtet,<br />
ihren Gesellschaftsanteil auf Verlangen des jeweiligen Investors<br />
anteilig auf diesen zu übertragen.<br />
Darüber hinaus gibt es keine weiteren Abweichungen der<br />
Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />
gegenüber den vorstehend in den Abschnitten „Pflichten<br />
der Investoren“ (ab Seite 103) und „Rechte der Investoren“<br />
(ab Seite 105) dargestellten Hauptmerkmalen der Anteile<br />
der künftigen Gesellschafter.<br />
Treuhandkonzept<br />
Die Investoren beteiligen sich zunächst ausschließlich als<br />
Treugeber über den Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEITE<br />
Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> an der Fondsgesellschaft.<br />
Mit Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
kommt der Treuhandvertrag zwischen<br />
dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />
wirksam zustande. Der Treuhandvertrag ist als Bestandteil<br />
dieses Beteiligungsprospektes ab Seite 150 abgedruckt. Die<br />
Annahme erfolgt durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung.<br />
Das mit dem Treuhandvertrag vereinbarte Treuhandverhältnis,<br />
d. h. der Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />
zur Fondsgesellschaft im Auftrag des Treugebers, entsteht<br />
erstmals mit Eintritt der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />
Voraussetzungen (siehe auch im Kapitel „Beteiligung“ den<br />
Abschnitt „Annahme der Beteiligungserklärung“ auf Seite<br />
132 sowie § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag in Verbindung mit §3<br />
Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Der Treugeber ist berechtigt, durch Erklärung im Zeichnungsschein<br />
sowie innerhalb einer Frist von 20 Tagen nach<br />
Bestätigung der Annahme der Beteiligungserklärung die<br />
Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine<br />
gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
als Kommanditist zu verlangen. Danach kann der Treugeber<br />
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum<br />
Ablauf des 31.12. eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />
Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditist verlangen.<br />
Das Umwandlungsverlangen wird wirksam, sobald<br />
der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte Handelsregister-Vollmacht<br />
durch den Treugeber zur Verfügung gestellt<br />
wird. Die durch die Beendigung des Treuhandvertrages verursachten<br />
Kosten, Gebühren und Auslagen gehen zu Lasten<br />
des Treugebers.<br />
Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhandvertrages<br />
(Rechtsgrundlage) die Aufgabe, im Auftrag und auf<br />
Rechnung des Investors der Fondsgesellschaft als Kommanditist<br />
beizutreten. Er hat darüber hinaus die Aufgabe, die<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft für den Investor treuhänderisch<br />
zu halten (siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />
Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />
Halten der Kommanditanteile der Investoren<br />
beschränkt. Das Treuhandverhältnis dient ausschließlich der<br />
Verwaltungsvereinfachung im Interesse der Fondsgesellschaft<br />
und der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse<br />
der Investoren (siehe hierzu § 1 Ziffer 8 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt sämtliche Ansprüche aus<br />
der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Komman-<br />
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